Miete zu hoch bei Grundsicherung- Ärztliche Prüfung der Umzugsfähigkeit

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Gunhilde

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Hallo,

seit vielen Jahren bekomme ich eine EM Rente, die durch Grundsicherung aufgestockt wird.

Meine Wohnung ist mit knapp 62 Quadratmetern zu "groß" für eine Person, doch bisher war sie so günstig, dass die Miete übernommen wurde. Obwohl ich in den letzten Jahren ca. 20 bis 30 Euro über der KDU in meiner Stadt lag.
Jetzt habe ich eine Mieterhöhung bekommen. Die Kaltmiete ist jetzt um 43 Euro erhöht worden.
Ich wohne seit 16 Jahren in der Wohnung. Sie ist trotz der Größe günstiger als eine Wohnung von 45 Quadratmetern. Leider sind die KDU in meiner Stadt seit 2014 nicht mehr angeglichen worden und entsprechen nicht mehr der Realität.

Ich habe der Sachbearbeiterin bei der Grusi angegeben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann. Das entspricht der Tatsache !
Sie hat mir mitgeteilt, dass ich eventuell ärztliche Berichte nachreichen muss, vielleicht auch zum Medizinischen Dienst bestellt werde, oder/und einen Hausbesuch von Gesundheitsamt bekomme.

Das hat mich etwas irritiert, weil ich der Meinung war, dass man aus gesundheitlichen Gründen keine Chance mehr hat, einem Umzu aus dem Weg zu gehen ?
Hat sich etwas geändert ? Wenn ja, mit welchen Schritten muss ich rechnen ?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand genaueres dazu sagen kann.

Grüße Gunhilde
 

gizmo

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Das hat mich etwas irritiert, weil ich der Meinung war, dass man aus gesundheitlichen Gründen keine Chance mehr hat, einem Umzu aus dem Weg zu gehen ?

Stimmt nicht.

Hat sich etwas geändert ?

Der MOB versucht es immer schlimmer werden zu lassen bei Übertretung der KDU in der Wohnung zu bleiben -- nein.

Wenn ja, mit welchen Schritten muss ich rechnen ?

Kommt aufs JC drauf an und auf das SBchen.

-----------

KDU sollte hier mal nachgerechnet weden, wo kommste denn aus Leipzig her, da gibt es verschiedene KDU Richtlinien?
----------

Der ewige Kampf, es hört nicht auf.

LG Gizmo
 

Doppeloma

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Hallo gizmo,

Kommt aufs JC drauf an und auf das SBchen.

Bitte aufpassen, es ist NICHT das JC , es ist das Sozial-AMT (vermutlich nach Kapitel 4), was es nicht unbdingt besser macht. :icon_evil:

Zunächst sollte mal eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eingefordert werden und bitte auch die aktuellen Zahlen zur Angemessenheit einfordern ... 2014 kann ja nicht mehr maßgeblich sein. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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Gast1

Gast
Hi Doppeloma,

Zunächst sollte mal eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eingefordert werden und bitte auch die aktuellen Zahlen zur Angemessenheit einfordern ... 2014 kann ja nicht mehr maßgeblich sein. :icon_evil:MfG Doppeloma

Meine Kommune brauchte geschlagene 4 Jahre um die kommunalen Mietobergrenzen anzuheben. Die Anhebung der Mietobergrenzen bildet aber bei Weitem nicht die realen Mietsteigerungen dieser 4 Jahre bei neu anmietbaren Wohnraum in meiner Kommune ab.

@Gunhilde: Falls man Dich auffordert Deine Mietkosten zu senken (im ersten Schritt solltest Du hierfür eine Mietkostensenkungsaufforderung bekommen, gegen die ein Widerspruch nicht zulässig ist), solltest Du gegen den Bescheid, der feststellt, dass Deine Mietkosten in Deiner alten Wohnung nicht mehr komplett übernommen werden, Widerspruch einlegen, und zwar vor allem mit dem Argument, dass in Deiner Kommune seit 4 Jahren die Mietobergrenzen nicht mehr angehoben worden sind.
 

doppelhexe

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lass dir von den vermietern schriftlich geben, wie hoch die miete einer vom JC genehmigten wohnung ist.

unsere 60qm sind preiswerter als alle kleineren wohnungen, die hier vermietet werden.
wenn du nachweisen kannst, das die miete bei kleinerer wohnung gleich oder mehr beträgt, hast du auch chancen, in der wohnung bleiben zu können.
 
