Mietbescheinigung bei WBA obligatorisch?

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1drea12

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Hallo,

ich wollte mal interessehalber fragen, ob es üblich ist, bzw. schon immer so war, dass man bei einem WBA neben den Kontoauszügen der letzten 3 Monate auch eine MIETBESCHEINIGUNG vorlegen muss, wenn man seit Jahren in der selben Wohnung wohnt, zudem das JC auch die Miete direkt an den Vermieter überweist (auf meinen Wunsch hin, da ich noch kein Konto hatte, als ich seinerzeit H4 beantragt habe)?

Bislang musste ich noch niemals eine Mietbescheinigung einreichen, wenn ich einen WBA gestellt hatte, und nun bekomme ich auf den letzten Drücker noch ein Formular dafür zugeschickt (WBA ab 1.1.2014 ist eingereicht).

Habe ich da bislang nur Glück gehabt, dass ich nicht auch noch 'ne Mietbescheinigung besorgen musste, und die war eigentlich immer schon erforderlich, oder will mich da jemand noch mal bischen foppen im alten Jahr?


LG Andrea
 
Hallo Seepferdchen,

es steht drüber (sinngemäss) Sie haben einen Antrag auf Gewährung von Leistungen gestellt blabla, und dann:

Zur Klärung Ihres Leistungssanspruchs benötigen wir noch die nachfolgend aufgeführten Unterlagen:

- Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Konten (lückenlos und sortiert)

- Mietbescheinigung

(das Formular haben sie mir anbei gelegt)


Frage mich, was das soll mit der Mietbescheinigung, denn die überweisen ja selbst monatlich an meinen Vermieter und sie schicken mir meine Post hier her, also sollte klar sein, dass ich auch hier wohne, und sich dahingehend nichts geändert hat :icon_confused:

Ist das ein bischen Schikane oder "normal", dass i.d.R. auch eine Mietbescheinigung bei einem WBA verlangt wird?


LG Andrea
 
Danke für Deine Antwort, bin auch etwas irritiert.Zumal sie mich obendrein ab Anfang 2014 "in Arbeit", bzw. in der Selbständigkeit drin haben, und mich somit auch im nächsten Jahr beim JC von der Backe haben dürften... echt seltsam.

Mal eine andere Frage Nebenkostenabrechnung hast du immer eingereicht?

:icon_pause:

Nee, aber Nebenkostenabrechnung habe ich in den Jahren, in denen ich hier wohne, noch niemals bekommen.Wollten sie auch noch nie haben.Wohne zu einer Pauschalmiete in einem möblierten Appartement, und musste hier nicht mal selbst Strom anmelden oder so.Heizung, etc. rechnet sich für mich auch nicht nach meinem Verbrauch, sondern ist generell in der Mietpauschale includiert.


Vielleicht hat der SB auch einfach nicht mitgedacht, dass sie meine Miete ja überweisen... !? Hm... naja, dann besorge ich das rasch und reiche am Montag alles noch ein.

:danke:


LG Andrea
 
in der Selbständigkeit
Viel Glück beim Start in die Selbstständigkeit!

Nee, aber Nebenkostenabrechnung habe ich in den Jahren, in denen ich hier wohne, noch niemals bekommen.Wollten sie auch noch nie haben.Wohne zu einer Pauschalmiete in einem möblierten Appartement, und musste hier nicht mal selbst Strom anmelden oder so.Heizung, etc. rechnet sich für mich auch nicht nach meinem Verbrauch, sondern ist generell in der Mietpauschale includiert.
Dann kann ich mir noch denken, das der SB sehen will das sich an den Kosten nichts
geändert hat, was auch etwas merkwürdig ist, weil Pauschalmiete.

Gut reiche das persönlich am Montag ein und bitte lass dir die Abgabe bestätigen auf der Kopie vom Jobcenter.
 
:danke: werde ich so machen!

Dann kommt das jedenfalls nicht nur mir bischen "komisch" vor mit der Mietbescheinigung...

(aber vielleicht hat der SB sie auch tatsächlich verlangt, ohne drüber nachzudenken, dass das sinnfrei ist...)


LG Andrea
 
(aber vielleicht hat der SB sie auch tatsächlich verlangt, ohne drüber nachzudenken, dass das sinnfrei ist...)
Ich sage mal, so ganz sinnfrei ist das nicht mit der Mietbescheinigung.
Zumindest aus diesem Grund:
JC setzen sich häufig und zunehmender Kritik und auch der rechtlichen Gegenwehr wegen der KdU -Angemessenheiten aus.
Nun sammeln sie Daten, die nicht im Mietvertrag stehen und versuchen mal mehr, mal weniger schnell und richtig, ihre örtlichen Richtlinien zu überarbeiten oder gar zu hoffen, jemand erstelle ihnen ein schlüssiges Konzept.
Angaben aus den Mietbescheinigungen könnten dazu beitragen, daß es ein schlüssiges Konzept gibt oder zumindest, daß die Richtlinie aktualisiert wird.

Das wär ein Grund, der mir einfällt.
Aus lauter Sinnfreiheit machen die sowas nicht.
Aber bitte entscheide selbst.
 
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