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Guten Tag,
ich bin 21 Jahre alt, männlich und habe bisher ziemliche Ruhe vom Jobcenter, weil ich an einer Autismus-Spektrum-Störung leide und dadurch viele Einschränkungen und Probleme habe. Meine Intelligenz ist zwar zumindest im Normalbereich, aber es bestehen erhebliche Einschränkungen bei den Fähigkeiten zur sozialen Interaktion und Kommunkation, teilweise auch bei der mündlichen Kommunikation. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wurde vom Versorgungsamt festgestellt.
Ich beziehe seit einer Geburt SGB II Leistungen (erst Sozialgeld, dann Arbeitslosengeld II), da meine Familie es auch tut, bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit denen drin.
Die durch die Krankheit/Behinderung verursachten vielen Probleme insbesondere im persönlichen aber auch im schulischen und beruflichen Bereich belasten mich zudem sehr.
Seit Ende 2016 liegen durchgehend AU 's vor (teilweise von Hausarzt, teilweise von Fachärztin), vorher vereinzelt AU 's.
Anfang 2016 gab es bereits eine Erwerbsfähigkeitsprüfung, mit dem Ergebnis, dass eine teilweise Erwerbsunfähigket (3-6 Stunden) sowie weitere Einschränkungen (keine Ausbildung möglich, soziale Anforderungen müssen gering sein, usw.)
Das Jobcenter ist seit Jahren mit mir völlig überfordert.
Es besteht schon lange keine EGV mehr.
Maßnahmen usw. gab es bisher nicht, auch keine Bewerbungen, da so natürlich zwecklos.
Es vergeht also nur Zeit, was immerhin den Vorteil hat, dass ich viel Ruhe hatte vor dem Jobcenter.
Vor etwa einem halben Jahr wurde eine 2. Erwerbsfähigkeitsprüfung gestartet.
Das Ergebnis wurde mir zwar noch nicht direkt ausgehändigt, allerdings erhielt ich vor kurzem mehrere überraschende Einladungen zur Arbeitsagentur:
Zunächst zum berufspsychologischen Dienst. Dort erschien ich, ging dann aber wieder, denn am dortigen Test habe ich kein Interesse.
Dann bei der REHA/SB Stelle, dort erschien ich nicht.
Jetzt wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, der berufspsychologische Test seit laut dem Gutachten des Ärztlichen Dienstes notwendig zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Dies bestätigt meine Befürchtung, dass sich der jetzige Gutachter nicht mit Autismus auskennt und das Ergebnis dehsalb falsch sein wird.
Meine Frage ist, ob es Pflicht ist, daran teilzunehmen?
Also wegen allgemeiner Mitwirkungspflicht oder wegen Meldepflichts-Mitwirkungspflicht oder eben nicht?
Ich las in dem Dokument eines Jobcenters, dass eine Nicht-Teilnahme am Test des Berufspsychologischen Dienstes keine Folgen hat, da nur der Ärztliche Dienst eine Erwerbsfähigkeit feststellen könne.
Hier liegt also ein Zirkelschluss vor.
Bezeichnenderweise wurde mir gesagt (von einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur), dass neue Gutachten vom Ärztlichen Dienst wäre nicht aussagekräftig.
Dies bestätigt meinen vorhin genannten Verdacht.
Würde es Sinn machen dies auszusitzen oder sogar die Arbeitsvermittlerin auffordern, dies abzubrechen und eventuell bei einem anderen Gutachter neu zu initiieren?
Ich habe leider über die Jahre die Erfahrung machen müssen, dass es nichtmal wirksame Behandlungen für die Hauptsymptome von Autismus gibt. Ich habe alles durch.
Ohne dies jetzt näher beschreiben zu wollen:
Ich habe den Qualifizierenden Mittelschulabschluss (hieß früher Qualifizierender Hauptschulabschluss).
Der Versuch, den Mittleren Schulabschluss zu erlangen, scheiterte trotz mehrerer guter Leistungen, die auch insgesamt mehr als ausreichten, an Diskriminierungen, Rechtsbrüchen, Vorenthaltung von notwendigen Nachteilsausgleichen usw. seitens der Lehrer/Schulbehörden. Deshalb führte ich mit großem Erfolg mehrere Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht, was aber letztlich aufgrund der massiven Fehler dennoch nicht ganz zur Erlangung ausreichte. Bei korrekter Prüfungsdurchführung hätte ich es definitiv bestanden. Der erreichte Notenschnitt in Deutsch-Mathematik-Englisch war besser, als der nötige für den Besuch einer FOS oder BOS. (ob das für mich in Frage käme, ist natürlich eine andere Sache, aber auch dies zeigt schon, dass es nicht an mangelnder Leistung lag) Wie man merkt, ist schon dieses Thema sehr kompliziert.
