Minijob im 3. Monat höher angerechnet

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Vault111

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Hallo,

ich habe nun seit 4 Monaten einen Minijob und der ausgleich des angerechneten Geldes kommt zu spät. Ab dem 3 Monat wurden mir 450€ angerechnet statt die erwarteten 165€, erst als mir so viel Geld angerechnet wurde ging das Problem erst richtig los.
ich habe jeden Monat meine Lohnbescheinigung abgegeben und als mir im 3. Monat zu viel angerechnet wurde habe ich erst erfahren das ich eigentlich nur 100€ Brutto dazuverdienen darf statt 165€. Die Dame in der Leistungsabteilung wollte mich dafür verantwortlich machen dass mein Arbeitgeber in der Einkommensbescheinigung pauschal 165€ eingetragen hatte. und rechnet mir in Zukunft nur noch 250€ an.
Aktuell ist das Problem, dass ich mit der Dame so verblieben bin das ich zum 15. des Monats meinen Lohnzettel abgebe und dann die Differenz zügig nach dem 15. Überwiesen bekomme. Aktuell haben wir den 25. und ich habe noch nichts, dazu kommt noch das sie mir gesagt hatte das ich etwas in den 600€ zum 1. ab diesem Monat überwiesen bekomme was letztendlich auch nur 487,50€ waren.
Aktuell habe ich diesen Monat 487,50€ Regelleistung + 112,85€ Minijob = 600,35€
also fehlen mir noch mehr als 100€

Jeder versuch am Telefon etwas mit den Leuten zu klären endet darin, dass ich 10min alles erkläre und mir gesagt wird ich bekomme Unterlagen zugeschickt die ich ausfüllen und abgeben muss damit dies in Zukunft funktioniert.. kommen tut nichts.. bei meinen Besuchen ruft man in der Leistungsabteilung an und erfährt nur das es in Bearbeitung ist.

Ich weiß nicht mehr was ich tun muss damit dies in Zukunft funktioniert und das Zeitnah, da ich so jeden Monat Rückbuchungen habe und mir mehr Kosten entstehen als ich abtragen kann.

Ich bin jetzt den 5 Monat im ALGII bezug und kurz davor den Minijob wieder zu Kündigen. Ich musste bei meinen letzten 2 Arbeitgebern den letzten Lohn einklagen und aktuell ging es mit dem letzten Arbeitgeber in die 2. Instanz, ich habe beide gewonnen (letzte Verhandlung am 19.09.) und nun muss ich noch c.a. 1 Monat warten bis ich endlich das Geld bekomme was ich vor über 5 Monaten bekommen sollte, meine Rücklagen sind alle aufgebraucht und ich habe meinen Dispo voll ausgereizt allein dadurch das ich einen vollen Monatslohn ausgleichen musste und die diversen Mahn und Rückbuchungsgebühren übersteigen ab diesem Monat mein Budget und ich muss Rechnungen liegen lassen um Geld für Lebensmittel zu haben.

Ein Darlehen wurde mir 2 mal verwehrt, sogar für die Miete weil die Dame aus der Leistungsabteilung nicht versteht das meine Fixkosten am 1. fast so hoch sind wie mein Leistungsbezug ist c.a. 650€ Fixkosten.
Mir wird jeden Monat c.a. 250€ angerechnet obwohl ich nur einmal etwas in die 170€ (letzten Monat) verdient habe, für die Zukunft werde ich bei den c.a. 12 Stunden im Monat bleiben da ich hoffnung habe das die Dame diese Einkunft nochmal anpasst und ich so am 1. mehr erhalte was ich halt dringend benötige.
Darf man mir ein Darlehen verweigern nur weil die Dame aus der Leistungsabteilung meine Sittuation nicht versteht da ich ja nachweislich in mehr Schulden rutsche (mehrschulden heißt Mahngebühren und Rückbuchungsgebühren) das sieht erstmal nicht viel aus aber wenn ich wie letzten Monat das Geld für den laufenden Monat erst am 28. bekomme ist mir nicht geholfen, wenn Rechnungen liegen bleiben nutze ich dieses Geld für Lebensmittel und kann das nicht mehr ausgleichen. da ich in unbestimmten Zeitabständen das fehlende Geld vom Amt bekomme fällt es mir sehr schwer abzuschätzen wann ich erneut einkaufen gehen kann.
mir wird immer wieder gesagt ich soll mir einen Anwalt nehmen aber das ist keine Zeitnahe lösung.


