Hallo Leute,
heute war ich bei meiner ARGE um meinen ALG 2 Antrag abzuholen. Ich wurde ein wenig über meine aktuelle Situation ausgefragt und erhielt den ALG 2 Antrag, den ich dann in den kommenden 3 Wochen abgeben kann (kein genauer Termin, scheinbar nicht ausgelastet und demnach kann ich den Antrag immer abgeben).
Ich fragte die Dame von der ARGE also, welche Möglichkeiten ich habe um meine Mietrückstände auszugleichen, damit ich nicht obdachlos werde. Ich fragte explizit nach der Möglichkeit eines Darlehens. Die Antwort war wie folgt:
"Das gibt es nicht mehr. Wir zahlen nur noch laufende Mietkosten."
Daraufhin sagte ich "Wie, gibt es nicht mehr? Das Gesetz besteht doch noch."
"Wir zahlen nur noch Rückstände von Energiekosten und Mietrückstände nur wenn ein Kind bei Ihnen lebt, sofern das Kindeswohl gefährdet ist. Sie können den Antrag trotzdem stellen, werden aber eine Ablehnung erhalten."
Kann man daraus folgern, dass die ARGE sich nur noch an Gesetze halten muss, die sie mögen?
Ich habe ein Schreiben meines Vermieters, dass ich meine Wohnung halten kann, sofern die Mietrückstände ausgeglichen werden. Habe zum Thema Mietrückstände nun folgendes gefunden:
Übernahme von Mietschulden nach dem SGB 2 | Sozialrecht
Wer ist also im Recht? Ist eine Unterbringung in einer Notunterkunft, sowie die Mietkaution einer zukünftigen Wohnung und auch ein Umzug nicht viel teurer, als ein Darlehen zu gewähren?
Ich werde den Antrag auf jeden Fall stellen, bin mir dennoch unsicher, da gerade diese Darlehen bei der ARGE immer nur kann nicht müssen zu sein scheinen.
Lieben Gruß
Basti
heute war ich bei meiner ARGE um meinen ALG 2 Antrag abzuholen. Ich wurde ein wenig über meine aktuelle Situation ausgefragt und erhielt den ALG 2 Antrag, den ich dann in den kommenden 3 Wochen abgeben kann (kein genauer Termin, scheinbar nicht ausgelastet und demnach kann ich den Antrag immer abgeben).
Ich fragte die Dame von der ARGE also, welche Möglichkeiten ich habe um meine Mietrückstände auszugleichen, damit ich nicht obdachlos werde. Ich fragte explizit nach der Möglichkeit eines Darlehens. Die Antwort war wie folgt:
"Das gibt es nicht mehr. Wir zahlen nur noch laufende Mietkosten."
Daraufhin sagte ich "Wie, gibt es nicht mehr? Das Gesetz besteht doch noch."
"Wir zahlen nur noch Rückstände von Energiekosten und Mietrückstände nur wenn ein Kind bei Ihnen lebt, sofern das Kindeswohl gefährdet ist. Sie können den Antrag trotzdem stellen, werden aber eine Ablehnung erhalten."
Kann man daraus folgern, dass die ARGE sich nur noch an Gesetze halten muss, die sie mögen?
Ich habe ein Schreiben meines Vermieters, dass ich meine Wohnung halten kann, sofern die Mietrückstände ausgeglichen werden. Habe zum Thema Mietrückstände nun folgendes gefunden:
Übernahme von Mietschulden nach dem SGB 2 | Sozialrecht
Wer ist also im Recht? Ist eine Unterbringung in einer Notunterkunft, sowie die Mietkaution einer zukünftigen Wohnung und auch ein Umzug nicht viel teurer, als ein Darlehen zu gewähren?
Ich werde den Antrag auf jeden Fall stellen, bin mir dennoch unsicher, da gerade diese Darlehen bei der ARGE immer nur kann nicht müssen zu sein scheinen.
Lieben Gruß
Basti