funshopper_de
Elo-User*in
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Ein guter Freund meiner Lebensgefährtin schuldet seinem Vermieter mittlerweile ingesamt 10 Monatsmieten.
Der Vermieter ist recht kulant und man kann auch sehr gut mit ihm reden.
Leider hat der gute Freund es nicht für nötig gehalten alle Formulare damals beim Hartz IV Antrag abzugeben und die Wohnungssicherung weigert sich nun die Mietrückstände als Darlehen zu übernehmen.
Gestern abend kam per Fax dann vom Vermieter die fristlose Kündigung.
Dazu sei gesagt das der Freund jemand ist der sehr schnell den Kopf in den Sand steckt.
Vor ca. 6 Monaten war ich zusammen mit ihm bei der ARGE und hab mit ihm zusammen den Antrag auf Kostenübernahme der Mietrückstände beantragt.
Nach seiner Aussage zwischendurch sei es wohl immer noch in Bearbeitung etc.
Mehrmals habe ich ihm gesagt das er da hinterher sein muß, da es nur 2 Arten von Bescheide gibt.
Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid.
Ich weiß ja das die Ämter teilweise lange brauchen, kann mir aber keiner erzählen das die 6 Monate für eine Entscheidung brauchen.
Wie gesagt, gestern abend kam nun bei mir das Fax mit der fristlosen Kündigung mit der Aufforderung einen Termin zur Schlüsselbergabe zu vereinbaren die ich ihm dann ausgehändigt habe.
Mit diesem Schreiben war er nun heute bei der Wohnungssicherung und nach seiner Aussage hat er nun einen Termin für den 10.12.2007 erhalten weil da angeblich vorher kein Termin frei wäre und die SB hätte gesagt das es sehr schlecht aussieht weil der Betrag in Höhe von 3345,- € über dem Limit liegt und daher sehr wahrscheinlich nicht übernommen wird.
Wie gesagt der Vermieter ist eigentlich recht kulant und man kann mit ihm reden, da privater Vermieter.
Mein Problem ist nun das ich ab morgen wieder in München bin und mich leider nicht selber drum kümmern kann.
Die fristlose Kündigung würde der Vermieter sofort zurücknehmen, wenn die Aussenstände beglichen sind.
Ich habe ihn hier aus dem Forum schon die §§ rausgesucht mit denen er beim Amt vorsprechen soll.
Jedoch scheint es mir so,das es darauf hinaus laufen wird, das der Freund zu Weihnachten vor der Tür sitzt, wenn nicht vorher etwas passiert.
Ich weiß das das Forum voll mit ähnlichen gelagerten Fällen ist, jedoch hab ich jetzt leider kein Zeit direkt danach zu suchen und hoffe evtl. auf Zuschriften von Personen die das schon durchgemacht haben und einen Ausweg wissen.
Ich danke Euch
Der Vermieter ist recht kulant und man kann auch sehr gut mit ihm reden.
Leider hat der gute Freund es nicht für nötig gehalten alle Formulare damals beim Hartz IV Antrag abzugeben und die Wohnungssicherung weigert sich nun die Mietrückstände als Darlehen zu übernehmen.
Gestern abend kam per Fax dann vom Vermieter die fristlose Kündigung.
Dazu sei gesagt das der Freund jemand ist der sehr schnell den Kopf in den Sand steckt.
Vor ca. 6 Monaten war ich zusammen mit ihm bei der ARGE und hab mit ihm zusammen den Antrag auf Kostenübernahme der Mietrückstände beantragt.
Nach seiner Aussage zwischendurch sei es wohl immer noch in Bearbeitung etc.
Mehrmals habe ich ihm gesagt das er da hinterher sein muß, da es nur 2 Arten von Bescheide gibt.
Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid.
Ich weiß ja das die Ämter teilweise lange brauchen, kann mir aber keiner erzählen das die 6 Monate für eine Entscheidung brauchen.
Wie gesagt, gestern abend kam nun bei mir das Fax mit der fristlosen Kündigung mit der Aufforderung einen Termin zur Schlüsselbergabe zu vereinbaren die ich ihm dann ausgehändigt habe.
Mit diesem Schreiben war er nun heute bei der Wohnungssicherung und nach seiner Aussage hat er nun einen Termin für den 10.12.2007 erhalten weil da angeblich vorher kein Termin frei wäre und die SB hätte gesagt das es sehr schlecht aussieht weil der Betrag in Höhe von 3345,- € über dem Limit liegt und daher sehr wahrscheinlich nicht übernommen wird.
Wie gesagt der Vermieter ist eigentlich recht kulant und man kann mit ihm reden, da privater Vermieter.
Mein Problem ist nun das ich ab morgen wieder in München bin und mich leider nicht selber drum kümmern kann.
Die fristlose Kündigung würde der Vermieter sofort zurücknehmen, wenn die Aussenstände beglichen sind.
Ich habe ihn hier aus dem Forum schon die §§ rausgesucht mit denen er beim Amt vorsprechen soll.
Jedoch scheint es mir so,das es darauf hinaus laufen wird, das der Freund zu Weihnachten vor der Tür sitzt, wenn nicht vorher etwas passiert.
Ich weiß das das Forum voll mit ähnlichen gelagerten Fällen ist, jedoch hab ich jetzt leider kein Zeit direkt danach zu suchen und hoffe evtl. auf Zuschriften von Personen die das schon durchgemacht haben und einen Ausweg wissen.
Ich danke Euch