Persönliche Probleme:
Sozialer Kontakt und Interaktion grundsätzlich erfolglos, noch nie gleichaltrige oder ähnlich-altrige Freunde oder gar Beziehungen gehabt trotz starker Bemühungen.
Ein Bewerbungsgespräch wäre schon etwas, was ich als (fast) unmöglich ansehe. Außerdem Kundenkontakt, Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten.
Bereits das hat erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit.
Ich bin also das ganze Jahr über fast ausschließlich zuhause.
Die vielen Problemen rauben mir jeden Tag viel Kraft.
Hinzu kommen Schlafstörungen und ein scheinbar hohes Schlafbedürfnis (9-10 Stunden) sowie (teilweise) Tagesmüdigkeit auch bei ausreichend Schlaf. Welche Ursachen dies alles hat, ist noch unklar.
Meine einzige Arbeit bisher war ein Minijob als Zeitungsausträger vor langer Zeit als Jugendlicher.
Bei Jobcenter-Terminen kommt meine Mutter als Beistand mit.
EGV 's werde ich nicht unterschreiben.
Die Fragen sind also das was ich bereits nannte sowie wie es um die Meldepflicht bei solchen ominösen Einladungen steht. Die Einladungen der Arbeitsagentur hatten nie eine Rechtshilfebelehrung und hatten auch keinen Hinweis auf eine Pflicht zum Erscheinen. Wegeunfähigkeitsbescheinigungen wurden bisher nicht gefordert. Dies wäre also meine weitere Fragen: Kann es bei Nichterscheinen bei wolchen Einladungen dennoch Folgen geben?
Angemerkt sei noch, dass ich natürlich gerne in einer besseren Situation wäre, aber ich tue bereits alles was ich kann. Leider habe ich bislang weder vom Jobcenter/Arbeitsagentur noch von Ärzten Hilfe erhalten, von den Schulbeamten möchte ich gar nicht anfangen.
Vielen dank schonmal für die Hilfe .
Bei Bedarf kann ich Dokumente teilweise oder ganz hier anonymisiert hochladen.
ich bin 21 Jahre alt, männlich und habe bisher ziemliche Ruhe vom Jobcenter, weil ich an einer Autismus-Spektrum-Störung leide und dadurch viele Einschränkungen und Probleme habe. Meine Intelligenz ist zwar zumindest im Normalbereich, aber es bestehen erhebliche Einschränkungen bei den Fähigkeiten zur sozialen Interaktion und Kommunkation, teilweise auch bei der mündlichen Kommunikation. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wurde vom Versorgungsamt festgestellt.
Ich beziehe seit einer Geburt SGB II Leistungen (erst Sozialgeld, dann Arbeitslosengeld II), da meine Familie es auch tut, bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit denen drin.
Die durch die Krankheit/Behinderung verursachten vielen Probleme insbesondere im persönlichen aber auch im schulischen und beruflichen Bereich belasten mich zudem sehr.
Seit Ende 2016 liegen durchgehend AU 's vor (teilweise von Hausarzt, teilweise von Fachärztin), vorher vereinzelt AU 's.
Anfang 2016 gab es bereits eine Erwerbsfähigkeitsprüfung, mit dem Ergebnis, dass eine teilweise Erwerbsunfähigket (3-6 Stunden) sowie weitere Einschränkungen (keine Ausbildung möglich, soziale Anforderungen müssen gering sein, usw.)
Das Jobcenter ist seit Jahren mit mir völlig überfordert.
Es besteht schon lange keine EGV mehr.
Maßnahmen usw. gab es bisher nicht, auch keine Bewerbungen, da so natürlich zwecklos.
Es vergeht also nur Zeit, was immerhin den Vorteil hat, dass ich viel Ruhe hatte vor dem Jobcenter.
Vor etwa einem halben Jahr wurde eine 2. Erwerbsfähigkeitsprüfung gestartet.
Das Ergebnis wurde mir zwar noch nicht direkt ausgehändigt, allerdings erhielt ich vor kurzem mehrere überraschende Einladungen zur Arbeitsagentur:
Zunächst zum berufspsychologischen Dienst. Dort erschien ich, ging dann aber wieder, denn am dortigen Test habe ich kein Interesse.
Dann bei der REHA/SB Stelle, dort erschien ich nicht.
