Da bin ich wieder - mit dem alten Thema unangemessene Nettokaltmiete. Unser Vermieter ist wohl bissi klamm und hat jetzt (frecherweise) die Kaltmiete zum 01.04. mit der Begründung Anpassung an den lokalen Mietspiegel, mal locker um 50 Euro erhöht. Da er trotz mehrfacher höflicher, allerdings auch nur mündlicher Hinweise, dass wir in Schlafzimmer und Wohnzimmer Schimmel haben (lt. Architekt müsste da von innen isoliert werden) und die marode Wohnungseingangstür, noch nicht reagiert hat, war ich so frei, ihm als passende Antwort auf sein Mieterhöhungsverlangen eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und die Androhung einer Mietminderung um 20% zu schicken. Mit der Ansage, dass wir der Mieterhöhung nicht zustimmen.
Logischerweise habe ich aber auch gleich noch seine Mieterhöhung beim JC eingereicht, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Mit der Bitte um Übernahme der höheren NKM und der Ansage, falls sie nicht übernommen wird, sämtliche Umzugskosten (Firma wegen Schwerbehinderung, Auszugsrenovierung, Küchenmöbel etc.) einzureichen. Das übliche Blabla halt.
Vom JC kam nur ein Berechnungszettel zurück, auf dem zu ersehen war, dass die neue NKM unangemessen ist und dem Vermerk, wenn wir umziehen wollen, müssten wir einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen. Da stand nix von "wir übernehmens nicht", oder von "wir übernehmens nur noch für 6 Monate und bitten um Kostensenkung". Die Kaltmiete war ja dank der neuen Berechnungsregelung schon ein wenig unangemessen, aber die Weiterbewilligung hatte ich ja mit Hilfe des Widerspruchs und dem Schreiben an den Petitionsausschuss geregelt bekommen, wie im Thread Hü und Hott schon beschrieben.
Eigentlich wollten wir hier ja nicht raus, aber aufgrund der Schimmelgeschichte und der Tatsache, dass mein Vermieterlein neuerdings nicht mal mehr ans Telefon geht, wenn man anruft oder sogar im Park beim Hundegassi flüchtet, wenn er einen von weitem sieht, haben wir beschlossen, dass es wohl doch sein muss.
Diesen Antrag auf Genehmigung des Umzugs, wann stelle ich den nun? Wenn ich eine neue Wohnung gefunden habe? (max. 1. OG aufgrund Gehbehinderung - also Nadel im Heuhaufen hier).
Ist der Antrag auf Genehmigung des Umzugs ein anderer als der Antrag zur Übernahme der Umzugskosten?
Hat jemand von euch Tipps für das weitere Procedere? Wäre sehr dankbar dafür.
Gruß
Mone
Logischerweise habe ich aber auch gleich noch seine Mieterhöhung beim JC eingereicht, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Mit der Bitte um Übernahme der höheren NKM und der Ansage, falls sie nicht übernommen wird, sämtliche Umzugskosten (Firma wegen Schwerbehinderung, Auszugsrenovierung, Küchenmöbel etc.) einzureichen. Das übliche Blabla halt.
Vom JC kam nur ein Berechnungszettel zurück, auf dem zu ersehen war, dass die neue NKM unangemessen ist und dem Vermerk, wenn wir umziehen wollen, müssten wir einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen. Da stand nix von "wir übernehmens nicht", oder von "wir übernehmens nur noch für 6 Monate und bitten um Kostensenkung". Die Kaltmiete war ja dank der neuen Berechnungsregelung schon ein wenig unangemessen, aber die Weiterbewilligung hatte ich ja mit Hilfe des Widerspruchs und dem Schreiben an den Petitionsausschuss geregelt bekommen, wie im Thread Hü und Hott schon beschrieben.
Eigentlich wollten wir hier ja nicht raus, aber aufgrund der Schimmelgeschichte und der Tatsache, dass mein Vermieterlein neuerdings nicht mal mehr ans Telefon geht, wenn man anruft oder sogar im Park beim Hundegassi flüchtet, wenn er einen von weitem sieht, haben wir beschlossen, dass es wohl doch sein muss.
Diesen Antrag auf Genehmigung des Umzugs, wann stelle ich den nun? Wenn ich eine neue Wohnung gefunden habe? (max. 1. OG aufgrund Gehbehinderung - also Nadel im Heuhaufen hier).
Ist der Antrag auf Genehmigung des Umzugs ein anderer als der Antrag zur Übernahme der Umzugskosten?
Hat jemand von euch Tipps für das weitere Procedere? Wäre sehr dankbar dafür.
Gruß
Mone