Hallo,
folgendes Problem:
Ich beziehe ab Januar ALg1, meine Freundin bereits jetzt. Da ich bisher zu viel verdient habe, konnte sie nicht aufstocken (Alg2).
Vor einigen Jahren ist sie bei mir eingezogen. Der Mietvertrag läuft nur auf mich. Den Vermieter habe ich damals informiert, er hat per Mail seine Zustimmung gegeben, allerdings bei unveränderten vertraglichen Verhältnissen.
Nun möchten wir ab Januar zumindest die Hälfte der Miete über Alg2 finanzieren, indem meine Freundin dies beantragt. Wir würden ein BG bilden, da die Wohnung nicht WG-geeignet ist.
Kann sie daher auch ohne im Mietvertrag zu stehen die Hälfte der Miete vom Amt bekommen?
Wir haben einen neuen Vermieter und ich habe mich mit ihm bisher noch nicht in Verbindung gesetzt, da ich mir nicht sicher bin, ob er sich darauf einlässt, sie mit in den Mietvertag zu übernehmen oder befürchte, falls wir es per Untermietvertrag versuchen, eine Mieterhöhung auf die ortsüblich Vergleichsmiete droht.
folgendes Problem:
Ich beziehe ab Januar ALg1, meine Freundin bereits jetzt. Da ich bisher zu viel verdient habe, konnte sie nicht aufstocken (Alg2).
Vor einigen Jahren ist sie bei mir eingezogen. Der Mietvertrag läuft nur auf mich. Den Vermieter habe ich damals informiert, er hat per Mail seine Zustimmung gegeben, allerdings bei unveränderten vertraglichen Verhältnissen.
Nun möchten wir ab Januar zumindest die Hälfte der Miete über Alg2 finanzieren, indem meine Freundin dies beantragt. Wir würden ein BG bilden, da die Wohnung nicht WG-geeignet ist.
Kann sie daher auch ohne im Mietvertrag zu stehen die Hälfte der Miete vom Amt bekommen?
Wir haben einen neuen Vermieter und ich habe mich mit ihm bisher noch nicht in Verbindung gesetzt, da ich mir nicht sicher bin, ob er sich darauf einlässt, sie mit in den Mietvertag zu übernehmen oder befürchte, falls wir es per Untermietvertrag versuchen, eine Mieterhöhung auf die ortsüblich Vergleichsmiete droht.