Es gibt ja den Streitpunkt, ob es rechtlich zulässig ist, dass das Jobcenter (JC) eine geleistete Mietkaution monatlich mit 10% aus dem ALGII tilgt. Gibt ja immer wieder Leute, die Widerspruch dagegen einlegen oder vor das Sozialgericht ziehen usw.
Meine Frage: Geht es bei den Widersprüchen gegen die monatliche Tilgung nur darum, dass diese beendet wird und die Kaution erst mit Beendigung des ALGII-Bezuges zurückbezahlt werden muss,
ODER
geht es bei den Widersprüchen (auch) darum, dass die vom JC geleistete Kaution GAR NICHT zurückgezahlt werden muss? Man die Kaution also geschenkt bekommt.
Oder ist immer klar: Entweder monatliche Tilgung oder Rückzahlung bei ALGII-Bezugsende?
Meine Frage: Geht es bei den Widersprüchen gegen die monatliche Tilgung nur darum, dass diese beendet wird und die Kaution erst mit Beendigung des ALGII-Bezuges zurückbezahlt werden muss,
ODER
geht es bei den Widersprüchen (auch) darum, dass die vom JC geleistete Kaution GAR NICHT zurückgezahlt werden muss? Man die Kaution also geschenkt bekommt.
Oder ist immer klar: Entweder monatliche Tilgung oder Rückzahlung bei ALGII-Bezugsende?