Alaaf, liebe Foristinnen und Foristen!
Vorausschickend entschuldige ich mich bei allen Selbständigen mit ganz anderen JC-Horror-Problemen und für die Länge meiner Darlegung.
Das JC möchte für zwei abschließende EKSsen die kompletten Kontoauszüge von zwölf Monaten in Kopie von mir haben.
Eines der beiden Anforderungsschreiben habe ich angehängt.
Bis auf den maßgeblichen vorläufigen Bewilligungszeitraum sind die Schreiben identisch.
Darin steht kein Wort von "Einsichtnahme" oder "Schwärzen".
Mein SB möchte alle kopierten Kontoauszüge offensichtlich ungeschwärzt zu den Akten nehmen.
Wie ich hier schon las, darf er das nicht.
Allerdings fungiert der SB beim hiesigen JC mehr als Annahmestelle und Verwaltungsakt-Erlasser für Selbständige.
Er schickt alle von Selbständigen eingereichten Unterlagen zur eigentlichen JC-Selbständigen-Stelle in die nächste größere Stadt.
Evtlle Vorgeschichte dazu:
Meine Bedenken/Fragen:
Ich habe in der Sache noch nichts weggeschickt.
Aktuell beabsichtige ich, nach schriftlicher Terminabsprache die angeforderten Kontoauszüge im Original zur Einsicht vorzulegen.
Da ich keine Passagen in Original-Kontoauszügen unleserlich machen möchte, möchte ich die geschwärzten Auszüge nur in Kopie vorlegen.
Wäre das in Ordnung?
Doch selbst wenn ich meinem SB klarmachen kann, dass ich keinesfalls möchte, dass er die kompletten Kontoauszüge zu den Akten nimmt
und falls er beim Anblick der teilweise geschwärzten Kopien der Kontoauszüge nicht gleich von Leistungsrückzahlung/-entzug spricht:
MUSS ich mich wegen Null-Einnahmen-Monaten in der aEKS bei derart geringem Verdienst völlig nackig machen?
Wird mit Marschflugkörpern auf Spatzen geschossen?
Auf der Einnahmen-Seite habe ich nichts zu verbergen.
Auf der Ausgaben-Seite möchte ich dafür gefühlsmäßig am liebsten alles "verbergen". - Muss das JC meinen Telefon- und Stromanbieter, meine Versicherungsgeber, meine Einkäufe kennen?
Das sind einerseits wiederkehrende Kontobelastungen, die ich vermutlich nicht unkenntlich machen sollte, da mir sonst womöglich "Vermögensanhäufung" (oder so ähnlich) in Form von Bausparvertrag oder Lebensversicherung unterstellt wird.
Andererseits nutze ich zum Bezahlen gerne Sammelüberweisungen.
Deren Überweisungsbetrag liegt dann schonmal über 50 EUR, womit ein Unkenntlichmachen von vornherein wegfällt, oder?
Kann das JC das Offenlegen/Aufdröseln meiner Sammelüberweisungen verlangen?
Außerdem werde ich das Gefühl nicht los, dass mir "irgendwie" eine ständige Ortsabwesenheit nachgewiesen werden soll und die Mitwirkungsaufforderung an der aEKS vorgeschoben ist.
Wäre es üblich, dass mir das JC anhand extrem niedriger Stromkosten auf den Kontoauszügen über die Hintertür eine dauerhafte Ortsabwesenheit nachweisen möchte?
(Ich habe hohe Stromkosten.)
Oder vllt durch Auszahlungen an "fremden"/entfernten Geldautomaten? (Gibt es bei mir nicht.)
--> "Die Einsichtnahme in die Kontoauszüge ist vielmehr nur ein Teil der erforderlichen Ermittlungen, welcher anschließend ggf. Ansatzpunkte für weitere Nachfragen bietet."
(Q: ELO-Forum)
Wenn überhaupt einer von euch bis hierhin gelesen hat, wäre ich über Grundwissen, Ratschläge, Erfahrungen, Einschätzungen und Kritik sehr dankbar.
Ich lebe im sehr ländlichen NRW und habe inzwischen einen JC-Verfolgungswahn entwickelt.
Jede Erhellung wäre da jetzt hilfreich.
Vorausschickend entschuldige ich mich bei allen Selbständigen mit ganz anderen JC-Horror-Problemen und für die Länge meiner Darlegung.
Das JC möchte für zwei abschließende EKSsen die kompletten Kontoauszüge von zwölf Monaten in Kopie von mir haben.
Eines der beiden Anforderungsschreiben habe ich angehängt.
Bis auf den maßgeblichen vorläufigen Bewilligungszeitraum sind die Schreiben identisch.
