Meldung beim Arbeitsamt bei Neuorientierung sinnvoll oder nicht?

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winterhimmel

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Hallo!

Ich habe mich schon ein bisschen durchs Forum gelesen, aber noch nicht die Antworten auf meine Fragen gefunden - deswegen habe ich beschlossen, mich ebenfalls anzumelden und direkt zu fragen.

Ich verlasse zum 31.12. auf eigenen Wunsch meine momentane Arbeit, wo ich dann 3 Jahre angestellt war. Ich möchte mich beruflich neu orientieren, weiß momentan aber gar nicht, in welche Richtung es gehen soll. Zeitweise sah es mehr nach Selbständigkeit aus, gerade mehr nach Angestelltsein, aber die Richtung ist noch völlig offen.

Ich brauche Zeit nur für mich, um herauszufinden, was ich eigentlich machen möchte. Ich bin 27 Jahre alt, meine momentane Arbeit war meine erste Festanstellung. Davor habe ich studiert (und nebenbei gejobbt). Ich habe etwas Geld angespart, von dem ich 9-12 Monate leben kann.

Nun versuche ich auszuloten, wie ich bezüglich Arbeitsamt und Versicherungen weiter vorgehe. Folgendes habe ich bisher herausgefunden:

Wenn ich mich beim Arbeitsamt melde, bekomme ich, da ich selbst gekündigt habe, 3 Monate Sperrfrist, plus 1 Woche, weil ich die Arbeitslosigkeit zu spät gemeldet habe. Ich arbeite momentan in einer Branche, in der ich vermutlich innerhalb kürzester Zeit eine neue Stelle finden könnte und habe auch die entsprechenden Qualifikationen. In dieser Branche möchte ich jedoch nicht weiter arbeiten. Ich vermute aber, dass das AA mich hier ziemlich schnell vermitteln könnte. Eine solche Stelle wöllte ich aber nicht annehmen, so dass ich dann eine dritte Sperre bekomme. Wie hoch ist diese?

Wenn ich auf mehr als 21 Wochen Sperrfrist komme, verfallen sämtliche Ansprüche.

Ich werde vermutlich von Anfang an vom AA "genervt" werden und mehr mit Gängen zum AA, Vorstellungsgesprächen etc. zu tun haben als mich darum kümmern zu können, was ich nun eigentlich machen möchte. Außerdem muss ich natürlich immer anwesend sein.

Deswegen wäre eine weitere Möglichkeit, mich *nicht* beim AA zu melden. Dann müsste ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten (was ich ja mindestens innerhalb der ersten 3 Monate sowieso machen müsste wegen Sperrzeit). Der Vorteil wäre, ich wäre niemandem Rechenschaft schuldig darüber, was ich tue, wo ich bin, etc. Der Nachteil wäre, dass ich eine Lücke in der Rentenversicherung habe und meine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen muss. Ein weiterer Nachteil wäre, dass ich, falls ich mich entscheiden sollte, mich selbständig zu machen, dann wohl nicht die Leistungen vom AA für den Übergang in die Selbständigkeit bekommen würde.

Deswegen vielleicht die dritte Variante: dem AA sagen, ich will mich selbständig machen, muss aber erst die Randbedingungen ausloten, etc. Was muss man dann in den ersten Wochen/Monaten nachweisen an Aktivitäten? Das bringt mir auch nur etwas, wenn ich nicht völlig von Nachweisen, Aktivitäten etc. von mir selbst abgelenkt werde.

Oder ist es auch möglich, mich erst in drei Monaten beim AA zu melden, d.h. erst mal 3 Monate komplett auf Leistungen zu verzichten, inkl. Lücke in der Rentenversicherung sowie mit selbst zu zahlenden Krankenkassenbeiträgen. Wenn ich mich dann beim AA melde, werden dann diese 3 Monate mit der Sperrfrist verrechnet, so dass ich dann Leistungen beziehen könnte (bis ich mich nicht vermitteln lassen möchte...)?

Wenn ich in der Sperrfrist bin, zahlt das AA trotzdem die Krankenkassenbeiträge, richtig? Und ich hätte keine Lücke bei der Rentenversicherung. Was passiert, wenn ich sagen wir dort eine Lücke von 6 oder 9 Monaten hätte?

