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ExitUser
Gast
Hallo zusammen,
beziehe ALG II u. bin auch noch in Privatinsolvenz
.
Seit kurzem habe ich nun einen sog. Minijob. Die erste Kohle wird voraussichtlich Mitte August´09 auf dem Konto sein. Dann muß ich dem Jobcenter die Verdienstabrechnung schicken wg. Leistungsermittlung.
Nun ist es ja so, daß auch der vom Gericht eingesetzte Treuhänder informiert werden muß, glaube ich jedenfalls. Da ich aber vor Mitte August sowieso keine Abrechnungen vorweisen kann u. auch keinen neuen Bescheid des Jobcenter, dachte ich , es genügt, wenn ich die Unterlagen dem TH im August schicke. Stimmt das oder geht das so
?
Gruß...
beziehe ALG II u. bin auch noch in Privatinsolvenz
Seit kurzem habe ich nun einen sog. Minijob. Die erste Kohle wird voraussichtlich Mitte August´09 auf dem Konto sein. Dann muß ich dem Jobcenter die Verdienstabrechnung schicken wg. Leistungsermittlung.
Nun ist es ja so, daß auch der vom Gericht eingesetzte Treuhänder informiert werden muß, glaube ich jedenfalls. Da ich aber vor Mitte August sowieso keine Abrechnungen vorweisen kann u. auch keinen neuen Bescheid des Jobcenter, dachte ich , es genügt, wenn ich die Unterlagen dem TH im August schicke. Stimmt das oder geht das so

Gruß...