Mietangebot wurde mündlich vom Jobcenter abgelehnt, Nebenkosten zu gering?

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manny86

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Guten Tag zusammen,
Ich wohne zur Zeit mit meiner Frau und unseren zwei kleinen Kindern. 1 Jahr und 4 Jahre in einer 58 Quadrat 2 Zimmerwohnung. Also wir schlafen alle zusammen in einem Schlafzimmer. Das andere Zimmer ist das Wohnzimmer.Wir sind jetzt seit 4 Jahren auf Wohnungssuche. Ich ging letzte Woche zum jobcenter und lag dennen ein Mietangebot vor. Kaltmiete 800€ Nebenkosten 100€ heizkosten 160 €monatlich. Erlaubt in Bonn sind brutto kalt 901€. Jetzt wurde mir das Angebot trotzdem mündlich abgelehnt weil die Nebenkosten zu gering sein sollen mit 100 € monatlich. Meine Frage jetzt ist das rechtens von dennen? Gibt es das wirklich gesetzlich? Oder hat man mich nur abgeschoben. Was kann ich tun. Bitte um Hilfe .
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @manny86

Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet.

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder "Mietangebot abgelehnt" sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

Überschriften (Thementitel) wenn ihr neue Themen erstellt

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.

Jetzt wurde mir das Angebot trotzdem mündlich abgelehnt weil die Nebenkosten zu gering sein sollen mit 100 € monatlich.

Mündlich ist "Schall und Rauch" das muß schriftlich erfolgen.

Nächste Frage, was ist laut Mietangebot alles in den Nebenkosten drin?

Hier hat man dich einfach "abgeschoben".

Schau bitte mal in diesen Link Seite 37 der PDF Datei.

https://harald-thome.de/fa/redakteur/KdU_Ordner/KdU_Bonn-12.12.2017.pdf

ch wohne zur Zeit mit meiner Frau und unseren zwei kleinen Kindern. 1 Jahr und 4 Jahre in einer 58 Quadrat 2 Zimmerwohnung. Also wir schlafen alle zusammen in einem Schlafzimmer.

Das ist natürlich kein "Dauerzustand" für euch.

▪ die bisherige Wohnung zu eng ist, um ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen. Ein Wohnraum mit einer Wohnfläche von weniger als 35 qm ist für eine Person unzumutbar (HessLSG vom 12.3.2007 - L 9 AS 260/06). Nach LSG Berlin-Brandenburg vom 20.5.2008 - L 14 B 768/08 AS ER ist auch bei der Prüfung, ob die Wohnung zu eng (geworden) ist, auf die landesrechtlichen Bestimmungen zur Wohnungsförderung zurückzugreifen. Danach erfordert jede Wohnung ein Zimmer für allgemeine Wohnzwecke (Wohnzimmer) von mindestens 18 qm. Kinderzimmer dürfen eine Fläche von 12 qm nicht unterschreiten, weitere Zimmer sollen mindestens 10 qm groß sein;

Text herorgehoben.

Quelle:https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/44577-umzug-gruende.html
 

manny86

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Lieben Dank erst ein mal!

Ich will es nochmal genauer erklären. Er hat mit am Taschenrechner ausgerechnet das in Bonn mindestens 1,65 € pro quatradmeter die nebenkosten betragen müssen. also 1,65 € mal 95 quadrat gleich 156€ min. Monatlich Weil sonst die Vermieterja tricksen können. Da Sie eine geringe Summe für die Betriebskosten angeben und späterIhr geld über die Nebenkostenabrechnung bekommen. Die frage ist jetzt ob das stimmt ? Gibt es diese bestimmung ?

Also, Ich werde Morgen früh noch einmal zum JC gehen und nach einer schriftlichen Ablehnung fragen.

In dem Mietangebot steht drin " vorauszahlung für Betriebskosten 100€ monatlich.
Was genau in den Betriebskosten drin ist ,steht da nicht genauer beschrieben.
 
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Seepferdchen 2010

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In dem Mietangebot steht drin " vorauszahlung für Betriebskosten 100€ monatlich.
Was genau in den Betriebskosten drin ist ,steht da nicht genauer beschrieben.

Hmm das ist nicht gut. Ist die Wohnung ein Erstbezug ?

Ist der Vermieter eine Wohnbaugesellschaft oder ist das hier ein Privatvermieter?

Nebenkostenabrechnung muß einzeln aufgeführt sein, also welche Position die Abrechnung enthält.

Wieviel Mieter gibt es in dem Haus?
 

manny86

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Ist von Privat. Der Besitzer hat das haus gerade erst neu gekauft. Kein neubau ! Da wohnen zur zeit noch 2 andere Mieter.Ich verstehe mich gut mit dem Vermieter. Wenn es sein muss das er es genauer beschreibt dürfte kein Problem sein. Was geneu muss den da stehen?
 

Seepferdchen 2010

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Wenn es sein muss das er es genauer beschreibt dürfte kein Problem sein. Was geneu muss den da stehen?

