winterhimmel
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- 9 Dez 2009
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Hallo!
Ich habe mich schon ein bisschen durchs Forum gelesen, aber noch nicht die Antworten auf meine Fragen gefunden - deswegen habe ich beschlossen, mich ebenfalls anzumelden und direkt zu fragen.
Ich verlasse zum 31.12. auf eigenen Wunsch meine momentane Arbeit, wo ich dann 3 Jahre angestellt war. Ich möchte mich beruflich neu orientieren, weiß momentan aber gar nicht, in welche Richtung es gehen soll. Zeitweise sah es mehr nach Selbständigkeit aus, gerade mehr nach Angestelltsein, aber die Richtung ist noch völlig offen.
Ich brauche Zeit nur für mich, um herauszufinden, was ich eigentlich machen möchte. Ich bin 27 Jahre alt, meine momentane Arbeit war meine erste Festanstellung. Davor habe ich studiert (und nebenbei gejobbt). Ich habe etwas Geld angespart, von dem ich 9-12 Monate leben kann.
Nun versuche ich auszuloten, wie ich bezüglich Arbeitsamt und Versicherungen weiter vorgehe. Folgendes habe ich bisher herausgefunden:
Wenn ich mich beim Arbeitsamt melde, bekomme ich, da ich selbst gekündigt habe, 3 Monate Sperrfrist, plus 1 Woche, weil ich die Arbeitslosigkeit zu spät gemeldet habe. Ich arbeite momentan in einer Branche, in der ich vermutlich innerhalb kürzester Zeit eine neue Stelle finden könnte und habe auch die entsprechenden Qualifikationen. In dieser Branche möchte ich jedoch nicht weiter arbeiten. Ich vermute aber, dass das AA mich hier ziemlich schnell vermitteln könnte. Eine solche Stelle wöllte ich aber nicht annehmen, so dass ich dann eine dritte Sperre bekomme. Wie hoch ist diese?
Wenn ich auf mehr als 21 Wochen Sperrfrist komme, verfallen sämtliche Ansprüche.
Ich werde vermutlich von Anfang an vom AA "genervt" werden und mehr mit Gängen zum AA, Vorstellungsgesprächen etc. zu tun haben als mich darum kümmern zu können, was ich nun eigentlich machen möchte. Außerdem muss ich natürlich immer anwesend sein.
Deswegen wäre eine weitere Möglichkeit, mich *nicht* beim AA zu melden. Dann müsste ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten (was ich ja mindestens innerhalb der ersten 3 Monate sowieso machen müsste wegen Sperrzeit). Der Vorteil wäre, ich wäre niemandem Rechenschaft schuldig darüber, was ich tue, wo ich bin, etc. Der Nachteil wäre, dass ich eine Lücke in der Rentenversicherung habe und meine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen muss. Ein weiterer Nachteil wäre, dass ich, falls ich mich entscheiden sollte, mich selbständig zu machen, dann wohl nicht die Leistungen vom AA für den Übergang in die Selbständigkeit bekommen würde.
Deswegen vielleicht die dritte Variante: dem AA sagen, ich will mich selbständig machen, muss aber erst die Randbedingungen ausloten, etc. Was muss man dann in den ersten Wochen/Monaten nachweisen an Aktivitäten? Das bringt mir auch nur etwas, wenn ich nicht völlig von Nachweisen, Aktivitäten etc. von mir selbst abgelenkt werde.
Oder ist es auch möglich, mich erst in drei Monaten beim AA zu melden, d.h. erst mal 3 Monate komplett auf Leistungen zu verzichten, inkl. Lücke in der Rentenversicherung sowie mit selbst zu zahlenden Krankenkassenbeiträgen. Wenn ich mich dann beim AA melde, werden dann diese 3 Monate mit der Sperrfrist verrechnet, so dass ich dann Leistungen beziehen könnte (bis ich mich nicht vermitteln lassen möchte...)?
Wenn ich in der Sperrfrist bin, zahlt das AA trotzdem die Krankenkassenbeiträge, richtig? Und ich hätte keine Lücke bei der Rentenversicherung. Was passiert, wenn ich sagen wir dort eine Lücke von 6 oder 9 Monaten hätte?
Was muss ich beachten in den Gesprächen mit dem AA? Ich habe mich telefonisch arbeitslos gemeldet. Ich hätte nächste Woche einen Termin, welches schon ein Vermittlungsgespräch ist, wie ich nun herausgefunden habe. Dafür müsste ich vorher noch meinen Lebenslauf vorbeibringen - per Post geht nicht, weil mit der Abgabe ein "Knopf" gedrückt wird, dass ich ab dann arbeitssuchend bin. Ich weiß aber noch gar nicht, ob ich das sein möchte. Kann ich mich im Zweifelsfall auch nach dem Gespräch wieder löschen lassen?
Was gibt es sonst noch zu beachten, wenn ich mich *nicht* beim AA melden würde? Gibt es irgendwelche Leistungen, auf die ich als momentan "nicht vermittlungswillig" Anspruch habe?
Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas Sortierung in dieses Durcheinander an Gedankengängen bringen könnte
!
