Hallo zusammen!!
Ich lese schon einige Zeit fleissig in Eurem Forum und habe mich gerade bei Euch angemeldet in der Hoffnung, dass Ihr mir einen Tipp geben könnt. Es geht eigentlich nicht um mich, sondern um meine Tochter, die seit 6 Monaten ALG2 bezieht. Ich versuche mal, mich jetzt kurz aber verständlich auszudrücken:
Meine Tochter (sie wird in 14 Tagen 22 Jahre alt) wohnt z.Zt. in einem kleine Städtchen im Sauerland und ist auch dort bei der ARGE gemeldet. Sie hat sich nun endlich – nachdem sie trotz intensiver Bemühungen keinen Ausbildungsplatz gefunden hat - entschlossen, Ihr Abitur nachzuholen, und zwar an einem Kolleg im Ruhrgebiet, wo sie auch ab 01.08.2010 starten könnte. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass sie bis zum Antrittsdatum noch 6 Monate einer Arbeit nachgeht. (das kann auch ein Minijob sein, Hauptsache, dies erscheint in Ihrem Versicherungsverlauf). Leider findet sie auch diesen nicht!! Deshalb nun meine Frage: Ich betreibe eine kleine Agentur, von der ich mich – mehr schlecht als recht – über Wasser halten kann. Wenn ich meine Tochter nun bei mir als „Minijobberin“ für z.B. 150 Euro im Monat anmelden würde, gäbe es dann wohl Probleme mit der ARGE ????
Es wäre sehr lieb, wenn Ihr mir helfen könntet.......wenn ich mich unklar ausgedrückt habe, bitte melden, dann versuche ich das Ganze nochmals ausführlicher darzustellen.
Vielen Dank für Eure Hilfe, liebe Grüße und einen schönen Abend!
Susi
Ich lese schon einige Zeit fleissig in Eurem Forum und habe mich gerade bei Euch angemeldet in der Hoffnung, dass Ihr mir einen Tipp geben könnt. Es geht eigentlich nicht um mich, sondern um meine Tochter, die seit 6 Monaten ALG2 bezieht. Ich versuche mal, mich jetzt kurz aber verständlich auszudrücken:
Meine Tochter (sie wird in 14 Tagen 22 Jahre alt) wohnt z.Zt. in einem kleine Städtchen im Sauerland und ist auch dort bei der ARGE gemeldet. Sie hat sich nun endlich – nachdem sie trotz intensiver Bemühungen keinen Ausbildungsplatz gefunden hat - entschlossen, Ihr Abitur nachzuholen, und zwar an einem Kolleg im Ruhrgebiet, wo sie auch ab 01.08.2010 starten könnte. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass sie bis zum Antrittsdatum noch 6 Monate einer Arbeit nachgeht. (das kann auch ein Minijob sein, Hauptsache, dies erscheint in Ihrem Versicherungsverlauf). Leider findet sie auch diesen nicht!! Deshalb nun meine Frage: Ich betreibe eine kleine Agentur, von der ich mich – mehr schlecht als recht – über Wasser halten kann. Wenn ich meine Tochter nun bei mir als „Minijobberin“ für z.B. 150 Euro im Monat anmelden würde, gäbe es dann wohl Probleme mit der ARGE ????
Es wäre sehr lieb, wenn Ihr mir helfen könntet.......wenn ich mich unklar ausgedrückt habe, bitte melden, dann versuche ich das Ganze nochmals ausführlicher darzustellen.
Vielen Dank für Eure Hilfe, liebe Grüße und einen schönen Abend!
Susi