Heinrich33
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Fordere eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber, dass er dich in diesen Monat nicht abgerufen hat, und somit auch kein Lohn angefallen ist. Diese Forderung würde ich auch schriftlich machen. Eine Kopie dieses Schreibens legst du dann ggf. dem JC vor, sollte es Probleme geben.... was macht das Amt, wenn man keine Abrechnung hat?
Bei Arbeit auf Abruf muss im Vertra ene Mindeststundenzahl stehen. Diese muss der Arbeitgeber immer bezahken, auh wenn er weniger abruft.
Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag, gelten Mindestens 10 Stunden als vereinbart. Also enach mal so ein Monat ganz ohne Zahlung ist nicht.
Korrekt. Ändert aber nichts daran, dass das JC nur anrechnen darf, was wirklich zugeflossen ist. Wenn, wie hier, Zahlungen vorenthalten werden, kann das JC den Lohnanspruch (allerdings nur im anrechenbaren Umfang, den Rest müsste der TE selbst geltend machen) gem. § 115 SGB X auf sich überleiten und dann notfalls einklagen.
Wenn Du schon länger als 4 Wochen da bist, tust Du dem Arbeitgeber mit der AU noch einen Gefallen. Dann holt er sich 80 Prozent der Lohnfortzahlung wieder bei der Minijobzentrale.
Man müsste den Arbeitsvertrag sehen,aber ich denke, beim Arbeitsgericht wird er es dann begreifen müssen.Der zahlt doch im Leben keine Lohnfortzahlung, der wird genauso wie im Januar handeln "Keine Stunden, kein Lohn." Und kommt damit durch 😬.
Der Teil des Lohns, der dem MiLoG unterfällt, unterliegt keiner Ausschlssfrist, sondern nur der allgemeinen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag beachten
Und zwar für jede (!) falsche Abrechnung.40 EUR pauschalen Schadenersatz nicht vergessen.