Was muss ich beachten in den Gesprächen mit dem AA? Ich habe mich telefonisch arbeitslos gemeldet. Ich hätte nächste Woche einen Termin, welches schon ein Vermittlungsgespräch ist, wie ich nun herausgefunden habe. Dafür müsste ich vorher noch meinen Lebenslauf vorbeibringen - per Post geht nicht, weil mit der Abgabe ein "Knopf" gedrückt wird, dass ich ab dann arbeitssuchend bin. Ich weiß aber noch gar nicht, ob ich das sein möchte. Kann ich mich im Zweifelsfall auch nach dem Gespräch wieder löschen lassen?

Was gibt es sonst noch zu beachten, wenn ich mich *nicht* beim AA melden würde? Gibt es irgendwelche Leistungen, auf die ich als momentan "nicht vermittlungswillig" Anspruch habe?

Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas Sortierung in dieses Durcheinander an Gedankengängen bringen könnte :)!

Viele Grüße
winterhimmel
 
Winterhimmel, bei der Komplexität deiner Fragen, solltest du dringend eine Arbeitslosenberatungsstelle aufsuchen, damit du nicht von einem in das nächste Desaster stürzt.
 
Ich verlasse zum 31.12. auf eigenen Wunsch meine momentane Arbeit, wo ich dann 3 Jahre angestellt war. Ich möchte mich beruflich neu orientieren, weiß momentan aber gar nicht, in welche Richtung es gehen soll.

Hallo,
ohne Deinen Thread in Frage stellen zu wollen, darüber sollte man sich doch schon vorher Gedanken machen, oder? :icon_daumen:

Gruss
Falke
 
Du konntest dich arbeitslos melden, obwohl du erst zum 31.12. ausscheidest? Entweder hat das Amt gepennt oder es hat das korrekt interpretiert als "Arbeitssuchendmeldung" oder du hast dich hier nur verschrieben. Wer noch in einem Job ist, der kann sich nur arbeitssuchend melden. Erst wenn man die Arbeit auch los ist, ist man arbeitslos.

Da dein finanzielles Polster ja recht üppig scheint und dir die Sperrzeiten wohl auch nicht viel auszumachen scheinen, kannst du doch machen, was du willst und für richtig erachtest.

Mit jetzt 27 Jahren wirst du später so oder so nur noch Rente auf Grundsicherungsniveau kriegen, wenn sich in Deutschland nichts grundlegend ändert.

Ich denke, drei Monate warten und dann zum Amt gehen - da wird sicherlich die Sperre von drei Monaten reingedrückt, sodass du dann sechs Monate nix hast.

"Was gibt es sonst noch zu beachten, wenn ich mich *nicht* beim AA melden würde? Gibt es irgendwelche Leistungen, auf die ich als momentan "nicht vermittlungswillig" Anspruch habe?" - vom Amt? Nein, keine.

Mario Nette
 
Hallo winterhimmel,

zur Krankenversicherung schaue bitte hier.

Ich würde Dir raten, dass Du auch eine "vierte Variante" berücksichtigen solltest: Den Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit.

Vielleicht gelingt es Dir ja auch, dass Du Deine Pläne innerhalb kurzer Zeit realisieren kannst.
 
Hallo!

Danke schon mal für die Antworten. Eine Arbeitslosenberatung wäre sicher sinnvoll, höre heute aber leider zum ersten Mal davon. Wo kann man denn sowas machen? Ist das kostenpflichtig? Ansonsten habe ich ja gehofft, dass hier einige sind, die sich mit dem Thema auskennen.

Falke, ich habe mich bewusst dafür entschieden, zu kündigen. Ich kann mich in meinem Job nicht neu orientieren, weil er mich dafür zu sehr einnimmt.

Mario Nette, ich habe beim AA angerufen und gesagt, ich möchte mich ab dem 1.1. arbeitslos melden. Vermutlich haben sie mich dann aber als arbeitssuchend eingetragen (sie wollten auch gleich meinen Lebenslauf, den ich am Telefon aber nicht übertragen wollte).

Canigou, danke für den Link zur Krankenversicherung. Diese Infos hatte ich schon durch ein Telefonat mit meiner Krankenkasse herausbekommen. Was meinst du denn mit Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit? Ist das nicht das AA?

