Die laufende Eingliederungsvereinbarung ist bis 23.03.2017 gültig, am 15.02. wurde ich zu dem berühmten Gespräch „über ihre berufliche Zukunft“ eingeladen. Meine SB fand, das es nun für mich an der Zeit sei eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. Sie hatte auch schon einige AGH‘s rausgesucht und eine entsprechende EGV aufgesetzt (gültig bis 23.03.2017), in der folgende Sätze stehen:
Sie teilen dem Jobcenter bis zum xx.xx < 23.03. mit, an welcher Arbeitsgelegenheit sie teilnehmen.
Die Flyer für die AGH‘s xxx, yyy und zzz haben sie erhalten.
Ich hab die EGV erst mal nicht unterschrieben, da meiner Ansicht nach unter dem Punkt „zur Integration in Arbeit“ Pflichten aufgeführt waren, die ich nicht erfüllen kann. Das hab ich der SB auch mitgeteilt und die EGV erst mal mitgenommen.
Die AGH-Träger hab ich besucht (freiwillig), mich informiert und festgestellt das eigentlich keine der Maßnahmen für mich in Frage kommt.
Ich hab dann einen EGV-Vorschlag gemailt, ohne die AGH-Geschichte und ohne die nicht erfüllbaren Pflichten.
Nur wenig später kam dann die EGV-VA nach § 15 Abs. 3 Satz 3, gültig bis 23.03.2017, mit der Verpflichtung mitzuteilen an welcher AGH ich denn nun teilnehme, genau mit obigem, diesbezüglichen Satz.
Was mache ich nun? Im EGV-VA ist auch noch eine andere Sache enthalten, die ich gerne loswürde.
Widerspruch? Antrag auf aufschiebende Wirkung beim SG? Was geht?
Sie teilen dem Jobcenter bis zum xx.xx < 23.03. mit, an welcher Arbeitsgelegenheit sie teilnehmen.
Die Flyer für die AGH‘s xxx, yyy und zzz haben sie erhalten.
Ich hab die EGV erst mal nicht unterschrieben, da meiner Ansicht nach unter dem Punkt „zur Integration in Arbeit“ Pflichten aufgeführt waren, die ich nicht erfüllen kann. Das hab ich der SB auch mitgeteilt und die EGV erst mal mitgenommen.
Die AGH-Träger hab ich besucht (freiwillig), mich informiert und festgestellt das eigentlich keine der Maßnahmen für mich in Frage kommt.
Ich hab dann einen EGV-Vorschlag gemailt, ohne die AGH-Geschichte und ohne die nicht erfüllbaren Pflichten.
Nur wenig später kam dann die EGV-VA nach § 15 Abs. 3 Satz 3, gültig bis 23.03.2017, mit der Verpflichtung mitzuteilen an welcher AGH ich denn nun teilnehme, genau mit obigem, diesbezüglichen Satz.
Was mache ich nun? Im EGV-VA ist auch noch eine andere Sache enthalten, die ich gerne loswürde.
Widerspruch? Antrag auf aufschiebende Wirkung beim SG? Was geht?