Minijob keine Lohnabrechnung kein Verdienst

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Heinrich33

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Morje Zusammen,

folgendes, jetzt hatte mich der Arbeitgeber des Minijobs im Januar nicht angerufen, in Folge dessen kein Verdienst.
So, jetzt will mir der Kerl keine Abrechnung aushändigen.

Ja, was soll ich jetzt tuen?

(Am Donnerstag bin ich beim Arzt und hole mir eine Empfehlung, den Job zu kündigen, wegen stark Rücken.)

Gruß
 
Moin @Heinrich33,

Anscheinend wirst du hier nur auf Abruf beschäftigt. Motto „Der Herr ruft der Sklave hat sofort zu erscheinen“. Wenn man es mal richtig betrachtet, wirst du von dem Arbeitgeber nur ausgenutzt, denn nur dieser zieht seine Vorteile aus diesem prekären Beschäftigungsverhältnis. Solltest du also hier mal in einem Monat keinen Dienst angetreten haben, gibt es auch keinen Grund, dir eine (Null-) Abrechnung zu erstellen.

Hast du überhaupt einen unterschriebenen Arbeitsvertrag?
Wie sind deine Arbeitszeiten vertraglich geregelt worden?
Ist deine Beschäftigung bei der Minijobzentrale angemeldet worden?

Warum du hierfür auch noch einen extra Faden eröffnen musstest, erschließt sich mir nicht.

Vielleicht sollte der TechAdmin es mit diesem Thread: Vorläufige Leistungseinstellung wegen Annahme eines Minijobs auf Stundenbasis. Was kann ich tun? zusammen fügen.
 
... was macht das Amt, wenn man keine Abrechnung hat?
Fordere eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber, dass er dich in diesen Monat nicht abgerufen hat, und somit auch kein Lohn angefallen ist. Diese Forderung würde ich auch schriftlich machen. Eine Kopie dieses Schreibens legst du dann ggf. dem JC vor, sollte es Probleme geben.

BTW. Für mich ist es jetzt EOT in diesem Faden hier.
 
Hab den gerade angerufen, bin ehemaliger Bauarbeiter, kommt heute, der war noch am schnarchen, ich komme mit dieser respektlosen Welt noch nicht klar, aber danke für den Rat, falls noch was kommen sollte.

Ergo, ich brauch so ein Miniding mit festen Touren, ich brauche Rhythmus und nicht so rumgeschwurbel.

g
 
Hiermit könnte das JC dem Arbeitgeber in die Puschen helfen, wenn er dein Schreiben ignoriert:

§ 57 SGB 2 - Einzelnorm

§ 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern

"Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses."
 
Hi Roxy, danke dafür, eine gute und brauchbare Antwort und ich habe die ganze Nacht geguckt gehabt. Ist natürlich auch mal toll, wenn man irgendwo auch Rückendeckung hat.
So, Blutdruck ist weg und nochmals Danke.
Diese Antesterei geht mir auf den Senkel, die meinen alle, wer wunders was die wären und wollen gucken, ob man einen am St0pp hat.


(JC hat mir aber sofort die Auffrischung ADR spendiert, muss man auch mal erwähnen, die ist gerne gesehen)

g
 
Bei Arbeit auf Abruf muss im Vertra ene Mindeststundenzahl stehen. Diese muss der Arbeitgeber immer bezahken, auh wenn er weniger abruft.

Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag, gelten Mindestens 10 Stunden als vereinbart. Also enach mal so ein Monat ganz ohne Zahlung ist nicht.
 
Korrekt. Ändert aber nichts daran, dass das JC nur anrechnen darf, was wirklich zugeflossen ist. Wenn, wie hier, Zahlungen vorenthalten werden, kann das JC den Lohnanspruch (allerdings nur im anrechenbaren Umfang, den Rest müsste der TE selbst geltend machen) gem. § 115 SGB X auf sich überleiten und dann notfalls einklagen.
 

