Minderung von ALG1 während Probezeit

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ocksi

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Hallo, ich bin ganz neu hier und hätte eine Frage, die bestimmt schon abgehandelt wurde; ich finde jedoch nach langer Suche nichts....
Man(n) nimmt innerhalb der ersten drei Monate einen neuen Arbeitsplatz an - merkt jedoch, das Profil, die Anforderungen passen nicht zusammen, während der Probezeit kommt die Kündigung. Wie wird danach das "neue" ALG 1 berechnet????
Freue mich über Antwort oder den passenden Link zu dieser Frage...
Gruß
Wolfgang
 
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ocksi

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Hallo, Danke für die Antwort, daß müsste dann bedeuten, die Probezeit, bis hin zur "Kündigung" während dieser, wird auf die erneute Berechnung von ALG 1 gerechnet. Verdiene ich also deutlich weniger im "neuen" Job, wird das zur Berechnung im ALG 1 herangezogen (anteilsmäßig) und damit ist auch ALG 1 geringer, als vor dem "Neuen" Job. Sinkt also.
 

Agent

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Hallo ocksi,

die Auskunft von vidar ist in diesem Fall nicht korrekt.
Eine Neuberechnung des Arbeitslosengeldes findet nur statt, wenn du einen neuen Anspruch erworben, also wieder 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hast. Du schreibst von 3 Monaten, da wird nicht neu berechnet sondern nur der Restanspruch in der gleichen Höhe wie zuvor gewährt.

Selbst wenn du ein Jahr gearbeitet hättest und somit einen Neuanspruch erworben hättest... hast du innerhalb der letzten 2 Jahre ein höheres ALG I bezogen so greift der Bestandsschutz und du bekommst weiter den höheren Betrag.

Viele Grüße
Agent
 

ocksi

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Hallo, Danke nochmal an Agent und vidar...ich meine, ich habs jetzt verstanden! Bestandsschutz ist das Stichwort, bzw. erst nach einem Jahr in der neuen Tätigkeit, beginnt (im Falle) eine Neuberechnung für ALG 1.
 

ocksi

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Hallo, wen es noch interessiert; Ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid erhalten: dabei ist sogar von zwei Jahren geschrieben..(Bestandsschutz) möglicherweise allerdings ist das vom Lebensalter her auch bedingt...
 
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