Darin steht kein Wort von "Einsichtnahme" oder "Schwärzen".
Mein SB möchte alle kopierten Kontoauszüge offensichtlich ungeschwärzt zu den Akten nehmen.
Wie ich hier schon las, darf er das nicht.
Allerdings fungiert der SB beim hiesigen JC mehr als Annahmestelle und Verwaltungsakt-Erlasser für Selbständige.
Er schickt alle von Selbständigen eingereichten Unterlagen zur eigentlichen JC-Selbständigen-Stelle in die nächste größere Stadt.
Evtlle Vorgeschichte dazu:
Ich bin seit über vier Jahren mit einer "Selbständigkeit" beim JC gemeldet.
Als ich damit anfing, war ich guter Dinge, dass ich auf Dauer wenigstens Miete oder Lebensunterhalt damit bestreiten kann. Dem ist nicht so.
Meine Einnahmen sind eher lächerliche Beträge von meist unter 30 EUR. In manchen Monaten habe ich gar keine Einnahmen. Das war von Anfang an so.
Nie musste ich "keine Einnahmen" in den Null-Einnahmen-Monaten nachweisen.
Im ersten Jahr dieser Selbständigkeit erkundigte ich mich telefonisch bei der bearbeitenden Selbständigen-JC-Stelle in der nächsten größeren Stadt, ob ich bei derart geringem Einkommen wirklich die doch recht hochtrabende Anlage EKS ausfüllen müsse.
Ich bekam zur Antwort, dass das bei so kleinen Beträgen im Ermessen meines SBs vor Ort liege. Er könne auch entscheiden, dass ich meine Mini-Einnahmen unformeller einreichen und belegen dürfe. Einkommen unter 800,00 EUR/Jahr blieben für das JC und Finanzamt "ohne Folgen".
Mein SB hat ein Respekt einflößendes Auftreten.
Ich habe ihn nie auf diesen Ermessensspielraum angesprochen.
Als "Kleinunternehmen" habe ich mich bislang nur deshalb nicht abgemeldet, weil ich auf diese Art nach wie vor kleinste Einnahmen habe und außerdem befürchte, das JC könnte mir eine Aufgabe der Selbständigkeit als "mutwillige Kündigung" (oder so ähnlich) auslegen und das entsprechend sanktionieren.
Da ich keinen größeren Verdienst aus der Selbständigkeit ziehe, bin ich seit Längerem in der JC-Arbeitsvermittlung ganz normal arbeitssuchend und schreibe Bewerbungen.
Als ich damit anfing, war ich guter Dinge, dass ich auf Dauer wenigstens Miete oder Lebensunterhalt damit bestreiten kann. Dem ist nicht so.
Meine Einnahmen sind eher lächerliche Beträge von meist unter 30 EUR. In manchen Monaten habe ich gar keine Einnahmen. Das war von Anfang an so.
Nie musste ich "keine Einnahmen" in den Null-Einnahmen-Monaten nachweisen.
Im ersten Jahr dieser Selbständigkeit erkundigte ich mich telefonisch bei der bearbeitenden Selbständigen-JC-Stelle in der nächsten größeren Stadt, ob ich bei derart geringem Einkommen wirklich die doch recht hochtrabende Anlage EKS ausfüllen müsse.
Ich bekam zur Antwort, dass das bei so kleinen Beträgen im Ermessen meines SBs vor Ort liege. Er könne auch entscheiden, dass ich meine Mini-Einnahmen unformeller einreichen und belegen dürfe. Einkommen unter 800,00 EUR/Jahr blieben für das JC und Finanzamt "ohne Folgen".
Mein SB hat ein Respekt einflößendes Auftreten.
Ich habe ihn nie auf diesen Ermessensspielraum angesprochen.
Als "Kleinunternehmen" habe ich mich bislang nur deshalb nicht abgemeldet, weil ich auf diese Art nach wie vor kleinste Einnahmen habe und außerdem befürchte, das JC könnte mir eine Aufgabe der Selbständigkeit als "mutwillige Kündigung" (oder so ähnlich) auslegen und das entsprechend sanktionieren.
Da ich keinen größeren Verdienst aus der Selbständigkeit ziehe, bin ich seit Längerem in der JC-Arbeitsvermittlung ganz normal arbeitssuchend und schreibe Bewerbungen.
Vor einigen Wochen stand ein Außendienstteam des JCs vor meiner Tür.
Anlass des unangemeldeten Hausbesuchs: Der Verdacht, ich wohnte nicht unter dieser Adresse. - (Dauerhafte) Ortsabwesenheit, Leistungsmissbrauch.
