Liebes Forum,
ich bin seit längerem auf Wohnungssuche, ein Kostensenkungsverfahren läuft.
Jetzt hat meine Wohnungsverwaltungsgesellschaft gewechselt. Die neue will für die Ausstellung einer Mietkostenfreiheitsbescheinung auf einmal Geld sehen, knapp 20 Euro.
Mal abgesehen davon, dass ich das für ein Unding halte, stellt sich die Frage, ob ich einen Antrag auf Übernahme stellen kann?
Meines Erachtens müßte es sich doch um Wohnraumbeschaffungskosten dabei handeln, die notwendigerweise anfallen, weil sich in Berlin ohne diese Bescheinigung keine Wohnung anmieten läßt?
Was meint ihr?
ich bin seit längerem auf Wohnungssuche, ein Kostensenkungsverfahren läuft.
Jetzt hat meine Wohnungsverwaltungsgesellschaft gewechselt. Die neue will für die Ausstellung einer Mietkostenfreiheitsbescheinung auf einmal Geld sehen, knapp 20 Euro.
Mal abgesehen davon, dass ich das für ein Unding halte, stellt sich die Frage, ob ich einen Antrag auf Übernahme stellen kann?
Meines Erachtens müßte es sich doch um Wohnraumbeschaffungskosten dabei handeln, die notwendigerweise anfallen, weil sich in Berlin ohne diese Bescheinigung keine Wohnung anmieten läßt?
Was meint ihr?