Hallo Kerstin, das ist mir jetzt auch neu. Meine Unterlagen sind jetzt da und der Minijob wird auf 100 bis 180 € umgemeldet. Die vom JC meinte, dass ich jetzt erstmal gar nichts mache, habe mir aber trotzdem eine AU über 4 Wochen geholt und vorsichtshalber einen Eintrag beim Arzt, dass von dieser Tätigkeit abzuraten ist. Der Arbeitgeber will sich kümmern, dass demnächst ein paar Stunden anfallen.
Ich denke, wir lesen hier.
Danke dir
 

Hallo Helga, Bescheinigung über die "prekäre" O Runde ist da,
ich musste wohl auch mal aus dem ärztlichen Dornröschenschlaf erwachen und habe mal ein wenig Alarm gemacht, jetzt sind insgesamt 580 € zurück gehalten worden und am 16. ist Termin.
Als ich zum JC kam, hatte ich fast 6 Monate ! auf Leistung gewartet, diesmal läufts anders. Anmeldung bei dem VDK ist auch erfolgt, wegen dem Versorgungsamt, kann ich nur jedem raten.
Auch dir alles Gute und wir lesen hier, mein Ziel ist EU Rente, das Ziel vom JC ist Vollzeitbeschäftigung(Witz) und jetzt gerate ich im vollen Seegang, macht aber nichts da ich langsam das Spiel durchblicke.
Wir lesen hier garantiert.
Gruß
 
Schau Dir mal den Paragraph 12 des TzBfG an.

Wenn Du schon länger als 4 Wochen da bist, tust Du dem Arbeitgeber mit der AU noch einen Gefallen. Dann holt er sich 80 Prozent der Lohnfortzahlung wieder bei der Minijobzentrale.

Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag beachten und Ansprüche schriftlich zu geltend machen. Wenn das nichts bringt ab zum Arbeitsgericht. Zinsen und 40 EUR pauschalen Schadenersatz nicht vergessen.
 
Wenn Du schon länger als 4 Wochen da bist, tust Du dem Arbeitgeber mit der AU noch einen Gefallen. Dann holt er sich 80 Prozent der Lohnfortzahlung wieder bei der Minijobzentrale.

Der zahlt doch im Leben keine Lohnfortzahlung, der wird genauso wie im Januar handeln "Keine Stunden, kein Lohn." Und kommt damit durch 😬.
 
Dazu müsste irgendwer ihn verklagen. Der TE wird es nicht machen, solange das JC den Verlust einigermaßen ausgleicht und das JC macht es garantiert auch nicht. Das müsste schon ein reichlich "scharfes" JC sein. Ist mir bisher nur einmal bekannt geworden, dass das JC gegen Lohnwucher vorgegangen ist. Ich selbst habe beim SG schon erlebt, dass selbst die Richterin meinte "Ja, Lohnwucher, aber was soll man dagegen machen? Er ist doch dann sofort den Job los."...
 
Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag beachten
Der Teil des Lohns, der dem MiLoG unterfällt, unterliegt keiner Ausschlssfrist, sondern nur der allgemeinen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.
Da kann man also auch ein bisschen aufsammeln, damit sich die Klage lohnt.

40 EUR pauschalen Schadenersatz nicht vergessen.
Und zwar für jede (!) falsche Abrechnung.
 
Hi Leute, das Ding knall ich hin, wenn sich nichts ändert, auf so eine Krauterbude kann ich pfeifen, wenn der nicht wach wird, fällt der Hammer, das braust bei mir plötzlich auf, ich habe jetzt schon die Schnauze voll. Die AU liegt nur beim JC und eine AU bedeutet nicht, dass man nicht arbeiten darf.
Bekomme ich diese Situation nicht unter Kontrolle, dann wars das und such mir was seriöseres, der wollte mich auch täglich und schwarz fahren lassen, den Zahn habe ich dem gezogen, jetzt ist der bockig, auf jeden Fall muss sich was ändern, ich bin da bei euch, voll und ganz, ich bin nicht dem sein Johann.

g
 
Da muss dann drinstehen, dass du den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kannst. Das sollte der Arzt aber eigentlich auch wissen.
 
Hallo,
also ich werde den heute wegen dem Attest fragen, von solchen Attesten weiß der nichts, auch diese Wegeunfähigkeitsbescheinigungen kennt der nicht, kennt keiner von uns. Kostet dieses Attest Geld und wie soll das aussehen?
 
Ja, will der jetzt machen und danach nie wieder eine Krauterbude, bei sowas war ich auch noch nie, kenne ich nicht so einen Zirkus.

Danke erstmal
 
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