Ich plane für meine Umorientierung 3-6 Monate ein. Nach dieser Zeit möchte ich wissen, was ich tun möchte. Dann muss ich natürlich entsprechendes finden oder eben mich selbständig machen.

Vielleicht nochmal der Versuch, die Fragen prägnant zu stellen:

1.) Versucht das AA mich während der Sperrfrist auch schon zu vermitteln bzw. habe ich da die Pflicht, mich zu bewerben? Wenn ja, wieviele Bewerbungen muss man so durchschnittlich schreiben? Muss ich das nachweisen?
2.) Wie oft muss ich mit Kontakt zum AA in dieser Zeit rechnen?
3.) Wie lang ist die Sperrfrist, wenn ich eine angebotene Stelle ablehne?
4.) Wird mir die Zeit, die ich mich nach Kündigung nicht beim AA melde, auf die Sperrfrist angerechnet?
5.) Was entstehen mir für Nachteile, wenn ich 6-9 Monate Lücke in der Rentenversicherung habe?
6.) Gibt es Unterstützungsleistungen für den Übergang in die Selbständigkeit, wenn ich nicht arbeitslos gemeldet bin?
7.) Kann ich arbeitslos ohne arbeitssuchend gemeldet sein? Wenn ja, was hätte das für Auswirkungen? (auch wenn ich eher auf nein tippe...)
8.) Gibt es Unterstützungsleistungen wie z.B. Wohngeld, wenn ich mich nicht beim AA als arbeitsuchend melde?
9.) Wenn einmal eine Arbeitssuche beim AA für mich ausgelöst ist (sobald ich meinen Lebenslauf einreiche), kann ich die jederzeit wieder stoppen?
10.) Was passiert, wenn ich dieses Jahr nicht mehr zu meinem Vermittlungsgespräch gehe (weil ich vorher alle Informationen zusammensuchen möchte), sondern erst nächstes Jahr?

Vielleicht hat ja der eine oder andere noch einen Rat für mich... Vielen Dank schon mal fürs Lesen!!
 
Hallo winterhimmel,

AA = Bundesagentur für Arbeit, so nennen die sich offiziell. :icon_smile:

Du hast natürlich die Möglichkeit während einer Sperrzeit des "AA" auch Leistungen nach dem SGB II zu beantragen (= ALG II ).

Wie auch immer, ob ALG II oder ALG I , Du wirst um Eigenbemühungen und Stellenangeboten nicht umhin kommen.

Mache Dich doch zunächst einmal über die Seiten des "AA" kundig, zumindest erhältst Du einen ersten Eindruck über das, was auf Dich zukommt.

Schaue mal ab hier.

Gibt es Unterstützungsleistungen für den Übergang in die Selbständigkeit, wenn ich nicht arbeitslos gemeldet bin?

Klare Antwort: nein.
 
Arbeitslosenberatung ist in den einzelnen Städten unter ganz verschiedener Trägerschaft. Sie ist aber völlig kostenlos. Mein Arbeitslosenberater ruft mich auch zurück, wenn er gerade nicht telefonisch erreichbar ist und hat auch gute Ratschläge parat.
 
Hallo!

Eine Arbeitslosenberatung wäre sicher sinnvoll, höre heute aber leider zum ersten Mal davon. Wo kann man denn sowas machen? Ist das kostenpflichtig?

Eine Beratung kannst Du jederzeit bekommen, egal ob Du arbeitsuchend, arbeitslos oder lediglich ratsuchend bist. Diese Beratung ist kostenlos. Eine Pflicht zur Asu- oder Alomeldung gibt es nicht.

Was meinst du denn mit Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit? Ist das nicht das AA?

Offiziell heißt es Bundesagentur für Arbeit - kurz BA . Früher hieß es Arbeitsamt - kurz AA.
Die BA ist unterteilt in Agentur (zuständig für ALG1 - und Nichtleistungsempfänger) und Jobcenter bzw. Kommune (wenns die Stadt macht) für ALG2 Empfänger. Du gehörst in jedem Fall in die Agentur.

1.) Versucht das AA mich während der Sperrfrist auch schon zu vermitteln bzw. habe ich da die Pflicht, mich zu bewerben? Wenn ja, wieviele Bewerbungen muss man so durchschnittlich schreiben? Muss ich das nachweisen?

