Hallo,
wir sind schon seit Monaten auf der Suche nach einer neuen Wohnung, da die Aktuelle uns auf Dauer in Punkto Nebenkosten auffressen wird und ein ruhiges Leben aufgrund diverser Nachbarn nicht mehr möglich ist. Miete ist gekürzt und die ganze Sache auch bereits vor Gericht.
Nun zu meinem Anliegen:
Die Suche gestaltet sich ohnehin schon als sehr schwer, weil es kaum noch bezahlbaren Wohnraum in unserer Gegend gibt. Kaltmiete draufzahlen müssen wir eh, ist momentan nicht anders. Ich betreibe ein Kleingewerbe und beziehe aktuell - ebenso wie mein Lebensgefährte - ALG2. Wenn uns dann wirklich mal eine Wohnung zusagt und der Vermieter weder Lohnabrechnungen, noch eine Mietschuldenfreiheitserklärung des aktuellen Vermieters verlangt (Mietschulden haben wir zwar keine, aber eine Mietminderung wird vom VM ja sehr gerne so ausgelegt!), dann bekommen wir spätestens dann eine Absage, wenn wir erwähnen, dass wir neben dem Einkommen aus selbständiger Arbeit noch ALG2 beziehen. Dies müssen wir erwähnen, weil das Jobcenter eine Mietbescheinigung verlangt. Ansonsten wird die Miete nicht bezahlt.
Ist das denn rechtens, wenn ein Mietvertrag alle relevanten Daten enthält? Wir haben weder Schulden, noch eine negative Schufa, aber die Erwähnung dieser Bescheinigung bricht uns ständig das Genick! :icon_eek: Gerade im Dorf möchte man sich ja keine "Hartzer" an Land ziehen und bei sich wohnen haben. Die Leute könnten ja reden...
So ist es uns nun schon mehrfach ergangen. Hätten wir da nur die Selbständigkeit erwähnt, wäre das alles kein Problem gewesen.
Ich meine doch, mal gelesen zu haben, dass es im Gesetz nirgendwo verankert ist, dass die Vorlage einer Mietbescheinigung Voraussetzung für die Bearbeitung der
KdU ist. Stimmt das oder ist die Vorlage tatsächlich Pflicht?
Es wäre wirklich super, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.