Schau bitte oben in meinem Post2 in dem Link da steht alles zu den kalten Betriebskosten, Seite 37 und hier noch einen Aufstellung

Grundsteuer,
Kosten für Wasser,
Entwässerung,
Heizung,
Warmwasser,
Aufzug,
Müllabfuhr,
Schornsteinreinigung,
Straßenreinigung, Winterdienst,
Hausreinigung,
Gartenpflege,
Beleuchtung,
Sach- und Haftpflichtversicherung,
Hauswart,
Maschinelle Wascheinrichtungen,
Gemeinschaftsantenne und
Verteileranlage für ein Breitbandkabel
 

manny86

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Hallo,
Also ich war jetzt noch einmal beim JC gewesen und habe um die schriftliche Ablehnung das mietangebots gefragt. Mann sagte mir ganz nett das man dies erst formulieren muss und die Bausteine für eine Ablehnung raussuchen muss. Und es mir dann per Post zugeschickt wird. Ich habe den Mietvertrag mittlerweile unterschrieben und an das JB geschickt. Da ich nicht wieder 4 Jahre warten möchte auf ne neue Wohnungmöglichkeit. Naja mal schauen. So bald was schriftlich kommt poste ich es hier. Ich frage mich ob ich dann auch trotzdem obwohl Ablehnung, Kosten für neue Möbel beantragen kann? Weiß das jemand?
 

Seepferdchen 2010

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AW: Mietangebot wurde mündlich vom Jobcenter abgelehnt, Nebenkosten zu gering?

Ich frage mich ob ich dann auch trotzdem obwohl Ablehnung, Kosten für neue Möbel beantragen kann? Weiß das jemand?

Beantragen kannst du, kommt jetzt drauf an was du beantragen willst.

Schau doch mal hier auf diesen Link etwas weiter unten ggf. ist deine Stadt dabei?

Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat,

Ortliche Richtlinien
 

Badener

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Kosten für neue Möbel beantragen kann? Weiß das jemand?

Hallo, hm ... warum neue Möbel ? Es sind doch "alle" Möbel vorhanden? So zumindest wird das Jobcenter "sagen". Denke einzig ... sollte in der neuen Wohnung keine Küche sein ... kann man eventuell etwas bekommen? Kleiner Tip: Über diverse Kleinanzeigenportale bekommt man sehr viele Möbel für ganz kleines Geld! LG
 

manny86

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Ablehnung vom Job Center schriftlich erhalten. Was kann ich dagegen machen?

20180303_141309.jpg

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Laut den Richtlinien in meiner Stadt stehen mir 901 € Kaltmiete zu. Wir sind 4 Personen.
Das schreiben vom JC erscheint mir Widersprüchlich



Die Frage die Ich jetzt habe ist , soll Ich eurer meinung nach dagegen einen Widerspruch schreiben oder sogar klagen ???

weil wie auch in der Ablehnung drinnen steht werden jetzt keine Nebenkosten übernommen. Also Ich habe die Wohnung ja jetzt schon angemietet ,aber mir geht es jetzt darum, dass Ich im falle einer nebenkostennachzahlung nicht aus meiner Tasche zahlen muss, sondern Das JC . Bei meiner alten Wohnung habe Ich auch jedes Jahr eine nachzahlung bekommen ,die sofort vom JC übernommen wurde. Und die waren auch nicht niedrig. Jedes Jahr ca. 800 -1200 € . Also im jetzigen fall mit dieser ablehnung schreibt das JC das Sie nix übernehmen werden.



Bin für jede hilfe sehr dankbar.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Ablehnung vom Job Center schriftlich erhalten. Was kann ich dagegen machen?

Hallo @manny86

in dem Schreiben vom JC hast du doch schon einen Hinweis bekommen und im Post 6 hatte ich dir mal Übersicht der kalten Betriebskosten reingestellt, so nun rede bitte mal mit dem Vermieter auf welcher Grundlage er zu diesen Betrag kommt, also die monatliche Abschlagszahlung 100€ und wie die sich zusammen setzen, dafür muß er doch eine Grundlage haben, jeweiligen Anbieter welche Vorauszahlung ca. von ihm zu leisten sind.

So hättest du etwas in der Hand für einen Widerspruch !
 

romeo1222

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Ich selbst habe auch die Erfahrungen gemacht, dass private Vermieter deutlich geringere Nebenkostenzahlungen erwarten, als Vermieterfirmen bzw. Hausverwaltungen. Ob es in dem von dir geschilderten Fall passt, mag ich natürlich nicht beurteilen können.

In meinem Wohnort werden selbst für kleine 40m² Wohnungen 100€ Nebenkosten verlangt. Bei meinem privaten Ex-Vermieter hatte ich 35€ (50m²), jetzt bei 58m² sind es 50€ bei einem anderem privaten Vermieter. Oft, so ist es meine Erfahrung, machen Vermieter dann nicht mal eine Nebenkostenabrechnung, sondern sehen es als Pauschale an. Dieses kommt auch dem JC günstiger.
 

Wirrkopf

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Der Vermieter/Verwalter kann doch anhand der letztjährigen BK-Abrechnung die Kosten/qm/Monat ohne weiteres nachweisen.

Bei den verbrauchsabhängigen Nebenkosten gibts dann aber individuelle Unterschiede
Es gibt allerdings auch Unseriöse die die Vorauszahlungen niedriger ansetzen ....
 

ela1953

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Bei privaten Vermietern fallen meist keine Kosten an für:

Hausmeister, Gartenpflege, Baumschnitt, Winterdienst, Heizungsablesung, Aufzug, Flurreinigung,
Gebäudeversicherung ist günstiger, Ausfallwagnis (oder so ähnlich)entfällt

Ein eigener Strom- und Wasserzähler ist vorhanden.
Oder Der Wasserverbrauch wird nicht nach Quadratmetern verteilt,sondern nach Personen.
 
G

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