E

ExitUser

Gast
Bei mir hatte in ähnlicher Situation ein Attest von meinem Facharzt ausgereicht.

Auszug:...Aufgrund des derzeitigen Gesundheitszustandes...mit anhaltender Symptomatik...besteht die Gefahr der akuten Dekompensation...mit nicht auszuschließendem Krankenhausaufenthalt...deshalb ist aus medizinischer Sicht vom Wohnungswechsel abzusehen...

Musste ich zwar selber bezahlen, aber hatte seinen Zweck erfüllt und wurde ohne Probleme akzeptiert.

liesa
 

Gunhilde

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Danke für eure Antworten :smile:

@gizmo
KDU sollte hier mal nachgerechnet weden, wo kommste denn aus Leipzig her, da gibt es verschiedene KDU Richtlinien?

Ich lebe in Leipzig XXXXXXXXXX

@Doppeloma

Ja, es ist das Sozialamt und hat mit dem JC nichts zu tun.

Zunächst sollte mal eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eingefordert werden und bitte auch die aktuellen Zahlen zur Angemessenheit einfordern ... 2014 kann ja nicht mehr maßgeblich sein

Es werden die aussschließlich die Zahlen von 2014 zur Berechnung berücksichtigt. Es ist im Gespräch eventuell im März die KdU anzupassen, aber sicher ist das nicht !


@Schlaraffenland
dass Deine Mietkosten in Deiner alten Wohnung nicht mehr komplett übernommen werden, Widerspruch einlegen, und zwar vor allem mit dem Argument, dass in Deiner Kommune seit 4 Jahren die Mietobergrenzen nicht mehr angehoben worden sind

Danke, für den Tipp !


@doppelhexe
unsere 60qm sind preiswerter als alle kleineren wohnungen, die hier vermietet werden.
wenn du nachweisen kannst, das die miete bei kleinerer wohnung gleich oder mehr beträgt, hast du auch chancen, in der wohnung bleiben zu können.

Genauso ist es hier auch.

@liesa
Bei mir hatte in ähnlicher Situation ein Attest von meinem Facharzt ausgereicht.

Hoffe auch, dass mir ein Attest ausreicht und ich nicht zu allen Fachärzten muss, die mich behandeln.
 
G

Gast1

Gast
AW: Miete zu hoch bei Grundsicherung - Ärztliche Prüfung der Umzugsfähigkeit

@gizmo: Ich finde es nicht gut, dass Du die Hilfesuchenden oft nach ihrem Wohnort fragst (das hast Du zwar hier nicht selbst getan, aber in anderen Fällen tust Du es), und dann auch noch (wie hier) danach, in welchem Stadtteil/Bezirk sie in einer gewissen Stadt wohnen - das macht die Hilfesuchenden relativ identifizierbar für Dritte. Die Frage nach dem Stadtteil in einer Stadt, in der der oder die Hilfesuchende wohnt, ist übrigens unrelevant.

Besser wäre es, wenn Du den Hilfesuchenden folgenden Hinweis gibst:

Schau doch mal in die örtlichen Richtlinien der Kommune Deiner Stadt/Deines Landkreises nach. Du findest sie oftmals über eine Suchmaschine mit folgenden Suchbegriffen:

Mietobergrenze <Name der Kommune/des Landkreises>

Lies Dir in der Trefferliste der Suchmaschine denjenigen Treffer durch, dessen Webseitennamen sich auf den Namen Deiner Stadt bezieht

(wie in diesem Fall hier ist das die Domain leipzig.de, also folgender Treffer:

Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II - Stadt Leipzig )

Es gibt übrigens keine unterschiedlichen Mietobergrenzen für einzelne Stadtteile/Bezirke in einer Stadt. Die Mietobergrenzen einer Stadt gelten immer für die gesamt Stadt.

