Hallo,
bei mir besteht im Moment folgende Situation:
Ich beziehe eine EU Rente, wohne jetzt seit kurzem zusammen mit meinem Vater, in einer 3 Zimmer Wohnung. Er ist Pensionär.
Die Wohnung läuft auf seinen Namen, ich bin gar nicht im Mietvertrag vermerkt.
In unserem Fall verhält es sich übrigens so dass mein Vater in einer Privatinsolvenz ist und obwohl ein Anspruch auf z.B. Wohngeld bestehen würde dieses nicht in Frage kommt da alles sowieso an den Insolvenzverwalter gehen würde.
Ich könnte eine Grundsicherung beantragen, dazu müsste die Wohnung entweder an mich untervermietet werden oder der Vermieter ändert den Mietvertrag und trägt mich als Nebenmieter, oder sogar als Hauptmieter ein. Was wäre vorzuziehen?
Vom Recht her ist es wohl so dass der Vermieter die Untervermietung an mich erlauben muss. Kann ich zwecks Untervermietung direkt einen verbindlichen Vertrag aufsetzen?
Ließe sich abhängig von der Höhe der Festgesetzten Kosten einer Untervermietung, Wohngeld statt Grusi beantragen? Ich bekomme gerade 450€ + gelegentlichen Minijob 2 bis 300€.
Den Mietvertrag auf mich als Nebenmieter oder alleinigen Hauptmieter laufen zu lassen dürfte aber auch möglich sein wen sich dadurch Vorteile ergeben. Vorteile/Nachteile in diesem Fall?
Welche Konstellation wäre denn am gescheitesten? Habe übrigens ein Kleinkind zu versorgen, wenn das von Bedeutung ist.
Es könnte ja sein das es je nach dem wie der Mietvertrag geändert wird dann von Amts wegen anders beurteilt wird und die eine oder andere Möglichkeit vorzuziehen wäre. Wie ist das, wenn ich als Nebenmieter eingetragen werde, entsteht dann eine Bedarfsgemeinschaft wenn ich Grusi beantrage? Wie verhält es sich bei Untervermietung? War noch nie in einer Bedarfsgemeinschaft, kann ich grad gar nicht einschätzen welche Auswirkungen das hätte.
Was würde sich eher empfehlen?
Btw, das mit der Privatinsolvenz ist 2020 überstanden. Daher wär eine Untervermietung in naher Zukunft dann schon eine Möglichkeit.
PS
Der Vertrag muss aus anderen Gründen jetzt jedenfalls geändert werden, zumindest muss ich nachweisen können das Ich Wohnraum zur Verfügung habe.
Daher stellt sich halt die Frage jetzt. Kann ein Untermietverhältnis auch unentgeltlich gestaltet und vertraglich festgehalten werden?
bei mir besteht im Moment folgende Situation:
Ich beziehe eine EU Rente, wohne jetzt seit kurzem zusammen mit meinem Vater, in einer 3 Zimmer Wohnung. Er ist Pensionär.
Die Wohnung läuft auf seinen Namen, ich bin gar nicht im Mietvertrag vermerkt.
In unserem Fall verhält es sich übrigens so dass mein Vater in einer Privatinsolvenz ist und obwohl ein Anspruch auf z.B. Wohngeld bestehen würde dieses nicht in Frage kommt da alles sowieso an den Insolvenzverwalter gehen würde.
Ich könnte eine Grundsicherung beantragen, dazu müsste die Wohnung entweder an mich untervermietet werden oder der Vermieter ändert den Mietvertrag und trägt mich als Nebenmieter, oder sogar als Hauptmieter ein. Was wäre vorzuziehen?
Vom Recht her ist es wohl so dass der Vermieter die Untervermietung an mich erlauben muss. Kann ich zwecks Untervermietung direkt einen verbindlichen Vertrag aufsetzen?
Ließe sich abhängig von der Höhe der Festgesetzten Kosten einer Untervermietung, Wohngeld statt Grusi beantragen? Ich bekomme gerade 450€ + gelegentlichen Minijob 2 bis 300€.
Den Mietvertrag auf mich als Nebenmieter oder alleinigen Hauptmieter laufen zu lassen dürfte aber auch möglich sein wen sich dadurch Vorteile ergeben. Vorteile/Nachteile in diesem Fall?
Welche Konstellation wäre denn am gescheitesten? Habe übrigens ein Kleinkind zu versorgen, wenn das von Bedeutung ist.
Es könnte ja sein das es je nach dem wie der Mietvertrag geändert wird dann von Amts wegen anders beurteilt wird und die eine oder andere Möglichkeit vorzuziehen wäre. Wie ist das, wenn ich als Nebenmieter eingetragen werde, entsteht dann eine Bedarfsgemeinschaft wenn ich Grusi beantrage? Wie verhält es sich bei Untervermietung? War noch nie in einer Bedarfsgemeinschaft, kann ich grad gar nicht einschätzen welche Auswirkungen das hätte.
Was würde sich eher empfehlen?
Btw, das mit der Privatinsolvenz ist 2020 überstanden. Daher wär eine Untervermietung in naher Zukunft dann schon eine Möglichkeit.
PS
Der Vertrag muss aus anderen Gründen jetzt jedenfalls geändert werden, zumindest muss ich nachweisen können das Ich Wohnraum zur Verfügung habe.
Daher stellt sich halt die Frage jetzt. Kann ein Untermietverhältnis auch unentgeltlich gestaltet und vertraglich festgehalten werden?