Saschavalentino
Elo-User*in
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Hallo,
Wir bekommen Hartz IV (meine Frau, arbeitsunfähig 63 J.) und Aufstockung zu Rente durch die Grundsicherung (Ich, 66 J.) und mußten eine andere Wohnung finden, weil meine Frau aus gesundheitl. Gründen keine Treppen mehr steigen kann. Wir fanden eine Sozialwohnung mit Aufzug. Da keine Zeit zu verlieren, war haben wir den Vertrag unterschrieben, ohne vorher die Genehmigung von Jobcenter und Sozialamt einzuholen (Unwissenheit). Wir hatten bis zu dem Zeitpunkt nur die Vertragsausfertigung des Vermieters unterschrieben, und als wir unseren Fehler sahen unterschrieben wir unsere Kopie erst nach der Genehmigung mit einem Datum mehr als ein Monat später als auf der ausfertigung des Vermieters.
Weil nun der Vormieter unserer neuen Wohnung nicht auszieht und eine Räumungsklage bekommt, was sich über lange Zeit hinziehen kann und wir bei unserem jetzigen Vermieter einen neuen Vertrag machen müssen (zu höherem Mietpreis) wird jetzt
sowohl bei unserem neuen Vermieter als auch bei Jobcenter und Sozialamt die Sache mit den 2 verschiedenen Datierungen des Mietvertrags herauskommen.
Frage 1: Ist ein Mietvertrag mit 2 verschiedenen Ausfertigungsdaten gültig? (wohl kaum)
Frage 2: welche Sanktionen und Strafen drohen uns?
Frage 3: wie verhalte ich mich am besten?
Vielen Dank
Grüße
Wir bekommen Hartz IV (meine Frau, arbeitsunfähig 63 J.) und Aufstockung zu Rente durch die Grundsicherung (Ich, 66 J.) und mußten eine andere Wohnung finden, weil meine Frau aus gesundheitl. Gründen keine Treppen mehr steigen kann. Wir fanden eine Sozialwohnung mit Aufzug. Da keine Zeit zu verlieren, war haben wir den Vertrag unterschrieben, ohne vorher die Genehmigung von Jobcenter und Sozialamt einzuholen (Unwissenheit). Wir hatten bis zu dem Zeitpunkt nur die Vertragsausfertigung des Vermieters unterschrieben, und als wir unseren Fehler sahen unterschrieben wir unsere Kopie erst nach der Genehmigung mit einem Datum mehr als ein Monat später als auf der ausfertigung des Vermieters.
Weil nun der Vormieter unserer neuen Wohnung nicht auszieht und eine Räumungsklage bekommt, was sich über lange Zeit hinziehen kann und wir bei unserem jetzigen Vermieter einen neuen Vertrag machen müssen (zu höherem Mietpreis) wird jetzt
sowohl bei unserem neuen Vermieter als auch bei Jobcenter und Sozialamt die Sache mit den 2 verschiedenen Datierungen des Mietvertrags herauskommen.
Frage 1: Ist ein Mietvertrag mit 2 verschiedenen Ausfertigungsdaten gültig? (wohl kaum)
Frage 2: welche Sanktionen und Strafen drohen uns?
Frage 3: wie verhalte ich mich am besten?
Vielen Dank
Grüße