Außerdem gibt es nicht "mehrere" Mietobergrenzen für eine Stadt. Es gibt veraltete Mietobergrenzen und eine Fassung der stets aktuellen Mietobergrenzen. Es gilt dann, die jeweils zuletzt erlassenen, also aktuell gültigen Mietobergrenzen über die Suche im Internet herauszufinden. Wie in diesem Fall hier wirst Du in der Regel die aktuellen Mietobergrenzen auf leipzig.de finden.
 

doppelhexe

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AW: Miete zu hoch bei Grundsicherung - Ärztliche Prüfung der Umzugsfähigkeit

... Es gibt übrigens keine unterschiedlichen Mietobergrenzen für einzelne Stadtteile/Bezirke in einer Stadt. Die Mietobergrenzen einer Stadt gelten immer für die gesamt Stadt.....

das stimmt nicht. unsere stadt hat viele dörfer ringsum eingemeindet. sie gehören zur stadt, haben dann nur den dorfnamen hintendran...

und da gelten andere mietobergrenzen...

und auch in anderen größeren städten ist das so, das die einzelnen stadtteile (was ja eig. nur eingemeindete orte sind) unterschiedliche KDU haben...

aber in der tabelle vom tacheles kann jeder seinen wohnort finden, so das die frage nach wohnort/stadtteil wirklich überflüssig ist.
Ortliche Richtlinien
 
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Gast1

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AW: Miete zu hoch bei Grundsicherung - Ärztliche Prüfung der Umzugsfähigkeit

das stimmt nicht. unsere stadt hat viele dörfer ringsum eingemeindet. sie gehören zur stadt, haben dann nur den dorfnamen hintendran...

und da gelten andere mietobergrenzen...

und auch in anderen größeren städten ist das so, das die einzelnen stadtteile (was ja eig. nur eingemeindete orte sind) unterschiedliche KDU haben...

Ok, danke für den Hinweis. In Berlin, Leipzig und in meinem Wohnort ist das aber so, dass es eine einzige KdU -Richtlinie für die gesamte Stadt gibt. Gilt aber, wie Du dargelegt hast, nicht für jede Stadt. Aber gizmo hätte rausfinden können, dass es in Leipzig eine einzige KdU -Richtlinie für gesamt Leipzig gibt, dann hätte sich die Frage nach dem Leipziger Stadtteil sowieso erübrigt.

aber in der tabelle vom tacheles kann jeder seinen wohnort finden, so das die frage nach wohnort/stadtteil wirklich überflüssig ist.
Ortliche Richtlinien

Die Tabelle von Tacheles ist unvollständig und eventuell in Teilen veraltet. Deswegen empfehle ich besser über eine Suchmaschine selber die örtlichen KdU -Richtlinien einer Stadt bzw. eines Landkreises zu suchen.
 
G

Gast1

Gast
AW: Miete zu hoch bei Grundsicherung - Ärztliche Prüfung der Umzugsfähigkeit

@gizmo, Dein Link bezieht sich auf den Landkreis Leipzig. Der Landkreis Leipzig ist nicht identisch mit der Stadt Leipzig, denn der Landkreis Leipzig liegt außerhalb der Stadt Leipzig:

Der Landkreis [Leipziger Land, Anm. von schlaraffenland] liegt südlich der kreisfreien Stadt Leipzig

Landkreis Leipzig – Wikipedia

Gunhilde schrieb aber, dass sie in Leipzig wohnt.
 

Gunhilde

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in welchem Stadtteil/Bezirk sie in einer gewissen Stadt wohnen - das macht die Hilfesuchenden relativ identifizierbar für Dritte

Es war mein Fehler, dass ich darauf geantwortet habe. Jetzt würde ich das gerne wieder löschen. Finde aber keine Möglichkeit dazu :rolleyes:
 
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Gast1

Gast
@Gunhilde, Du kannst die Moderation bitten, den Namen Deines Stadtteils, in dem Du wohnst, hier im Thema zu löschen.

Klicke dafür im betreffenden Beitrag, Beitrag #7 in diesem Thema, auf das Warndreieck-Symbol, das sich dort unterhalb Deines Benutzernamens befindet, und verfasse eine entsprechende Nachricht an die Moderation.
 

