ich denke ich verstehe das Problem, etwas ähnliches hatte sich vor einigen Jahren mal ein Vermieter unseres Hauses mit nur zwei Parteien geleistet, der Kellerräume, die noch nicht einmal eine vorgeschriebene Höhe hatten, an eine Firma vermietete und sich dann Schwarmweise das Putzpersonal einer Firma bei uns in den Kellern aufhielt zum umziehen und Putzzeug herrichten, Rauchen Kaffee trinken ratschen und sonstiges.
Das haben wir uns als Mieter nicht gefallen lassen und das Gewerbeamt benachrichtigt. Die haben dem Unfug dann ein schnelles Ende bereitet.
Ich kann mir auch sehr gut vorstellen dass in einem Mehrfamilienhaus, indem wie der Name schon sagt Familien wohnen, eine solche fragwürdige Vermietung eine Belastung darstellt ... und zwar ist es da ganz egal ob das Leute aus Polen, Afrika oder Aliens aus dem All sind ... da geht diese ganze Diskussion hier mal wieder in eine merkwürdige Richtung, die der eigentlichen Problemstellung nicht gerecht wird.
Es gibt nicht nur für Mieter, die sich eine Wohnung gemietet haben und permanent Leute einziehen lassen bei sich Vorschriften, sondern auch im umgekehrten Fall wenn ein Vermieter eine Wohnung
überbelegt.
Das sind ganz klare Kriterien und haben alleine schon damit etwas zu tun, dass ein Mensch eine
menschenwürdige Behausung braucht und hier für eine bestimmte Quadratmeterzahl einfach vom Gesetz her vorgesehen ist.
Wenn ich jetzt lese, dass auf 70 Quadratmeter 20 Leute und mehr verteilt werden, dann ist das mit Sicherheit aus diesem Grunde schon grenzwertig, ohne dass ich als
Mieter hier den ganzen Rotz drumherum mit aushalten muss.
Daher würde ich beim nächsten Mieterverein anrufen, das Problem schildern auch ohne Mitglied zu werden und einfach mal fragen an welche Stellen übergeordnet man sich da wenden kann, im Zweifel eventuell Stadtverwaltung, Gewerbeamt und so weiter, die dem Vermieter da auf die Füße treten müssen und vielleicht sogar die Befürchtung äußern, dass hier am Finanzamt vorbei einfach mit Vermietung unter unwürdigen Umständen schwarz Geld verdient wird.
Und wenn ich sehr ehrlich und realistisch bin und mir vorstelle dass vielleicht über meinem Kopf die Wohnung vermietet wird wo jetzt zwei Leute wohnen und sich da bei ähnlicher Größe auch 20 Mann aufhalten und ich mit dem Drumherum hier belastet werde, würde ich mich auch nicht wohlfühlen und entweder mir eine andere Wohnung suchen sollte das ein Dauerzustand werden, zumindestens aber alle mir vom Gesetz zustehenden Möglichkeiten nutzen würde, diesen munteren Treiben mal beim Vermieter auf die Finger schauen zu lassen.
Ein Mehrfamilienhaus ist nunmal kein Hotel und keine Absteige.
Freunde von mir haben schon vor vielen Jahren in Berlin mehrere Eigentumswohnungen gekauft und für die ersten Asylberechtigten Unterkünfte eingerichtet und da gibt es sehr strenge Kriterien wie viel Platz ein jeder braucht und was sein darf und was nicht sein darf. Üblicherweise werden die Vermieter solcher Etablissements auch kontrolliert. Weiterhin sind solche Sachen zumeist auch als Gewerbe meldepflichtig und auch genehmigungspflichtig und das bezweifle ich dass hier bei einem Mehrfamilienhaus überhaupt solche Genehmigungen vorliegen.
Um zu den polnischen Landsleuten zu kommen, wobei mir jetzt auch scheißegal ist ob hier wieder das Getöse laut wird von irgendwelchen Ethnien....Aber es ist eine bekannte Tatsache dass sehr viele polnische Mitmenschen auch Saisonweise zu uns rüber kommen um Arbeiten zu verrichten, aber genauso gut ist es eine Tatsache, dass gerade auch aus dem Nachbarland Polen und Tschechien viele herüber kommen und hier schwarz auf dem Bau beschäftigt werden. Das kann auch nicht im Sinne aller sein.
Weder im Sinne der hier vielfach ausgenutzten Arbeitern, die unter eben solchen menschenunwürdigen Bedingungen hausen müssen um sich ein paar Kröten zu verdienen, keinerlei Versicherungen etc haben, noch im Sinne unserer eigenen Interessen auf dem Arbeitsmarkt etc.
Zwei Mieter stehen im Mietvertrag, doch mit der Zeit wird die Wohnung immer voller. Kinder werden geboren oder die nahe Verwandtschaft zieht ein. Ein undan...
deutschesmietrecht.de
Zusammenfassung Die Bezeichnung eines Wohnungseigentums in der Teilungserklärung als "Wohnung" ist als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Hiermit soll eine Nutzung ausgeschlossen werden, die mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung zu Wohnzwecken. Nun kann auch ...
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