Auf Nachfrage erfuhr ich, dass der Verdacht aus Reihen der JC-Mitarbeiter kam/kommt und nicht auf (anonymen) Angaben eines besorgten Mitbürgers beruht.
Als vermuteter "realer" Aufenthaltsort gab einer der Außendienst-Mitarbeiter eine Stadt an, aus der ich vor über acht Jahren wegzog.
Damals beantragte ich beim hiesigen JC Umzugskostenbeihilfe.
Wir unterhielten uns vor meiner Wohnungstür. Meine Wohnung betrat der Außendienst nicht.
Verdattert und erschrocken über diesen Besuch, durchwühlte ich das Internet und stieß u. a. auf dieses Forum.
Ich versäume seit drei Jahren keine Einladung des JCs.
Ein Mal verschlampte ich ein Arbeitsangebot, auf das ich mich nicht bewarb. Daraufhin folgte in der Sache eine JC-Einladung.
Ein anderes Mal bewarb ich mich sehr verspätet auf ein Arbeitsangebot. Das blieb erstmal (?) ohne Folgen. Das war vor etwa fünf oder sechs Monaten.
Allerdings reiche ich viele Unterlagen und sogar den WBA in letzter Minute ein.
Auch fallen bei mir "wohl (?)" nur sehr geringe Heizkosten für die Wohnung an.
Trotzdem erkenne ich als Laie keine Verhältnismäßigkeit im Losschicken des Außendienstes.
Hätten da nicht vllt mehrere kurzgetaktete Einladungen mit Drei- bis Fünftagesfristen bis zum Termin auch den Zweck einer Überprüfung erfüllt?
Dass ich mir auf meiner Türschwelle den Prüfauftrag des Außendienstes hätte zeigen lassen können, wusste ich nicht.
Dass ich im JC wegen des Hausbesuchs Akteneinsicht verlangen darf, weiß ich erst durch euch.
Anlass des unangemeldeten Hausbesuchs: Der Verdacht, ich wohnte nicht unter dieser Adresse. - (Dauerhafte) Ortsabwesenheit, Leistungsmissbrauch.
Auf Nachfrage erfuhr ich, dass der Verdacht aus Reihen der JC-Mitarbeiter kam/kommt und nicht auf (anonymen) Angaben eines besorgten Mitbürgers beruht.
Als vermuteter "realer" Aufenthaltsort gab einer der Außendienst-Mitarbeiter eine Stadt an, aus der ich vor über acht Jahren wegzog.
Damals beantragte ich beim hiesigen JC Umzugskostenbeihilfe.
Wir unterhielten uns vor meiner Wohnungstür. Meine Wohnung betrat der Außendienst nicht.
Verdattert und erschrocken über diesen Besuch, durchwühlte ich das Internet und stieß u. a. auf dieses Forum.
Ich versäume seit drei Jahren keine Einladung des JCs.
Ein Mal verschlampte ich ein Arbeitsangebot, auf das ich mich nicht bewarb. Daraufhin folgte in der Sache eine JC-Einladung.
Ein anderes Mal bewarb ich mich sehr verspätet auf ein Arbeitsangebot. Das blieb erstmal (?) ohne Folgen. Das war vor etwa fünf oder sechs Monaten.
Allerdings reiche ich viele Unterlagen und sogar den WBA in letzter Minute ein.
Auch fallen bei mir "wohl (?)" nur sehr geringe Heizkosten für die Wohnung an.
Trotzdem erkenne ich als Laie keine Verhältnismäßigkeit im Losschicken des Außendienstes.
Hätten da nicht vllt mehrere kurzgetaktete Einladungen mit Drei- bis Fünftagesfristen bis zum Termin auch den Zweck einer Überprüfung erfüllt?
Dass ich mir auf meiner Türschwelle den Prüfauftrag des Außendienstes hätte zeigen lassen können, wusste ich nicht.
Dass ich im JC wegen des Hausbesuchs Akteneinsicht verlangen darf, weiß ich erst durch euch.
Meine Wohnung ist für mich zu groß.
Durch Vermittlung meines JC-Fallmanagers habe ich seit einigen Jahren die nicht-schriftliche Vereinbarung mit meinem Leistungs-SB, dass das JC für mich die KMU in Höhe einer ortsüblichen angemessenen Single-Wohnung übernimmt und ich die Differenz zu den tatsächlichen KMU aus meinem Regelsatz nehme.
Dafür brauche ich mich nicht um eine günstigere Unterkunft zu bemühen, geschweige denn umzuziehen.
Das finde ich gut, ich möchte unbedingt in dieser Wohnung bleiben.
Doch deshalb übe ich mich bei diesem SB sehr im Leisetreten, um da nichts heraufzubeschwören.