Atze Knorke

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Hallo Gunhilde, an die Forumsrunde,

mit Verlaub einige Ergänzungen zur Problemlösung.

Nun die Erwerbsgeminderten haben auf Dauer keine KdU -Ruhe mehr. Dabei völlig konträr, sind die gesundheitlichen Einschränkungen begutachtet und mit dem 4. Kapitel SGB XII dingfest.

Dabei ist zu bedenken, dass das Gesetz keinen KdU -Betrag der "Angemessenheit" festlegt, sondern ist mit den jeweils lokalen Gegebenheiten verbunden.
In dem Zusammenhang verweise ich auf die umstrittenen "schlüssigen Konzepte", die es Städte/Kreise/Gemeinden weiterhin ermöglicht, unzureichende "angemessene Unterkunftskosten" festzulegen.

Real gesehen, dürfte es auch in Le****g an tatsächlich verfügbaren (zu den Richtlinien) Wohnraum mangeln (62 m² vs. RL 45 m²). Jede Neuvermietung ist im Enddefekt teurer und dabei sind die betroffenen Menschen nicht davor gefeit, weil u. a. eine längere Wohndauer dabei NICHT mehr zustande kommt, mit der Matratze auf dem Rücken zukünftig auf Trab zu sein. Das ist das Deutschland, in dem wir GUT und GERNE leben ...

Ich denke, dass die bisher grundsätzlichen Antworten im Kern zutreffend sind, soweit es die 'individuellen Bedingungen' betrifft, stets eine 'Besonderheit der Einzelfallprüfung' von Amtes wegen 'zumutbar' vorzusehen ist.

Die Anmerkung von (at)Doppeloma befürworte ich, denn es ist zunächst erst einmal eine Wirtschaftlichkeitsberechnung / Prüfschema Angemessenheit vs. Umzugskosten schriftlich zu erstellen. Augenmerk ist, dass die bisherige Miete nicht den Richtwert *erheblich überschreitet*.
Besonderheiten sind bei alten, erwerbsgeminderten bzw. Menschen mit Behinderung zugrunde zu legen, um mit Erhalt der Wohnung im sozialen Wohnumfeld verbleiben zu können.

Dazu teile ich die Anmerkung, sich ein (fach)ärztliches Attest ausstellen zu lassen. Die (zusätzlichen) Kosten allerdings kann der (Fach)arzt dem Sozialamt in Rechnung stellen, denn wer die Musik bestellt ...! Dieses Procedere ist jedoch mit dem SA vorab zu klären. :idea:

Die Klärung bitte (at)Gunhilde ist nachweislich schriftlich herbei zu führen.

Dieser Hinweis-Link entspricht dem § 35 SGB XII, soweit lesbar "i.d.F. vom 25.07.2017":

https://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/KdU/KdU_M3_Wohnungswechsel.pdf

https://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/KdU/KdU_M2_Betriebskosten.pdf
 

Atze Knorke

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... bevor es ueberhaupt zur KLAGE kommt,

Stadt betrugt mal wieder ǀ Hartz IV: Leipziger Mietspiegel rechtswidrig! — der Freitag
Anmerkung der FHP:
Jeder Hartz - Betroffene sollte nun die Chance nutzen und wegen seiner Mietkosten klagen! Sollte das Jobcenter sich weigern, die vollen angemessenen Kosten zu uebernehmen, stehen die Chancen auf Prozessgewinn sehr gut!
vergeht die Zeit, die Zeit, mit fatalen Folgen, die ein Betroffener durch ein beliebiges Schreiben einer Kostensenkungsaufforderung mit reinem Warn- und Hinweischarakter bis zur

1. JC -Bescheiderstellung / vorlaeufiger Bescheid / Leistungsbescheid per Verwaltungsakt
2. Widerspruch gegen den Bescheid
3. JC -Widerspruchsbescheid
4. Klageeinreichung beim SG

gar nicht zur Verfuegung / Verfügung hat, wird schon mal mit Vollbremsung durch das systemwidrige Verwaltungshandeln gekroent /gekrägnt, d. h. rechtswidrige Kostenersparnis zu Lasten der betroffenen Leistungsberechtigten oder kranken Erwerbsgeminderten.

