Malvina
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Werte Forumleser-und schreiber,
Heute am 20.03 bekam ich meinen Bescheid vom JC.
Antrag gestellt im Januar.
Ich bekomme rückwirkend für Februar und März ALG2. Abzüglich meiner Freibeträge vom Minijob.
Die Miete habe ich für Februar und März von einem privaten Darlehn bereits beim Vermieter bezahlt.
Nun der Schreck, das laut Bescheid die Miete für Februar und März vom JC an meinen Vermieter überwiesen wird bzw. schon wurde.
Möchte nun doppelt gezahlte Miete vom Vermieter zurückholen.
Meine Frage, kann mir das der Vermieter verweigern, z.B. mit der Begründung, zuviel gezahlte Miete geht an das JC zurück?
Dann könnte ich das Darlehn in Jubeljahren nicht zurückzahlen....
Ich danke im voraus für Antworten!!
Gruß Malvina
Heute am 20.03 bekam ich meinen Bescheid vom JC.
Antrag gestellt im Januar.
Ich bekomme rückwirkend für Februar und März ALG2. Abzüglich meiner Freibeträge vom Minijob.
Die Miete habe ich für Februar und März von einem privaten Darlehn bereits beim Vermieter bezahlt.
Nun der Schreck, das laut Bescheid die Miete für Februar und März vom JC an meinen Vermieter überwiesen wird bzw. schon wurde.
Möchte nun doppelt gezahlte Miete vom Vermieter zurückholen.
Meine Frage, kann mir das der Vermieter verweigern, z.B. mit der Begründung, zuviel gezahlte Miete geht an das JC zurück?
Dann könnte ich das Darlehn in Jubeljahren nicht zurückzahlen....
Ich danke im voraus für Antworten!!
Gruß Malvina