Mietvertrag unterschrieben, Zusicherung vom JC, was nun?

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Komponist

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Hallo alle zusammen,

die Situation:
Ich habe innerhalb Berlins eine neue Wohnung gefunden (ein Wunder). Der Mietvertrag beginnt ab 01.01.2018. Vom Vermieter hatte ich im Dezember ein Wohnungsangebot bekommen, bin hin zum Jobcenter und habe das OK für die Kostenübernahme bekommen. Ich werde wahrscheinlich noch bis Ende März in meiner jetzigen Wohnung wohnen bleiben. Fragen zur Doppelmiete usw. werde ich an anderer Stelle stellen.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Sende ich dem jetzigen JC die Veränderungsmitteilung? Da wird der Tag des Einzuges abgefragt. Soll ich da den 01.01 nennen obwohl ich ja weiterhin für 3 Monate in meiner alten Wohnung bin? Die Miete für die neue Wohnung ist höher als für die alte Wohnung. Wenn keine Doppelmiete übernommen wird wäre es also für mich besser, wenn innerhalb der 3 Monate die neue Miete bezahlt werden würde.
Soll ich neben der VM auch noch eine neue KDU mitsenden?
Und: Mein BWZ endet Ende Januar. Soll ich jetzt schnell den WBA noch an das alte JC senden oder an das neue?
 

ZynHH (R.i.P.)

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Fragen zur Doppelmiete usw. werde ich an anderer Stelle stellen

Mach das nicht, es gehört hier hinein.

Als ich meine Wohnung gewechselt habe, habe ich direkt nach der übernahmezusage, den Antrag auf Übernahme einer doppelmiete gestellt, alles persönlich vor Ort.

Ausserdem benötigte ich einen herd und Waschmaschine und kühlschrank, separater Antrag zum gleichen Zeitpunkt, ebenso musste ich bei Auszug renovieren, separater antrag bei zustimmung zur neuen wohnung eingereicht.

Wie gesagt, alles am gleichen Tag bei persönlichem Termin.

Wurde alles genehmigt. Sofort vor Ort, danach zum Vermieter und Mietvertrag unterschrieben.

Zum neuen jc wechselst du mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.... und nach einreiche der veränderungsmitteilung.


Schreib due Anträge, jeden auf ein Blatt, b3sorge was an belegen nötig ist, Alter Mietvertrag für Renovierung z.b. ,

Viel Glück

Ps: Frage am besten persönlich im jc , was an belegen nötig ist.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Komponist

Ich habe innerhalb Berlins eine neue Wohnung gefunden (ein Wunder)

Hast du den Stadtbezirk gewechselt wenn du umziehst?

Fragen zur Doppelmiete usw. werde ich an anderer Stelle stellen.

Bitte hier aufpassen in der WAV Berlin findest du viele Hinweise,
wie hier zum Beispiel:

Wer trägt die Kosten des Umzugs?

Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Mietkautionen und Genossenschaftsanteile können übernommen werden, wenn der Wohnungswechsel durch das Jobcenter oder Sozialamt veranlasst wurde oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Allerdings werden diese Kosten nur übernommen, wenn das Jobcenter oder Sozialamt die Kostenübernahme im Vorfeld zugesichert hat. Im Einzelfall übernahmefähige Wohnungsbeschaffungskosten sind z. B. unvermeidbare doppelte Mieten beim Wohnungswechsel.

Quelle:
Kosten der Unterkunft - Berlin.de

Was genau damit gemeint ist, kannst du bitte hier lesen:

Können bei einem notwendigen Wohnungswechsel die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden, so können zumutbar nicht abwendbare doppelte Mietaufwendungen ("Überschneidungskosten") bei der gebotenen weiten Auslegung der Normen nach vorheriger Zustimmung als Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden (vgl. Berlit in LPK - SGB II § 22 Rd.-Nr. 66 mit Hinweisen auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung).

Doppelte Mietaufwendungen fallen, --wenn sie unvermeidbar waren - , unter die Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne er Vorschrift § 22 Abs. 3 SGB II (Eicher/Spellbrink, 2. Aufl., Randnr. 83 zu § 22).