:icon_arrow: Vlt. hilfreich:
fsn-Recht: Kontakt

****
... dazu bitte, allerdings ein LVZ-Artikel vom Maerz / März 2017:

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 12/2017

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 12/2017
Erstellt am 20.03.2017


6. 4 Landkreis Leipzig gewährt Hartz-IV -Empfängern hoehere / höhere Kaltmieten

Empfaenger / Empfänger von Hartz-IV -Leistungen haben Anspruch darauf, dass ihre Mietkosten von der Allgemeinheit getragen werden. Im Landkreis Leipzig werden die dafür geltenden Richtwerte ab 1. April angehoben und damit auf steigende Mieten reagiert.

Quelle: Bezahlbar muss es sein – Landkreis Leipzig gewahrt Hartz-IV-Empfangern hohere Kaltmieten – LVZ - Leipziger Volkszeitung

Um der unterschiedlichen Situation am Wohnungsmarkt gerecht zu werden, gelten in den Staedten Borna, Grimma, Markkleeberg und Markranstaedt andere Saetze als im Rest des Landkreises.

Somit ist ebenfalls klar, das L*****g aus mehreren Landkreisen besteht und nicht alles pauschal an KdU einer STADT festzutackern ist.

:icon_eek: P.S. Warum erscheinen diese komischen 'Städten, –, höhere, dafür usw.?? :icon_eek:
 

Seepferdchen 2010

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Grüß dich @Atze Knorke

einiges habe ich korrigiert, manches habe ich stehen lassen, weil ich mir wie zum Beispiel der letzte Satz, nicht sicher war was du genau geschrieben hast?
 
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Atze Knorke

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Ich grüße dich auch, danke (at) Seepferdchen, es geht bei der Vorschau beim 2. Korrigieren bzw. Ändern los. Bei viel Text ist das leider sehr lästig. Die Umlaute habe ich schon korrigiert, aber das Wort in seinem Ursprung z. T. stehen gelassen, damit man die Misere sieht.

Das Wort ist falsch, falls korrigiert -/gekrägnt/ - es heißt gekrönt.
 
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Gunhilde

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@Atze Knorke
Vielen Dank für die informativen und hilfreichen Ausführungen.
Ich muss mich noch einlesen :icon_smile:
 

Gunhilde

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Hallo,

gestern habe ich einen Bescheid bekommen.
Das Ganze ist etwas unklar, weil ich einen ganz normalen Bescheid bekommen habe, der für ein Jahr gilt. Die Kosten der Mieterhöhung werden voll übernommen.
Aber.....es wird ein weiteres Schreiben angeführt eine Anhörung zur Absenkung der Unterkunftskosten.
Darin werde ich aufgefordert, relevante Gründe anzugeben, die gegen eine Minderung der Kosten sprechen. Wie z.B. ärzliche Befunde.

Das Schreiben ist vom 23. Februar, bei mir ist es am 8.März angekommen und die Frist endet am 30. März.
Danach wird entschieden.

Es irritiert mich, das einerseits eine Bewilligung erfolgt ist und dann doch diese Anhörung stattfinden soll :icon_kratz:

Wa meint ihr dazu ?

Gruß Gunhilde
 
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Gast1

Gast
Gunhilde, steht in dem Bewilligungsbescheid vielleicht ein Passus drin, der besagt, dass dieser Bescheid in Zukunft auch widerrufen werden könnte? Oder ein Passus, der Dir auferlegt zur besagten Anhörung Stellung zu beziehen? Siehe § 47 SGB X.

Der Bescheid könnte auch vom Sozialamt "bei Änderung der Verhältnisse" aufgehoben werden, falls Du zu der Anhörung innerhalb der gesetzten Frist nicht Stellung beziehst oder Du "wusstest oder nicht wusstest, weil Du die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hast, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist", siehe § 48 SGB X.
 