- Was kann ich tun damit ich mein Geld zügiger nach dem 15. bekomme?

- Was benötige ich damit mir ein Darlehen über die aktuellen Schulden c.a. 150€ gewährt wird? Die begründung Lebensmittel und Miete scheinen bei dieser Dame nicht Relevant zu sein.

- Mache ich etwas falsch?
 

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sunnytn

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Bekommst du denn immer den gleichen Lohn, oder ändert sich das jeden Monat?
Damit du rechtzeitig dein Geld bekommst, muss gewährleistet sein, das die SB weiß, was du genau verdienst. (Brutto/Netto)
Sollte das immer gleich bleiben, wäre ein einzelner Bescheid ausreichend und du müsstest wie gewohnt den Aufstockungsbetrag bekommen, ohne das du jeden Monat den Lohnzettel einreichen musst.
Solltest du hingegen immer unterschiedlichen Lohn bekommen, wird entweder mit fiktiven Zahlen gerechnet bzw. Durchschnittseinkommen und hier würdest du für max. 6 Monate einen vorläufigen Bescheid bekommen. Der darin enthaltene Aufstockungsbetrag sollte nach Möglichkeit in etwa dem entsprechen, was du im Monat benötigst. (also am besten mal selbst ausrechnen)
Auch hier ist dann eine Vorlage der monatlichen Lohnzettel nicht nötig, sondern dies ist erst dann Fall, wenn der vorläufige Bescheid ausgelaufen ist. Dann musst du binnen 1 Monat die letzten 6 Lohnzettel einreichen und dann wird Monat für Monat geprüft, ob du zu viel oder zu wenig bekommen hast. (Differenz wird dir entweder nachgezahlt oder du musst es zurückzahlen, wenn du zu viel bekommen hast)

Jeden Monat zum SB laufen und hoffen, das das Geld rechtzeitig kommt, wird hier von den SB schon abgelehnt. Denn das ist nicht nur enormer Aufwand für den SB , sondern für dich selbst auch.

Bzgl. Darlehen kann ich leider nicht helfen, welche Voraussetzungen hier erfüllt sein müssen.
 

Vault111

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Hallo,

ich habe im Letzten Monat ein Gespräch mit ihr aufgezeichnet und sie sagt mir ganz klar ich soll jeden Monat den Lohnzettel einreichen damit sie es bearbeiten kann, auf meine Bitte mir weniger anzurechnen erwiederte sie im grunde nur ein "nein"

Ich meine mal gelesen zu haben das, dass Jobcenter angehalten ist mir ein Menschenwürdiges Leben zu garantieren hat und darunter kann doch keine Bearbeitungszeit von c.a. 14 Tagen + liegen??

nicht zu vergessen das es die ersten beiden Monate super geklappt hat also eine bearbeitungszeit von 2 - 4 Tagen.

Gibt es nicht irgendwelche Statuten im Jobcenter die vorschreiben wie lange eine "Bearbeitung" dauern darf?
 
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ExitUser

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Es ist nicht zulässig, monatlich einen Ausgleichsbetrag nach Vorlage der Lohnabrechnung zu überweisen.
Entweder der Lohn ist gleichbleibend, dann "normale" Bewilligung für 1 Jahr, oder Verdienst unregelmäßig, dann vorläufige Bewilligung für 6 Monate bei Ermittlung und Ansetzen eines monatl. Durchschnittseinkommens.
Aber selbst dann ist die monatl. Vorlage der Lohnabrechnung nicht nötig, da nach 6 Monaten abgerechnet wird.

