Guten Tag
Ich bin Studentin und erhalte keinen Bafög, da ich zu alt bin (42J) und meinen Studium zu spät angefangen habe, mein Sohn ist 16 Jahre und Schüler. Habe für meinen Sohn Sozialgeld beantragt und bewilligt bekommen mit ein Mehrbedarf iHv 40€. Jedoch wurde seinen Mietanteil nicht berücksichtigt, mit eine Aufforderung zur Mitwirkung. Habe die angeforderte Mietbescheinigung eingereicht und und einen Widerspruch eingelegt. Anhand § 22 SGBII habe ich argumentiert , dass die tatsächliche Mietkosten übernommen werden sollen . Nun bin ich natürlich wegen §7 aus der Leistungen ausgeschlossen. Möchte aber gerne die gesamte Miete bezahlt bekommen, da ich ansonsten Wohngeld beantragen würde. ist aber doppelte Aufwand und Wohngeld setzt eigentlich voraus, dass man keine Leistungen nach SGBII bekommt. Ich habe auch eine EÜR eingereicht und hatte bis jetzt nur circa 350 monatlich aus der Selbstständigkeit verdient.
Nun habe ich mehr Arbeit gefunden und würde 500 bis 700€ bekommen. (Der Einkommen ist leider immer unterschiedlich und nicht wirklich gesichert.) Die gesamt Miete beträgt 350€ kalt (Offenheizung). Und die KKVersicherung 138€
Also Kann ich ungefähr für meinen Unterhalt aufkommen: Eckregelsatz +KKV + evt. Freibeträge aber nicht für meine Miete.
Ich möchte eigentlich kein Darlehen iSd §7, V SGBII, da ich schon Schulden habe und nicht Jahrenlang abzahlen will, wenn ich aus der Arbeitslosigkeit rauskomme.
In wie fern könnte ich die Mietkosten übernommen bekommen ? Wenn, dann anhand welche Vorschriften?
Wie wird mein Einkommen berechnet , nach BAFÖG oder nach SGBII? Wenn nach Bafög oder ähnliches welche Vorschriften? Ich möchte es genau selber rechnen...Daran hängt nähmlich die Berechnung als Einkommen oder nicht von Zuwendung Dritter für meine Studienbeitrag und ältere Mietkosten.
Vielen Dank für ihre Antwort
Ich bin Studentin und erhalte keinen Bafög, da ich zu alt bin (42J) und meinen Studium zu spät angefangen habe, mein Sohn ist 16 Jahre und Schüler. Habe für meinen Sohn Sozialgeld beantragt und bewilligt bekommen mit ein Mehrbedarf iHv 40€. Jedoch wurde seinen Mietanteil nicht berücksichtigt, mit eine Aufforderung zur Mitwirkung. Habe die angeforderte Mietbescheinigung eingereicht und und einen Widerspruch eingelegt. Anhand § 22 SGBII habe ich argumentiert , dass die tatsächliche Mietkosten übernommen werden sollen . Nun bin ich natürlich wegen §7 aus der Leistungen ausgeschlossen. Möchte aber gerne die gesamte Miete bezahlt bekommen, da ich ansonsten Wohngeld beantragen würde. ist aber doppelte Aufwand und Wohngeld setzt eigentlich voraus, dass man keine Leistungen nach SGBII bekommt. Ich habe auch eine EÜR eingereicht und hatte bis jetzt nur circa 350 monatlich aus der Selbstständigkeit verdient.
Nun habe ich mehr Arbeit gefunden und würde 500 bis 700€ bekommen. (Der Einkommen ist leider immer unterschiedlich und nicht wirklich gesichert.) Die gesamt Miete beträgt 350€ kalt (Offenheizung). Und die KKVersicherung 138€
Also Kann ich ungefähr für meinen Unterhalt aufkommen: Eckregelsatz +KKV + evt. Freibeträge aber nicht für meine Miete.
Ich möchte eigentlich kein Darlehen iSd §7, V SGBII, da ich schon Schulden habe und nicht Jahrenlang abzahlen will, wenn ich aus der Arbeitslosigkeit rauskomme.
In wie fern könnte ich die Mietkosten übernommen bekommen ? Wenn, dann anhand welche Vorschriften?
Wie wird mein Einkommen berechnet , nach BAFÖG oder nach SGBII? Wenn nach Bafög oder ähnliches welche Vorschriften? Ich möchte es genau selber rechnen...Daran hängt nähmlich die Berechnung als Einkommen oder nicht von Zuwendung Dritter für meine Studienbeitrag und ältere Mietkosten.
Vielen Dank für ihre Antwort