Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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==> Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger in Göttingen zu niedrig / Übersicht / Göttingen / Nachrichten - Goettinger-Tageblatt.deDas niedersächsische Landessozialgericht hat die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger in der Stadt Göttingen für zu niedrig erklärt. Im konkreten Fall musste eine dreiköpfige Familie für eine 68-Quadratmeter-Wohnung monatlich 520 Euro Warmmiete zahlen.