Hallo erstmal an dieses tolle Forum.
Meine Frau und ich haben uns getrennt aber alles im guten und ohne großes rumgestresse.
Wir wohnen in einem gemieteten Haus, das noch aus einer Zeit ist wo es mir beruflich sehr gut ging.
Laut Mietvertrag müssen wir dort auch bis 4/2014 bleiben und können erst dann kündigen, was wir bei Mietvertragabschluß auch wussten. Nachmieter suchen wird nicht akzeptiert.
Sie hat sich diese Woche bei der Arge gemeldet.
Ich selber bin seid 01/2012 krankgeschrieben und das Krankengeld hat halt immer irgendwie so halbwegs gereicht für alles.
Die eigentlich Frage ist nun kann die Arge von Ihr Vertragsbruch verlangen um sich eine passende Wohnung zu suchen oder wie wird sowas gehandhabt.
Das Haus verfügt über 2 Etagen und 2 Bäder aber leider nur eine Küche, also eine räumliche Trennung durchaus möglich wäre, was wir ja quasi auch schon machen. Sie mit der Tochter oben und ich mit dem Hund halt unten.
Müßte die Arge nicht hälftig ihre Kosten bis zum Ende der Mindestmietdauer übernehmen.
Achso wir stehen beide im Mietvertrag und haben diesen auch gemeinsam unterschrieben.
Wie muß die Arge da vorgehen, gibt es da irgendwelche Gesetzestexte die man nachlessen kann.
danke schonmal Sven
Meine Frau und ich haben uns getrennt aber alles im guten und ohne großes rumgestresse.
Wir wohnen in einem gemieteten Haus, das noch aus einer Zeit ist wo es mir beruflich sehr gut ging.
Laut Mietvertrag müssen wir dort auch bis 4/2014 bleiben und können erst dann kündigen, was wir bei Mietvertragabschluß auch wussten. Nachmieter suchen wird nicht akzeptiert.
Sie hat sich diese Woche bei der Arge gemeldet.
Ich selber bin seid 01/2012 krankgeschrieben und das Krankengeld hat halt immer irgendwie so halbwegs gereicht für alles.
Die eigentlich Frage ist nun kann die Arge von Ihr Vertragsbruch verlangen um sich eine passende Wohnung zu suchen oder wie wird sowas gehandhabt.
Das Haus verfügt über 2 Etagen und 2 Bäder aber leider nur eine Küche, also eine räumliche Trennung durchaus möglich wäre, was wir ja quasi auch schon machen. Sie mit der Tochter oben und ich mit dem Hund halt unten.
Müßte die Arge nicht hälftig ihre Kosten bis zum Ende der Mindestmietdauer übernehmen.
Achso wir stehen beide im Mietvertrag und haben diesen auch gemeinsam unterschrieben.
Wie muß die Arge da vorgehen, gibt es da irgendwelche Gesetzestexte die man nachlessen kann.
danke schonmal Sven