Weder der Regelung des § 22 SGB II noch dem allgemeinen Grundsatz zur Vermeidung unnötiger Kosten gemäß § 2 SGB II kann die Forderung entnommen werden, dass Hilfe -bedürftige ihre Wohnung schon vor Auffinden einer neuen Wohnung kündigen müssen, um die bei Einhaltung von Mietkündigungsfristen regelmäßig entstehenden Überschneidungszeit-räume zu vermeiden oder sich auf solche Wohnungen bewerben müssen, die wegen der schlechten Vermietbarkeit auch erst zum Ablauf der Kündigungsfrist der innegehaltenen Wohnung angemietet werden können. Ein Überschneidungszeitraum von nur einem Monat entspricht einem kostenbewussten Verhalten, das üblicherweise auch Mietselbstzahler an den Tag legen.

Quelle:
Tacheles Willi 2


Und: Mein BWZ endet Ende Januar. Soll ich jetzt schnell den WBA noch an das alte JC senden oder an das neue?

Du bist noch nicht umgezogen, daher geht dein WBA an das zuständige Jobcenter.

§36 SGB II Örtliche Zuständigkeit

Auf jeden Fall kläre das mit der Doppelmiete, hier solltest du einen persönlichen Termin bei der Leistungsabtlg. machen.
 

Komponist

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Ich danke euch für die Antworten!
@ZynHH
Du hast den Antrag auf Übernahme von der Doppelmiete gestellt bevor du die alte Wohnung gekündigt hattest? Wollte das JC , dass du die Kündigung nachreichst?
Und den Antrag auf Doppelmiete und Erstausstattung etc. hast du alles beim alten JC gestellt? Ich glaube gelesen zu haben, dass man das dann beim neuen JC machen sollte?
@ Seepferdchen
Ich habe in der Tat den Stadtbezirk gewechselt.
WBA geht also an das alte JC bis ich umgezogen bin. Und die Veränderungsmitteilung auch erst an das alte JC wenn ich umgezogen bin obwohl der neue Mietsvertrag ja ab 01.01.18 läuft?
 

Seepferdchen 2010

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@Komponist

WBA geht also an das alte JC bis ich umgezogen bin.

Du hast geschrieben:

Ich werde wahrscheinlich noch bis Ende März in meiner jetzigen Wohnung wohnen bleiben

und aus dem o.g § 36 SGB II

(1) 1Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hast du mal im Web geschaut für welche Bezirke es zuständig ist?

Beispiel:Jobcenter Marzahn und Hellersdorf oder Jobcenter Pankow Prenzlauer Berg / Weißensee oder JC Neuköln Treptow/ Köpenick oder Tempelhof - Schöneberg JC Steglitz - Zehlendorf mußt du bitte mal schauen.
Ich will damit schreiben ggf. ist dein altes JC weiterhin für dich zuständig?

Und die Veränderungsmitteilung auch erst an das alte JC wenn ich umgezogen bin obwohl der neue Mietsvertrag ja ab 01.01.18 läuft?

Hier liegt das Problem auch mit der Doppelmiete, zur Zeit bist du noch in der alten Wohnung.

Mal eine andere Frage ist denn schon eine Schlüsselübergabe zur neuen
Wohnung erfolgt, samt Übergabeprotokoll?
 

ZynHH (R.i.P.)

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bevor du die alte Wohnung gekündigt hattest?

Ich habe meinen Vermieter gebeten, mir zu kündigen, daraus ergab sich, das ich eine neue Wohnung benötigte.
Ich bin beim gleichen jc geblieben, gleicher Bezirk.

Der Ablauf als solches, aufgeteilt nach jc bleibt aber der gleiche.
Wenn du persönlich schriftlich einem sb einen Antrag gibst, sagt er dir schon, ob der beim neuen jc zu stellen ist.
 

Komponist

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Ja ich weiß, dass mein JC nach dem Umzug definitiv nicht mehr für mich zuständig ist.
Ich habe schon die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen und Übernahmeprotokoll ist auch erledigt.
Mir ist es im Prinzip auch egal wo ich in der Übergangszeit gemeldet bin aber das hat scheinbar großen Einfluss darauf zu welchem JC ich gehen muss um meine Anträge abzugeben :)
Noch bin ich unter der alten Addresse gemeldet.
 
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