Aus deinen Zahlenangaben werde ich leider nicht schlau.
Einfacher wäre es, konkrete angaben, wie Verdienst ist (165 €?), ob er monatlich gleich ist.
 

Seepferdchen 2010

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@Vault111

mal eine kurze Anmerkung:

ich habe im Letzten Monat ein Gespräch mit ihr aufgezeichnet

Du weißt schon, das ohne Zustimmung das nicht zulässig ist!

darunter kann doch keine Bearbeitungszeit von c.a. 14 Tagen + liegen??

Hier mußt du zwei §§ beachten:

§ 88 SGG

(1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

aber das Jobcenter ist auch gehalten nach § 17 SGB I

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
 

Vault111

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@Curcuma ich habe bis letzten Monat 3 x einen Änderungsbescheid bekommen.. für den laufenden Monat habe ich noch nichts..

was genau meinst du mit Zahlenangaben?
ich wußte die ersten 3 Monate nicht das der Freibetrag lediglich 100€ ist mir wurde auch im Jobcenter mehrfach mitgeteilt, dass es 165€ sind..


@Seepferdchen
die Aufnahme dient maximal zum belegen der Tatsachen um nachzuweisen was mir dort erzählt wird.. was ja nun wiedermal nicht stimmt.. und ggf. würde ich das bei einer Beschwerde wenn es gewünscht wird mit einschicken damit ein Vorgesetzter nachvollziehen kann das ich dort wiederholt belogen wurde.
Ansonnsten ist das nur für mich.
Ich stand leider schon zu oft vor dem Problem das mir unwarheiten erzählt wurden die danach abgestritten wurden, immer war ich der leidtragende und nie hat mir im Jobcenter jemand geglaub oder mich ernst genommen.
und wenn man mit dem Rücken an der Wand steht greift man auch dazu.
 
E

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Gast
Schreib doch einfach mal auf, wie viel du monatlich verdienst.
Da Minijob Brotto vermutlich = Netto, falls du Lst und SV nicht selbst zahlst.

Dann was dir an Freibeträgen anerkannt wurde.
Auch Kosten für Fahrkarte/Auto o.ä. , falls das über 70 € sind und du mehr als 400 € versienst.

Grob:
Grundfreibetrag 100 €
von 100 € - 1000 € 20 %
Bei 400 € - 100 - 60 (300*20%) = 160 Freibetrag
Netto 380 € - 160 € = 220 € Anrechnung als EK
Bei Netto 400 sind es 240 € anrechenbares Einkommen.

Regelsatz + KdU - 240 € EK = Leistungsanspruch.
 

Vault111

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Das ändert sich ja jeden Monat..

diesen Monat war es das was ich oben gepostet habe, also zusammen 600.35€

487,50€ Regelleistung
112,85€ Minijob
 
E

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Gast
Tut mir leid, wenn du keine verlässlichen Daten lieferst und genaue Sachschilderung wir erbeten , wird mir das zu chaotisch und zu viel Aufwand.

Was dir das Amt insges. Zahlte nutzt mit nichts. Alles zum Thema vorläufig, Durchschnittseinkommen, Berechnung Freibeträge wurden ja geliefert.
Daher kannst du das ja jetzt eigentlich alleine nachrechnen.
 
E

ExitUser

Gast
Steht doch deutlich da oben. Dein Vedienst.
Nicht irgendwelche wilden Beträge wie Regelsatz 478 €, weil das gar nicht möglich ist. Regelsatz sind 409 € bei alleinstehenden.

Wenn man es ganz genau machen will, braucht man alle Bescheide seit Bewilligung.
Es sind ja anscheinend vorläufige Bescheide, die werden normal nicht so oft geändert.

