Hallo,
ich wollte mal interessehalber fragen, ob es üblich ist, bzw. schon immer so war, dass man bei einem WBA neben den Kontoauszügen der letzten 3 Monate auch eine MIETBESCHEINIGUNG vorlegen muss, wenn man seit Jahren in der selben Wohnung wohnt, zudem das JC auch die Miete direkt an den Vermieter überweist (auf meinen Wunsch hin, da ich noch kein Konto hatte, als ich seinerzeit H4 beantragt habe)?
Bislang musste ich noch niemals eine Mietbescheinigung einreichen, wenn ich einen WBA gestellt hatte, und nun bekomme ich auf den letzten Drücker noch ein Formular dafür zugeschickt (WBA ab 1.1.2014 ist eingereicht).
Habe ich da bislang nur Glück gehabt, dass ich nicht auch noch 'ne Mietbescheinigung besorgen musste, und die war eigentlich immer schon erforderlich, oder will mich da jemand noch mal bischen foppen im alten Jahr?
LG Andrea
ich wollte mal interessehalber fragen, ob es üblich ist, bzw. schon immer so war, dass man bei einem WBA neben den Kontoauszügen der letzten 3 Monate auch eine MIETBESCHEINIGUNG vorlegen muss, wenn man seit Jahren in der selben Wohnung wohnt, zudem das JC auch die Miete direkt an den Vermieter überweist (auf meinen Wunsch hin, da ich noch kein Konto hatte, als ich seinerzeit H4 beantragt habe)?
Bislang musste ich noch niemals eine Mietbescheinigung einreichen, wenn ich einen WBA gestellt hatte, und nun bekomme ich auf den letzten Drücker noch ein Formular dafür zugeschickt (WBA ab 1.1.2014 ist eingereicht).
Habe ich da bislang nur Glück gehabt, dass ich nicht auch noch 'ne Mietbescheinigung besorgen musste, und die war eigentlich immer schon erforderlich, oder will mich da jemand noch mal bischen foppen im alten Jahr?
LG Andrea