Atze Knorke

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Hallo Gunhilde,

Hallo,
gestern habe ich einen Bescheid bekommen.
Das Ganze ist etwas unklar, weil ich einen ganz normalen Bescheid bekommen habe, der für ein Jahr gilt. Die Kosten der Mieterhöhung werden voll übernommen.
Aber.....es wird ein weiteres Schreiben angeführt eine Anhörung zur Absenkung der Unterkunftskosten.
Darin werde ich aufgefordert, relevante Gründe anzugeben, die gegen eine Minderung der Kosten sprechen. Wie z.B. ärzliche Befunde.

und schon sind wir bei deinem Ausgangsbeitrag:

Meine Wohnung ist mit knapp 62 Quadratmetern zu "groß" für eine Person, doch bisher war sie so günstig, dass die Miete übernommen wurde. Obwohl ich in den letzten Jahren ca. 20 bis 30 Euro über der KDU in meiner Stadt lag.
Jetzt habe ich eine Mieterhöhung bekommen. Die Kaltmiete ist jetzt um 43 Euro erhöht worden.
Ich wohne seit 16 Jahren in der Wohnung. Sie ist trotz der Größe günstiger als eine Wohnung von 45 Quadratmetern. Leider sind die KDU in meiner Stadt seit 2014 nicht mehr angeglichen worden und entsprechen nicht mehr der Realität.

Grundsätzlich wird die Leistung für 12 Monate gewährt. Die KdU -Kosten (Mieterhöhung) sind lt. dem neu bewilligten Bescheid anerkannt. :icon_daumen:

Im Bescheid wird ausgeführt, trifft das inhaltlich so zu?:

"Die Leistung wird für die Folgemonate nur so lange in gleicher Höhe in Aussicht gestellt, d.h. unverändert monatlich jeweils im Voraus weitergezahlt, wie die Anspruchvoraussetzungen vorliegen und keine Änderungen in den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen eintreten. Die fortlaufende Zahlung stellt keine rentengleiche Dauerleistung dar; vielmehr ist in der fortlaufenden Zahlung jeweils der Erlass einen neuen Verwaltungsaktes zu sehen."

Du hattest doch dem Grundsicherungsamt (ich vermute das betrifft das 4. Kapitel SGB XII?) bereits mitgeteilt und auch nachweislich?

Ich habe der Sachbearbeiterin bei der Grusi angegeben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann. Das entspricht der Tatsache !
Sie hat mir mitgeteilt, dass ich eventuell ärztliche Berichte nachreichen muss, vielleicht auch zum Medizinischen Dienst bestellt werde, oder/und einen Hausbesuch von Gesundheitsamt bekomme.

Es ist im Gespräch eventuell im März die KdU anzupassen, aber sicher ist das nicht !

Vlt. aus diesem Grunde - ärztliche Prüfung der UmzugsUNfähigkeit - :icon_question:, aber es erschließt sich so nicht, weshalb eine Anhörung zum Tragen kommen soll, ist doch keine Kostensenkungsaufforderung Bestandteil der gewährten KdU -Leistungen. :icon_neutral:

Die Vermutung, der Anhörungsbogen mit deiner Beichte soll die Eintrittskarte/Legitimation des GSA für weiteres Vorgehen sein - quasi mit den 'Mitwirkungspflichten' im Nacken.

Das hat mich etwas irritiert, weil ich der Meinung war, dass man aus gesundheitlichen Gründen keine Chance mehr hat, einem Umzu aus dem Weg zu gehen ?

Insofern bitte schriftl. um erhellende Aufklärung, um Klarheit zu schaffen. :idea: Eigentlich fehlt der komplette Nachvollzug der KdU -Richtlinien für L*****g , so auch u. a. die Wirtschaftlichkeitsberechnung.
 
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Gunhilde

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Gunhilde, steht in dem Bewilligungsbescheid vielleicht ein Passus drin, der besagt, dass dieser Bescheid in Zukunft auch widerrufen werden könnte? Oder ein Passus, der Dir auferlegt zur besagten Anhörung Stellung zu beziehen? Siehe § 47 SGB X.

Hallo Schlaraffenland,

in dem Bewilligungsbescheid steht nichts, dass er widerrufenb werden könnte. Es ist der "normale" Bescheid, den ich bekomme, wenn alles übernommen wird.

Wie schon erwähnt, ist die Anhörung in einem extra Schreiben erwähnt.

Gruß Gunhilde
 
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