Hallo,
eine Frage, vielleicht, weiß grad jemand was dazu.
AG hat Minijob nicht korrekt entlohnt, es kommt jetzt zu einer Lohnnachforderung.
Diese wird nun als Einmalzahlung gezahlt.
Wird dies als Hinzuverdienst im laufenden Jahr angerechnet?
Eigentlich sind das ja noch Ansprüche aus dem vorherigen Jahr (auch mit diesen
Nachforderungen wären es noch jeden Monat unter 450 € gewesen im letzten Jahr)
Muss eine solche Zahlung überhaupt gemeldet werden? (Minijob wurde bei Beginn
gemeldet und das ok durch die Rentenversicherung gegeben).
Hätte der AG korrekt gezahlt, dann wäre es ja nie zu dieser Nachzahlung gekommen...
Grüße, die Zwergin
eine Frage, vielleicht, weiß grad jemand was dazu.
AG hat Minijob nicht korrekt entlohnt, es kommt jetzt zu einer Lohnnachforderung.
Diese wird nun als Einmalzahlung gezahlt.
Wird dies als Hinzuverdienst im laufenden Jahr angerechnet?
Eigentlich sind das ja noch Ansprüche aus dem vorherigen Jahr (auch mit diesen
Nachforderungen wären es noch jeden Monat unter 450 € gewesen im letzten Jahr)
Muss eine solche Zahlung überhaupt gemeldet werden? (Minijob wurde bei Beginn
gemeldet und das ok durch die Rentenversicherung gegeben).
Hätte der AG korrekt gezahlt, dann wäre es ja nie zu dieser Nachzahlung gekommen...
Grüße, die Zwergin