Was du wann verdient hast (monatlich), und was jeweils vom Amt als Freibetrag angerechnet wurde,
Warum die Änderungen erfolgten (§§), von wann bis wann welcher Lohn angerechnet wurde.
Also entweder Bescheide anonymisiert hoch laden, oder als Liste schreiben.

1. Bescheid Jan-Juni vorläufig EK 250 € anzurechnendes EK
Verdienst
Jan 150 € netto anzurechnendes EK 40 €
Febr. 250 € netto angerechnetes EK 120 €
März 180 € netto angerechnetes EK 64 €

Änderungsbescheide
Für Februar Verdienst xxx € angerechnetes EK
Für März Verdienst xxx € angerechnetes EK

Aber egal, Fakt ist, du musst Widerspruch einlegen, dass ein Durchschnittseinkommen festgelegt werden muss und die endgültige Festsetzung, bzw. Nachberechnung des tatsächlichen Leistungsanspruches nach 6 Monaten erfolgt und erst dann die Lohnzettel eingereicht werden.
Verweis auf § 41a SGB II
https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478797161960





Änderungsbescheid für Februar
Febr.
 

Vault111

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Ok das letzte war doch eine vorläufige Bewilligung..
 

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Damit kann ich nichts anfangen, da braucht mal logischerweise die Berechnungen.
Wie viel Gesamtleistungen du bekommst nutzt da gar nichts, zumal da ja auch KdU dabei ist.

Tut mir leid, vielleicht hat jemand anderes Lust, dir genauer zu helfen.
Ich habe jetzt 3 Mal gesagt, dass ich die jeweiligen genauen Verdienste brauche. Ich bin mit meiner Geduld am Ende und kein Papagei.
 
E

ExitUser

Gast
Der Thread kann gelöscht oder geschlossen werden..

dann Danke für die 3 Versuche.

Schade, dass du anscheinend beleidigt bist.
Du musst das verstehen, man fragt 3 mal nach konkreten Angaben (sogar mit Beispiel wie es aussehen soll und was man braucht!) und es kommt nichts brauchbares.
Dann hat man eben keine Lust mehr unentgeltlich und freiwillig zu helfen.

Ohne gewisse Angaben und genaue Werte kann man Bescheide nicht prüfen.
Vielleicht hat ja jmd. anderes mehr Geduld, als ich.
 

sunnytn

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@Vault111
Schreib mal bitte die letzten 3 Gehälter auf, also folgende Daten:
Juli: Brutto/Netto
August: Brutto/Netto
September: Brutto/Netto
Diese Angaben solltest du auf deinen jeweiligen Lohn/Gehalts/Verdienstabrechnungen finden. Hieraus kann man genau errechnen, was die jeweiligen Freibeträge sind.
Erst damit kann man dann genau sagen, was dir monatlich zusteht und was nicht.
Ebenso wird auch der Wert benötigt, was dir als reguläre Leistung zustehen würde. (also Miete + Regelsatz)

Sollten also insgesamt 7 Beiträge sein.

Beispiel:
Juli: 900 Brutto / 700€ Netto
100€ Freibetrag (bleiben noch 800€ übrig)
800€ (20%) = 160€
Gesamtfreibetrag: 260€

700€ Netto - 260€ Freibetrag = 440€ anrechenbares Einkommen.

Regelleistung 409€ + 300€ Miete (warm) = 709€ Gesamtbedarf. (also das was du bekommst, wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird)

709€ Gesamtbedarf - 440€ anrechenbares Einkommen = 269€ Aufstockungsbetrag.

Demzufolge müsste das JC für den Monat Juli 269€ an dich zahlen.


Deswegen werden unbedingt diese Angaben benötigt und nicht das, was dir vom Amt überwiesen wird. Denn damit kann keiner was anfangen.

Wie angegeben, ist das nur eine Beispielrechnung. Wenn du deine Werte in die Gleichung einsetzt, kannst du selbst schnell rausfinden, ob dir zu viel oder zu wenig gezahlt wurde.
 
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