verona
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hallo,
im Sep. 2015 bekam ich die Nachricht vom Vermieter, dass die Miete um ca. 40,-€ ab Dez. angehoben wird. Hierzu hatte ich zwei Monate Zeit dem zuzustimmen.
Im Okt. 2015 sucht ich den DMB auf. Die Rechtsanwältin erklärte, dass die Belange rechtlich nicht ok wären. Ich müsste keine Erhöhung zahlen. Der Rechtspfleger, der wegen längerem Ausfall von der RA vertreten wurde und letztendlich zuständig ist, erklärte mir letzte Woche aber, das sei falsch. Ich müsste zwar nicht die 40,-€ jedoch 27,- Euro mehr Mietzins zahlen. Die Ra hätte ein paar Punkte, die eine Erhöhung rechtfertigen, nicht mit einfliessen lassen.
Das Ergebnis sendete ich dem JC mit Forderung der rückwirkenden Zahlungen für Dez. 2015 und Jan. 2016 sowie die weitere monatliche Anpassung des Mietszins.
Bereits im letzten Bescheid von Dez. 2015 kündigte das JC an, dass bei weiterer Erhöhung, die KdU zu senken sind. Zur Zeit liege ich mit 10,-€ drüber, die noch akzepiert werden.
In der Hoffnung, dass das Amt rückwirkend und fortlaufend für insgesamt sechs Monate zahlt (?) habe ich aber nur noch 4 Monate, um mir eine Whg zu suchen. Bzw. muss ich ab April 2016 ja dann die Erhöhungen vom Regelbedarf zahlen.
(Vorausgesetzt und sehr wahrscheinlich, dass ich bis dahin so schnell keine neue Bleibe finde)
Mir ist durch die Fehlinfo der RA letztendlich die Zeit von Okt.- Mitte Januar zur Mietsuche verloren gegangen, von denen ich nun ggf. zwei Monate finanziell tragen muss. Wenn "auch" nur 54,- Euro.
Muss ich das hinnehmen oder kann man was machen?
Eine andere Frage:
Wie üblich habe ich drei Monate Kündigungsfrist. Selten klappt es, dass man genau dann auch eine neue Whg. beziehen kann. Wie ist es, wenn ich für zwei Monate zwei Mieten zahlen muss?
im Sep. 2015 bekam ich die Nachricht vom Vermieter, dass die Miete um ca. 40,-€ ab Dez. angehoben wird. Hierzu hatte ich zwei Monate Zeit dem zuzustimmen.
Im Okt. 2015 sucht ich den DMB auf. Die Rechtsanwältin erklärte, dass die Belange rechtlich nicht ok wären. Ich müsste keine Erhöhung zahlen. Der Rechtspfleger, der wegen längerem Ausfall von der RA vertreten wurde und letztendlich zuständig ist, erklärte mir letzte Woche aber, das sei falsch. Ich müsste zwar nicht die 40,-€ jedoch 27,- Euro mehr Mietzins zahlen. Die Ra hätte ein paar Punkte, die eine Erhöhung rechtfertigen, nicht mit einfliessen lassen.
Das Ergebnis sendete ich dem JC mit Forderung der rückwirkenden Zahlungen für Dez. 2015 und Jan. 2016 sowie die weitere monatliche Anpassung des Mietszins.
Bereits im letzten Bescheid von Dez. 2015 kündigte das JC an, dass bei weiterer Erhöhung, die KdU zu senken sind. Zur Zeit liege ich mit 10,-€ drüber, die noch akzepiert werden.
In der Hoffnung, dass das Amt rückwirkend und fortlaufend für insgesamt sechs Monate zahlt (?) habe ich aber nur noch 4 Monate, um mir eine Whg zu suchen. Bzw. muss ich ab April 2016 ja dann die Erhöhungen vom Regelbedarf zahlen.
(Vorausgesetzt und sehr wahrscheinlich, dass ich bis dahin so schnell keine neue Bleibe finde)
Mir ist durch die Fehlinfo der RA letztendlich die Zeit von Okt.- Mitte Januar zur Mietsuche verloren gegangen, von denen ich nun ggf. zwei Monate finanziell tragen muss. Wenn "auch" nur 54,- Euro.
Muss ich das hinnehmen oder kann man was machen?
Eine andere Frage:
Wie üblich habe ich drei Monate Kündigungsfrist. Selten klappt es, dass man genau dann auch eine neue Whg. beziehen kann. Wie ist es, wenn ich für zwei Monate zwei Mieten zahlen muss?