Bis vor etwa einem Jahr gingen dadurch über 100 EUR vom Regelsatz für Miete/Nebenkosten weg.
Seit etwa einem Jahr muss ich aus dem Regelsatz nur noch ca. 30 EUR für KMU aufbringen.
Ich vermutete erst ein Versehen meines SBs, dann eine neue interne Durchführungsverordnung.
Ich habe meinen SB nie darauf angesprochen.
Durch Vermittlung meines JC-Fallmanagers habe ich seit einigen Jahren die nicht-schriftliche Vereinbarung mit meinem Leistungs-SB, dass das JC für mich die KMU in Höhe einer ortsüblichen angemessenen Single-Wohnung übernimmt und ich die Differenz zu den tatsächlichen KMU aus meinem Regelsatz nehme.
Dafür brauche ich mich nicht um eine günstigere Unterkunft zu bemühen, geschweige denn umzuziehen.
Das finde ich gut, ich möchte unbedingt in dieser Wohnung bleiben.
Doch deshalb übe ich mich bei diesem SB sehr im Leisetreten, um da nichts heraufzubeschwören.
Bis vor etwa einem Jahr gingen dadurch über 100 EUR vom Regelsatz für Miete/Nebenkosten weg.
Seit etwa einem Jahr muss ich aus dem Regelsatz nur noch ca. 30 EUR für KMU aufbringen.
Ich vermutete erst ein Versehen meines SBs, dann eine neue interne Durchführungsverordnung.
Ich habe meinen SB nie darauf angesprochen.
Meine Bedenken/Fragen:
Ich habe in der Sache noch nichts weggeschickt.
Aktuell beabsichtige ich, nach schriftlicher Terminabsprache die angeforderten Kontoauszüge im Original zur Einsicht vorzulegen.
Da ich keine Passagen in Original-Kontoauszügen unleserlich machen möchte, möchte ich die geschwärzten Auszüge nur in Kopie vorlegen.
Wäre das in Ordnung?
Doch selbst wenn ich meinem SB klarmachen kann, dass ich keinesfalls möchte, dass er die kompletten Kontoauszüge zu den Akten nimmt
und falls er beim Anblick der teilweise geschwärzten Kopien der Kontoauszüge nicht gleich von Leistungsrückzahlung/-entzug spricht:
MUSS ich mich wegen Null-Einnahmen-Monaten in der aEKS bei derart geringem Verdienst völlig nackig machen?
Wird mit Marschflugkörpern auf Spatzen geschossen?
Auf der Einnahmen-Seite habe ich nichts zu verbergen.
Auf der Ausgaben-Seite möchte ich dafür gefühlsmäßig am liebsten alles "verbergen". - Muss das JC meinen Telefon- und Stromanbieter, meine Versicherungsgeber, meine Einkäufe kennen?
Das sind einerseits wiederkehrende Kontobelastungen, die ich vermutlich nicht unkenntlich machen sollte, da mir sonst womöglich "Vermögensanhäufung" (oder so ähnlich) in Form von Bausparvertrag oder Lebensversicherung unterstellt wird.
Andererseits nutze ich zum Bezahlen gerne Sammelüberweisungen.
Deren Überweisungsbetrag liegt dann schonmal über 50 EUR, womit ein Unkenntlichmachen von vornherein wegfällt, oder?
Kann das JC das Offenlegen/Aufdröseln meiner Sammelüberweisungen verlangen?
Außerdem werde ich das Gefühl nicht los, dass mir "irgendwie" eine ständige Ortsabwesenheit nachgewiesen werden soll und die Mitwirkungsaufforderung an der aEKS vorgeschoben ist.
Wäre es üblich, dass mir das JC anhand extrem niedriger Stromkosten auf den Kontoauszügen über die Hintertür eine dauerhafte Ortsabwesenheit nachweisen möchte?
(Ich habe hohe Stromkosten.)
Oder vllt durch Auszahlungen an "fremden"/entfernten Geldautomaten? (Gibt es bei mir nicht.)
--> "Die Einsichtnahme in die Kontoauszüge ist vielmehr nur ein Teil der erforderlichen Ermittlungen, welcher anschließend ggf. Ansatzpunkte für weitere Nachfragen bietet."
(Q: ELO-Forum)
Wenn überhaupt einer von euch bis hierhin gelesen hat, wäre ich über Grundwissen, Ratschläge, Erfahrungen, Einschätzungen und Kritik sehr dankbar.
Ich lebe im sehr ländlichen NRW und habe inzwischen einen JC-Verfolgungswahn entwickelt.
Jede Erhellung wäre da jetzt hilfreich.