Mieterhöhung vom Regels. abgezogen?! ist das ok?

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koelsch75

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:confused:hallo wichtige frage die miete wurde von der ARGE -Köln Süd voll übernommen nun hat sich die miete erhöht und das wird mir vom dem eh so wenigem 345,- lebensunterhalt abgezogen ! ist das rechtens ?
 

redfly

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Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter bei der ARGE einreichen und schriftlich die Übernahme der gestiegenen Mietkosten beantragen. Ist die neue Miete zu teuer, muß die ARGE dich auffordern sie zu senken. Dazu hast du dann 6 Monate Zeit, solange muß sie die volle Miete weiterzahlen. Du solltest aber schon überprüfen, ob die Erhöhung der Miete überhaupt berechtigt ist. Sie darf nämlich nur im gesetzlichen Rahmen erfolgen.
 

Shearing

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Redfly hat geschrieben: "Dazu hast du dann 6 Monate Zeit..."

Sorry, will hier nicht als "Erbsenzähler" gelten, aber wenn der Wohnungsmarkt es hergibt, dann können auch schon mal drei Monate Frist gewährt werden, deshalb lautet die Formulierung im SGB auch in etwa

"regelmäßig längstens bis zu sechs Monaten".

Dies nur zur Klarstellung.
Shearing
 

Rote Socke

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So ein Blödsinn:
"auffordern die Miete zu senken"
:icon_neutral:
Total an die falsche Adresse.
Seit wann obliegt es dem Mieter die Miete zu senken.

Über die Höhe der Miete bestimmt immen noch der Vermieter. Sofern es der Mietspiegel zu lässt.
Ähnliches hat auch für Heizkosten Geltung.
 

Arania

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eine Aufforderung zur Senkung der KDU ist gemeint, nicht jeder kann sich gleich so unmissverständlich ausdrücken, aber Du weisst doch was gemeint ist
 

Rote Socke

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Den Ämtern gegenüber weiss ich nie was gemeint ist.

Die haben sich einfach besser aus zu drücken. (nicht nur auf dem Klo :icon_smile: )

Diese Brut ist mit ihren eigenen Waffen zu bekämpfen.
 
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