Mikro Partner Gmbh - Praktikum - Befragung

Leser in diesem Thema...

ArtemisFowl

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
27 Sep 2017
Beiträge
10
Bewertungen
0
Guten Tag,

ich schreibe hier für eine Bekannte. Sie hat die Eingliederungsvereinbarung für das Mitwirken bei "Mikro Partner Gmbh" unterschrieben.
Auch vor Ort (Mikro Partner) wurden sämtliche Verträge unterschrieben, die den Teilnehmern vor die Nase gesetzt wurden. Bitte nicht über das Verhalten urteilen.
Jetzt hatte die Bekannte ein Praktikumsplatz für mehrere Wochen bekommen. Laut JC ist das während der Maßnahme (MikroPartner) sowieso vorgesehen und sie soll es über Mikropartner laufen lassen (Vertrag zwischen Bekannte und Unternehmen wird bei Mikropartner abgegeben). Mikropartner behält sich das Recht vor, beim zukünftigen Arbeitgeber, Informationen über die Bekannte zu erlangen (Läuft alles, besteht die Chance auf Übernahme etc.).

In Anbetracht der Umstände (den blind unterschriebenden Verträgen) - wie kann man gegen die Methoden von Mikropartner vorgehen? Die Bekannte will das Praktikum machen aber nicht unter diesen Stasi Bedingungen ( den wöchentlichen Anrufen)



Zusatz:
Es wurden bereits abfälliger Bemerkungen seitens der Tutoren (MikroPartner) getätigt: "Dümmer als sie jetzt schon sind, kommen sie hier nicht raus" und auch einige Handlungen, die jetzt aber den Rahmen sprengen würden. Laut JC Sachbearbeiter (inhaltlich komprimiert): "Sehr kompetentes Unternehmen. Nie aufällig gewesen. Ich möchte jetzt auflegen. Bitte schicken sie ihre Beschwerden schriftlich."
 
Zuletzt bearbeitet:

FrauStahl

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Apr 2016
Beiträge
167
Bewertungen
73
"Dümmer als sie jetzt schon sind, kommen sie hier nicht raus" finde ich ehrlich gesagt ganz witzig. Klingt für mich nicht viel anders als "dümmer werden sie dadurch nicht". Aber gut.

Du sagtest ja bereits das Kind ist im Brunnen.
Man müsste wissen was im Vertrag im einzelnen steht und prüfen was davon (auch auf freiwilliger Basis) unzulässig ist und/oder wo Vertrag und Leistungen der Maßnahme nicht überein stimmen. Dann hätte man vielleicht die Chance die Maßnahme zu beenden.

Insofern hatte die Dame am Telefon nicht unrecht. Am besten ein Tagebuch über Probleme und Fehler des Trägers führen und dann schriftlich beschweren.

Für die "Nachbetreuung" schlage ich etwas pragmatischeres vor, was mir zu meiner ELO-Zeit auch geraten wurde:
Prüfe deine Verträge auf explizite Schadens-oder Kostenersatzansprüche. Wenn keine vorhanden sind, gib einfach keine Daten mehr an den Träger und lasse deine sonstigen Daten beim Träger löschen (kannst du JEDERZEIT tun). Sprich wirke einfach nicht mehr bei der Nachbetreuung mit. Nun hat der Träger zwei Möglichkeiten:
1. Es ist ihm wurscht und er schreibt irgendwas ins Protokoll und bekommt auch so sein Geld vom Jobcenter.
2. Er meldet dich dem Jobcenter, die melden sich bei dir und wenn du dich komplett verweigerst wirst du sanktioniert. DAS kann dir aber dann egal sein, denn du bist ja bereits in Arbeit und bekommst damit so oder so keine Leistungen vom Amt mehr (außer du Stockst auf).

Das Risiko dabei sind aber wie gesagt eventuelle Vertragsklauseln die dann vielleicht Schadensersatz fordern können. Falls du in der Probezeit entlassen wirst wäre es dann natürlich auch blöd.

Ich hatte damals nen sehr ähnlichen Fall. Ich hatte aber Glück und meine EGV war kurz nach Antritt meines neuen Jobs abgelaufen. Da ich keine Zuweisung hatte und der Maßnahmenvertrag sehr Lückenhaft war, hatten sich meine Pflichten bei der Maßnahme mit Ablauf der EGV erledigt. Man hatte mich zwar "gebeten" eine neue zu unterschreiben, das habe ich aber abgelehnt...
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.123
Bewertungen
18.958
"Dümmer als Sie jetzt schon sind" ist entweder böswillig oder bösmüllig.

Das setzt nämlich voraus, dumm zu sein, und ist damit mindestens ein Armutszeugnis.
Und zwar für den so demotivierenden Demotivationscouch.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz kann eine Datenfreigabe widerrufen werden und ich würde hier eine Ein-Satz-Lösung versuchen:

Hiermit widerrufe ich alle Datenfreigaben, insofern sie nicht gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben sind.

Das geht an den MT, idealerweise als nachweisbares Schreiben.

Das Praktikum muss, um die Verhängung einer Sanktionsstrafe durchführen zu können, vom JC , nicht vom MT, inhaltlich und zeitlich bestimmt kommen und es muss eine Begründung geben, wie dadurch die Eingliederung in Arbeit begünstigt wird.

Sollte es tatsächlich ein Praktikum sein, und nicht eine Maßnahme nach Paragraf Haumichblau, und unentgeltlich, kann es jederzeit abgebrochen werden.
Das ist hier wahrscheinlich keine Option, da es gewollt ist, aber man kann es erwähnen.

Etwas mehr als Schlüssellochchirurgie wäre möglich, wenn man sich die Schriftstücke anschauen könnte.
Sollte es von den MT-Verträgen nur eine Ausfertigung im Besitz des MT geben, könnte (und sollte) man ihn zur Ausstellung einer Zweitausfertigung auffordern.

Bei wem wird denn angerufen?
Wenn es bei der Freundin ist, kann diese einfach auflegen und bei entsprechender Hardware die Nummer sperren.
Hier könnte man dann auch gleich Porto sparen und die entsprechende Datenschlöschung der Telefonnummer vom MT fordern.
 
Oben Unten