Viele Grüße
winterhimmel
Ich habe mich schon ein bisschen durchs Forum gelesen, aber noch nicht die Antworten auf meine Fragen gefunden - deswegen habe ich beschlossen, mich ebenfalls anzumelden und direkt zu fragen.
Ich verlasse zum 31.12. auf eigenen Wunsch meine momentane Arbeit, wo ich dann 3 Jahre angestellt war. Ich möchte mich beruflich neu orientieren, weiß momentan aber gar nicht, in welche Richtung es gehen soll. Zeitweise sah es mehr nach Selbständigkeit aus, gerade mehr nach Angestelltsein, aber die Richtung ist noch völlig offen.
Ich brauche Zeit nur für mich, um herauszufinden, was ich eigentlich machen möchte. Ich bin 27 Jahre alt, meine momentane Arbeit war meine erste Festanstellung. Davor habe ich studiert (und nebenbei gejobbt). Ich habe etwas Geld angespart, von dem ich 9-12 Monate leben kann.
Nun versuche ich auszuloten, wie ich bezüglich Arbeitsamt und Versicherungen weiter vorgehe. Folgendes habe ich bisher herausgefunden:
Wenn ich mich beim Arbeitsamt melde, bekomme ich, da ich selbst gekündigt habe, 3 Monate Sperrfrist, plus 1 Woche, weil ich die Arbeitslosigkeit zu spät gemeldet habe. Ich arbeite momentan in einer Branche, in der ich vermutlich innerhalb kürzester Zeit eine neue Stelle finden könnte und habe auch die entsprechenden Qualifikationen. In dieser Branche möchte ich jedoch nicht weiter arbeiten. Ich vermute aber, dass das AA mich hier ziemlich schnell vermitteln könnte. Eine solche Stelle wöllte ich aber nicht annehmen, so dass ich dann eine dritte Sperre bekomme. Wie hoch ist diese?
Wenn ich auf mehr als 21 Wochen Sperrfrist komme, verfallen sämtliche Ansprüche.
Ich werde vermutlich von Anfang an vom AA "genervt" werden und mehr mit Gängen zum AA, Vorstellungsgesprächen etc. zu tun haben als mich darum kümmern zu können, was ich nun eigentlich machen möchte. Außerdem muss ich natürlich immer anwesend sein.
Deswegen wäre eine weitere Möglichkeit, mich *nicht* beim AA zu melden. Dann müsste ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten (was ich ja mindestens innerhalb der ersten 3 Monate sowieso machen müsste wegen Sperrzeit). Der Vorteil wäre, ich wäre niemandem Rechenschaft schuldig darüber, was ich tue, wo ich bin, etc. Der Nachteil wäre, dass ich eine Lücke in der Rentenversicherung habe und meine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen muss. Ein weiterer Nachteil wäre, dass ich, falls ich mich entscheiden sollte, mich selbständig zu machen, dann wohl nicht die Leistungen vom AA für den Übergang in die Selbständigkeit bekommen würde.
Deswegen vielleicht die dritte Variante: dem AA sagen, ich will mich selbständig machen, muss aber erst die Randbedingungen ausloten, etc. Was muss man dann in den ersten Wochen/Monaten nachweisen an Aktivitäten? Das bringt mir auch nur etwas, wenn ich nicht völlig von Nachweisen, Aktivitäten etc. von mir selbst abgelenkt werde.
Oder ist es auch möglich, mich erst in drei Monaten beim AA zu melden, d.h. erst mal 3 Monate komplett auf Leistungen zu verzichten, inkl. Lücke in der Rentenversicherung sowie mit selbst zu zahlenden Krankenkassenbeiträgen. Wenn ich mich dann beim AA melde, werden dann diese 3 Monate mit der Sperrfrist verrechnet, so dass ich dann Leistungen beziehen könnte (bis ich mich nicht vermitteln lassen möchte...)?
Wenn ich in der Sperrfrist bin, zahlt das AA trotzdem die Krankenkassenbeiträge, richtig? Und ich hätte keine Lücke bei der Rentenversicherung. Was passiert, wenn ich sagen wir dort eine Lücke von 6 oder 9 Monaten hätte?
Was muss ich beachten in den Gesprächen mit dem AA? Ich habe mich telefonisch arbeitslos gemeldet. Ich hätte nächste Woche einen Termin, welches schon ein Vermittlungsgespräch ist, wie ich nun herausgefunden habe. Dafür müsste ich vorher noch meinen Lebenslauf vorbeibringen - per Post geht nicht, weil mit der Abgabe ein "Knopf" gedrückt wird, dass ich ab dann arbeitssuchend bin. Ich weiß aber noch gar nicht, ob ich das sein möchte. Kann ich mich im Zweifelsfall auch nach dem Gespräch wieder löschen lassen?
Was gibt es sonst noch zu beachten, wenn ich mich *nicht* beim AA melden würde? Gibt es irgendwelche Leistungen, auf die ich als momentan "nicht vermittlungswillig" Anspruch habe?
Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas Sortierung in dieses Durcheinander an Gedankengängen bringen könnte
Viele Grüße
winterhimmel