Ein Wohnungsmieter hat gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch darauf, dass nach spätestens 15 Sekunden eine Wassertemperatur von 40 °C und nach 30 Sekunden eine Wassertemperatur von 55 °C erreicht wird. Dauerst es 65 Sekunden bis eine Temperatur von 55 °C erreicht wird, besteht ein Mietminderungsrecht in Höhe von 5%. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/A...unden-und-55-C-nach-30-Sekunden.news26572.htm