Fall jemand Probleme in München hat, seine volle Miete übernommen zu bekommen hier ein paar Argumente anhand eines 2 Personenhaushaltes: 1. Die Mietobergrenzen aus den Jahren 2007/2008 wurden vom BSG mit Urteil vom 10.09.2013 für rechtmäßig erkannt (unabhängig wie dieses Urteil zustande kam .....):
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155401&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165204 2. Fortführung der Mietobergrenzen seither: Die Mietobergrenzen haben sich in den letzten Jahren nicht erhöht, vielmehr wurde durch Umstellung von
Nettokaltmiete auf
Bruttokaltmiete getäuscht:
??? (1 Person lt. Urteil Euro 441,45 / 2 Personen ???)
seit 01.07.2008: Euro 644,30 Kaltmiete *)
seit 01.08.2010: Euro 562,59 Kaltmiete *)
seit 01.03.2014: Euro 724,00 Bruttokaltmiete => Euro 603,75 Kaltmiete *) und **)
seit 01.10.2014: Euro 732,00 Bruttokaltmiete => Euro 611,75 Kaltmiete *) und **)
*) Die kalten Betriebskosten können diesem Bericht auf Seite 79 entnommen werden:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3525382.pdf **) 2012: kalte Betriebskosten
Euro 3,11 - Euro 1,17 - 0,09 Heizung/Warmwasser = Euro 1,85 x 65 qm = Euro 120,25
(zzgl. evtl. Kabel anstatt Gemeinschaftsantenne)
Die Mietobergrenzen aus 2014 passieren auf dem (angeblich) qualifizierten Mietspiegel 2013 (Datenerhebung in 2012). Somit in 2,5 Jahren längst überholt.
Damit ergibt sich seltsamerweise eine noch niedrigere aktuelle Mietobergrenze von Euro 611,75 als 2008 mit Euro 644,30 galt.
3. Gleichmäßige Verteilung von günstigen Wohnungsangeboten auf alle Stadte wie es das BSG vorschreibt: nein Seite 54: vorrangig auf Am Hart, Untergiesing, Berg am Laim, Riem Mossach und Rammersdorf
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3525382.pdf Seite 9: eindeutige Schwerpunktbildung in den Neubaugebieten der letzten 3-4 Jahrzehnte
4. Proberechnung einer Mietobergrenze anhand der Mietsteigerungen: ??? (1 Person lt. Urteil Euro 441,45 / 2 Personen ???)
seit 01.07.2008: Euro 644,30 Kaltmiete : 65 qm = Euro 9,91
seit 01.08.2010: Euro 562,59 Kaltmiete : 65 qm = Euro 8,66
seit 01.03.2014: Euro 603,75 Kaltmiete : 65 qm = Euro 9,29
seit 01.10.2014: Euro 611,75 Kaltmiete : 65 qm = Euro 9,41
Wiedervermietungsmieten 2013: einfacher Wohnwert: Euro 10,20 + Euro 9,70 = Euro 19,90 : 2 = Euro 9,95 x 65 qm = Euro 646,75
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3525382.pdf Individuelle Angemessenheit: Euro 646,75 + 10-30%= Euro 840,78 (Seite 8+9)
Landeshauptstadt München - Kosten der Unterkunft Und wenn es keine Wohnungsangebote mit einfachen Wohnwert gibt, nächste Stufe???:
Wiedervermietungsmieten 2013: mittlerer Wohnwert: Euro 12,60 + Euro 11,90 + Euro 13,30 = Euro 12,60 x 65 qm = Euro 819,00 ???
oder anhand der geprüften Mietobergrenze aus 2007/2008 durch das
BSG :
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3525382.pdf Wiedervermietungsmieten 2006: einfacher Wohnwert: Euro 7,75 + Euro 7,25 = Euro 15,00 : 2 = Euro 7,50 x 65 qm = Euro 487,50 ???
Bitte auf Denkfehler überprüfen. Welche Rechenvariante ist am sichersten durchsetzbar? Kennt jemand die Mietobergrenze 2007/2008 für 2 Personen? Warum erfolgte in 2010 eine massive Absenkung der Mietobergrenze, obwohl die Mieten stiegen? Hat jemand alte Unterlagen? Man sollte dringend die aktuellen Mietobergrenzen durch die Gerichte überprüfen lassen. Habe bereits einen (nicht bayerischen) Anwalt gefunden!