Sabine 1111
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Hallo,
ich beziehe seit dem 1.August 09 ALG II .
Am 19. September bin ich wegen einer schweren Depression ins Krankenhaus gegangen (wo ich noch bin).
In drei Schritten wurde der Mietzuschuss bis zum Oktober zurückgesetzt, bis er beim örtlichen Schnitt und in akzeptierter Höhe lag.
Kann man geltend machen, dass man aufgrund Krankheit / Klinikaufenthalt nicht in der Lage war, sich um eine billigere Wohnung zu bemühen und eine Rückzahlung der Mietzuschussminderung fordern oder ist man mit so einem Gedanken im Unrecht?
2. Frage.
Durch dem Umstand, dass mein Vater mir zur Zeit der Arbeitslosigkeit regelmäßige monatliche Zahlungen in Höhe von 300.- EUR zukommen ließ, wurde das im Bewilligungsbescheid berücksichtigt (abgezogen), so dass ich im Prinzip kein eigentliches ALG II bezogoder nur ein stark eingeschränktes (45 EUR oder so).
Der Sozialarbeiter der Klinik hat nach Rücksprache mit meinem Vater noch im September die ARGE MIL angeschrieben, dass diese Zahlungen nicht mehr erfolgen würden, was auch stimmt und durch Kontoauszüge auch belegbar wäre. Die ARGE hat auf dieses Schreiben nie reagiert und hat erst jetzt und nur nach Nachfrage einer Beglaubigung durch meinen Vater, dass er die Zahlungen eingestellt habe, mir für den Dezember eine Rückzahlung geleistet (von der ich nun die allerschlimmsten Rechnungen begleichen konnte.)
Müsste eine Rückerstattung nicht auch für die Monate Oktober und November erfolgen?
Ich finde das alles ziemlich belastend, und würde mich über fundierten Rat sehr freuen, und natrlich auch falls ich Recht haben sollte über Argumente, die ich meiner Betreuerin entgegenbringen könnte.
Vielen Dank und LG,
Sabine
ich beziehe seit dem 1.August 09 ALG II .
Am 19. September bin ich wegen einer schweren Depression ins Krankenhaus gegangen (wo ich noch bin).
In drei Schritten wurde der Mietzuschuss bis zum Oktober zurückgesetzt, bis er beim örtlichen Schnitt und in akzeptierter Höhe lag.
Kann man geltend machen, dass man aufgrund Krankheit / Klinikaufenthalt nicht in der Lage war, sich um eine billigere Wohnung zu bemühen und eine Rückzahlung der Mietzuschussminderung fordern oder ist man mit so einem Gedanken im Unrecht?
2. Frage.
Durch dem Umstand, dass mein Vater mir zur Zeit der Arbeitslosigkeit regelmäßige monatliche Zahlungen in Höhe von 300.- EUR zukommen ließ, wurde das im Bewilligungsbescheid berücksichtigt (abgezogen), so dass ich im Prinzip kein eigentliches ALG II bezogoder nur ein stark eingeschränktes (45 EUR oder so).
Der Sozialarbeiter der Klinik hat nach Rücksprache mit meinem Vater noch im September die ARGE MIL angeschrieben, dass diese Zahlungen nicht mehr erfolgen würden, was auch stimmt und durch Kontoauszüge auch belegbar wäre. Die ARGE hat auf dieses Schreiben nie reagiert und hat erst jetzt und nur nach Nachfrage einer Beglaubigung durch meinen Vater, dass er die Zahlungen eingestellt habe, mir für den Dezember eine Rückzahlung geleistet (von der ich nun die allerschlimmsten Rechnungen begleichen konnte.)
Müsste eine Rückerstattung nicht auch für die Monate Oktober und November erfolgen?
Ich finde das alles ziemlich belastend, und würde mich über fundierten Rat sehr freuen, und natrlich auch falls ich Recht haben sollte über Argumente, die ich meiner Betreuerin entgegenbringen könnte.
Vielen Dank und LG,
Sabine