Jetzt wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, der berufspsychologische Test seit laut dem Gutachten des Ärztlichen Dienstes notwendig zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Dies bestätigt meine Befürchtung, dass sich der jetzige Gutachter nicht mit Autismus auskennt und das Ergebnis dehsalb falsch sein wird.
Meine Frage ist, ob es Pflicht ist, daran teilzunehmen?
Also wegen allgemeiner Mitwirkungspflicht oder wegen Meldepflichts-Mitwirkungspflicht oder eben nicht?
Ich las in dem Dokument eines Jobcenters, dass eine Nicht-Teilnahme am Test des Berufspsychologischen Dienstes keine Folgen hat, da nur der Ärztliche Dienst eine Erwerbsfähigkeit feststellen könne.
Hier liegt also ein Zirkelschluss vor.
Bezeichnenderweise wurde mir gesagt (von einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur), dass neue Gutachten vom Ärztlichen Dienst wäre nicht aussagekräftig.
Dies bestätigt meinen vorhin genannten Verdacht.
Würde es Sinn machen dies auszusitzen oder sogar die Arbeitsvermittlerin auffordern, dies abzubrechen und eventuell bei einem anderen Gutachter neu zu initiieren?
Ich habe leider über die Jahre die Erfahrung machen müssen, dass es nichtmal wirksame Behandlungen für die Hauptsymptome von Autismus gibt. Ich habe alles durch.
Ohne dies jetzt näher beschreiben zu wollen:
Ich habe den Qualifizierenden Mittelschulabschluss (hieß früher Qualifizierender Hauptschulabschluss).
Der Versuch, den Mittleren Schulabschluss zu erlangen, scheiterte trotz mehrerer guter Leistungen, die auch insgesamt mehr als ausreichten, an Diskriminierungen, Rechtsbrüchen, Vorenthaltung von notwendigen Nachteilsausgleichen usw. seitens der Lehrer/Schulbehörden. Deshalb führte ich mit großem Erfolg mehrere Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht, was aber letztlich aufgrund der massiven Fehler dennoch nicht ganz zur Erlangung ausreichte. Bei korrekter Prüfungsdurchführung hätte ich es definitiv bestanden. Der erreichte Notenschnitt in Deutsch-Mathematik-Englisch war besser, als der nötige für den Besuch einer FOS oder BOS. (ob das für mich in Frage käme, ist natürlich eine andere Sache, aber auch dies zeigt schon, dass es nicht an mangelnder Leistung lag) Wie man merkt, ist schon dieses Thema sehr kompliziert.
Persönliche Probleme:
Sozialer Kontakt und Interaktion grundsätzlich erfolglos, noch nie gleichaltrige oder ähnlich-altrige Freunde oder gar Beziehungen gehabt trotz starker Bemühungen.
Ein Bewerbungsgespräch wäre schon etwas, was ich als (fast) unmöglich ansehe. Außerdem Kundenkontakt, Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten.
Bereits das hat erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit.
Ich bin also das ganze Jahr über fast ausschließlich zuhause.
Die vielen Problemen rauben mir jeden Tag viel Kraft.
Hinzu kommen Schlafstörungen und ein scheinbar hohes Schlafbedürfnis (9-10 Stunden) sowie (teilweise) Tagesmüdigkeit auch bei ausreichend Schlaf. Welche Ursachen dies alles hat, ist noch unklar.
Meine einzige Arbeit bisher war ein Minijob als Zeitungsausträger vor langer Zeit als Jugendlicher.
Bei Jobcenter-Terminen kommt meine Mutter als Beistand mit.
EGV 's werde ich nicht unterschreiben.
Die Fragen sind also das was ich bereits nannte sowie wie es um die Meldepflicht bei solchen ominösen Einladungen steht. Die Einladungen der Arbeitsagentur hatten nie eine Rechtshilfebelehrung und hatten auch keinen Hinweis auf eine Pflicht zum Erscheinen. Wegeunfähigkeitsbescheinigungen wurden bisher nicht gefordert. Dies wäre also meine weitere Fragen: Kann es bei Nichterscheinen bei wolchen Einladungen dennoch Folgen geben?
Angemerkt sei noch, dass ich natürlich gerne in einer besseren Situation wäre, aber ich tue bereits alles was ich kann. Leider habe ich bislang weder vom Jobcenter/Arbeitsagentur noch von Ärzten Hilfe erhalten, von den Schulbeamten möchte ich gar nicht anfangen.
Vielen dank schonmal für die Hilfe .
Bei Bedarf kann ich Dokumente teilweise oder ganz hier anonymisiert hochladen.