Mietkaution: Kein Darlehen mehr vom Jobcenter?

Leser in diesem Thema...

Fabiola

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Mai 2015
Beiträge
3.262
Bewertungen
6.372
Hab das hier heute gefunden:
Sozialgerichte: Die Darlehenspraxis gehört geändert
Das sehen in den vergangenen Monaten auch die Sozialgerichte immer häufiger so. Mehr und mehr Klagen gegen die Mietkautionsdarlehen waren zuletzt erfolgreich. Und jedes Urteil zu Gunsten der Betroffenen ist ein Schritt vorwärts: Andere Gerichte schließen sich an, und bei den Jobcentern sammeln sich die Widersprüche gegen eine ungerechte Praxis.
Vollständiger Text:
Mietkaution: Kein Darlehen mehr vom Jobcenter?
Sollte da was dran sein, dann sollten noch bis 31.12.17 00:00 Uhr von Betroffenen Überprüfungsanträge gestellt werden, die dann bis ins Jahr 2016 zurückreichen.
Ein Versuch wäre es wert.
 

axellino

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Jul 2013
Beiträge
2.978
Bewertungen
4.219
Hallo Fabiola,

dann gebe meinen Senf auch mal dazu :wink:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.06.2017 – L 7 AS 607/17

Die Anwendung der Aufrechnungsermächtigung auf Mietkautionsdarlehen ist rechtswidrig. Eine teilweise Deckung von Unterkunftsbedarfen durch Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs sieht das Gesetz nicht vor.

Urteil im Volltext,
"KLICK"

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) die Revision zugelassen und das ganze ist nun am BSG anhängig.

Anhängige Rechtsfragen
14. Senat

Stand 5. Dezember 2017

B 14 AS 31/17 R
Vorinstanz: LSG Essen, L 7 AS 607/17
Ist die Aufrechnungsregelung des § 42a Abs 2 S 1 SGB 2 auch auf Mietkautionsdarlehen anzuwenden?

Quelle
"BSG"
 

Helga40

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Dez 2010
Beiträge
11.606
Bewertungen
10.625
Und der 19. Senat des LSG NRW hat im August 17 genau das Gegenteil entschieden. Die Entscheidung ist ebenfalls beim BSG anhängig unter B 14 AS 41/17 R.
 
Oben Unten