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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Mietsenkungsverfahren und Widerspruch .
Es ist so, dass ich bis 11. Juli 2018 noch ALG 1 bezogen habe, dazu entsprechend aufstockende Leistungen vom Jobcenter bekommen habe, weil ALG 1 nicht ausreichte.
Ich habe meinen zweiten Bewilligungsbescheid vom Jobcenter erhalten (ich war persönlich dort, per Post erhalte ich von denen nichts!) , dort stand drin, dass die Leistungen nur bis zum 30.09. gewährt werden, weil ein Mietsenkungsverfahren läuft.
In einem Schreiben bezüglich der Begründung für ein solches, welches ich ebenfalls persönlich anfordern musste, stand drin, dass die Grenze von 376 Euro um 29,19 Euro überschritten wird und mir die Miete damit angerechnet wird und ich diesen Betrag selbst bezahlen muss, da ich nicht umziehen kann.
(Wohnungsgröße: 57qm, Miete: 405,19 Euro (inkl. kalte Betriebskosten, Raum Wuppertal)
In diesem Schreiben wurde sich auf ein angebliches Schreiben, vom 02.03.2018 bezogen (in welchem angeblich bereits mitgeteilt wurde, dass die Mietkosten zu hoch sind), welches ich aber nie erhalten habe!
Meine aktuelle Situation ist die, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem ursprünglichen Beruf arbeiten kann und nun von der Agentur für Arbeit eine Umschulung bezahlt bekomme. Die Vorbereitungszeit von 3 Monaten beginnt Mitte Oktober, im Januar beginnt die eigentliche Umschulung.
Leistungen vom Jobcenter erhalte ich insgesamt (Aufstockung bis 11.Juli und ALG 2 ab 12.Juli 2018) seit 12. Juli 2018.
Meine Frage:
Lohnt es sich in Widerspruch zu gehen, oder würde ich damit evtl. sogar schlafende Hunde wecken?
Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus
Dani
Ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Mietsenkungsverfahren und Widerspruch .
Es ist so, dass ich bis 11. Juli 2018 noch ALG 1 bezogen habe, dazu entsprechend aufstockende Leistungen vom Jobcenter bekommen habe, weil ALG 1 nicht ausreichte.
Ich habe meinen zweiten Bewilligungsbescheid vom Jobcenter erhalten (ich war persönlich dort, per Post erhalte ich von denen nichts!) , dort stand drin, dass die Leistungen nur bis zum 30.09. gewährt werden, weil ein Mietsenkungsverfahren läuft.
In einem Schreiben bezüglich der Begründung für ein solches, welches ich ebenfalls persönlich anfordern musste, stand drin, dass die Grenze von 376 Euro um 29,19 Euro überschritten wird und mir die Miete damit angerechnet wird und ich diesen Betrag selbst bezahlen muss, da ich nicht umziehen kann.
(Wohnungsgröße: 57qm, Miete: 405,19 Euro (inkl. kalte Betriebskosten, Raum Wuppertal)
In diesem Schreiben wurde sich auf ein angebliches Schreiben, vom 02.03.2018 bezogen (in welchem angeblich bereits mitgeteilt wurde, dass die Mietkosten zu hoch sind), welches ich aber nie erhalten habe!
Meine aktuelle Situation ist die, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem ursprünglichen Beruf arbeiten kann und nun von der Agentur für Arbeit eine Umschulung bezahlt bekomme. Die Vorbereitungszeit von 3 Monaten beginnt Mitte Oktober, im Januar beginnt die eigentliche Umschulung.
Leistungen vom Jobcenter erhalte ich insgesamt (Aufstockung bis 11.Juli und ALG 2 ab 12.Juli 2018) seit 12. Juli 2018.
Meine Frage:
Lohnt es sich in Widerspruch zu gehen, oder würde ich damit evtl. sogar schlafende Hunde wecken?
Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus
Dani