golderfurt
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Unser bei uns in der Bedarfsgemeinschaft Lebender18 Jähriger Sohn hat heute per Post eine Sanktion von 3 Monaten erhalten.
Aufgrund von Plichtverletzung (wurde in einer Massnahme gekündigt wegen angeblicher Bedrohung des Pädagogenteams muß aber dazu sagen das er Psychische Probleme hat und schon un der Kinder und Jugentpsychiatri war) wird für 3 Monate das Alg2 auf die Leistung für Unterkunf und Heiztzung beschränkt.
Im werden keine Sachleistungen gewährt . Wie können wir jetzt weiter verfahren da der Vermieter ja seine Miete haben will diese ja auch gezahlt wird aber wir in aus unserem Regelsatz ja nicht versorgen können.
Aufgrund von Plichtverletzung (wurde in einer Massnahme gekündigt wegen angeblicher Bedrohung des Pädagogenteams muß aber dazu sagen das er Psychische Probleme hat und schon un der Kinder und Jugentpsychiatri war) wird für 3 Monate das Alg2 auf die Leistung für Unterkunf und Heiztzung beschränkt.
Im werden keine Sachleistungen gewährt . Wie können wir jetzt weiter verfahren da der Vermieter ja seine Miete haben will diese ja auch gezahlt wird aber wir in aus unserem Regelsatz ja nicht versorgen können.