Ja, das tut sie in jedem Fall. Relevant für die Vermittlung ist Deine Arbeitsuchend- bzw. Arbeitslosmeldung. Für den Vermittler spielt es keine Rolle, ob Du ALG1 oder nichts bekommst.
Wieviele Bewerbungen und welche Aktivitäten Du absolvieren musst, besprichst Du mit Deinem Vermittler. Auch wie Du das dann nachweisen musst. Auch für eventuelle Maßnahmen musst Du in der Zeit der Arbeitslosigkeit zur Verfügung stehen.

2.) Wie oft muss ich mit Kontakt zum AA in dieser Zeit rechnen?

So oft, wie der Vermittler es für notwendig und nötig hält. Kann einmal aller 6 Monate, aller 3 Monate, aller 2 Monate, jeden Monat oder auch jede Woche sein.

3.) Wie lang ist die Sperrfrist, wenn ich eine angebotene Stelle ablehne?

Sperrfrist bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder einer Maßnahme ist im §144 Abs. 4 SGB III geregelt.
Beim ersten Mal gibts 3 Wochen, beim zweiten Mal 6 Wochen, beim dritten Mal 12 Wochen. Bei fehlenden Eigenbemühungen gibts 2 Wochen, das steht im Abs.5.

4.) Wird mir die Zeit, die ich mich nach Kündigung nicht beim AA melde, auf die Sperrfrist angerechnet?

Keine Ahnung.:confused:

5.) Was entstehen mir für Nachteile, wenn ich 6-9 Monate Lücke in der Rentenversicherung habe?

Da musst Du die RV fragen. Das kann Dir keiner in der BA sagen.

6.) Gibt es Unterstützungsleistungen für den Übergang in die Selbständigkeit, wenn ich nicht arbeitslos gemeldet bin?

Nicht von Agentur, Jobcenter oder ESF (Europäischer Wirtschaftsfond). Es gibt aber über 1000 Förderungen der Selbständigkeit (z.B. Über das Bundesministerium für Wirtschaft), da musst Du mal googeln oder zu Existenzgründerzentren oder zur IHK oder zu Fachverbänden oder, oder, oder.

7.) Kann ich arbeitslos ohne arbeitssuchend gemeldet sein? Wenn ja, was hätte das für Auswirkungen? (auch wenn ich eher auf nein tippe...)

Nein, das geht nicht. Arbeitslosigkeit heißt immer (siehe oben), dass Du eine Arbeit suchst.

8.) Gibt es Unterstützungsleistungen wie z.B. Wohngeld, wenn ich mich nicht beim AA als arbeitsuchend melde?

Keine Ahnung.:confused: (Aber ich meine ja.) Bei der Wohngeldstelle nachfragen.

9.) Wenn einmal eine Arbeitssuche beim AA für mich ausgelöst ist (sobald ich meinen Lebenslauf einreiche), kann ich die jederzeit wieder stoppen?

In dem Moment, wo Du dich abmeldest, schon. Solange Du gemeldet bist, nein. Selbst bei der Arbeitsuchendmeldung, gehts nicht ohne Abmeldung.

10.) Was passiert, wenn ich dieses Jahr nicht mehr zu meinem Vermittlungsgespräch gehe (weil ich vorher alle Informationen zusammensuchen möchte), sondern erst nächstes Jahr?

Wenn Du eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung bekommst und der ohne wichtigen Grund nicht nachkommst, bekommst Du eine Sperrzeit. Dies kann auch in der Zeit der Arbeitssuche passieren, wenn Du nämlich einen bestimmten Termin X mit der BA vereinbarst und diesem eben nicht nachkommst.

Ansonsten kann ich Dir nur raten ein Gespräch mit Deinem Vermittler zu führen, parallel zu Wohngeld und RV gehen und beraten lassen, und dann entscheiden. Abmelden kannst Du Dich immer.

LG



@Mario Nette
Man kann die Arbeitlosmeldung max. 3 Monate in die Zukunft tätigen (allerdings nur persönlich). Also z.B. kann ich heute zur Agentur gehen und mich zum 1.2.10 arbeitslos melden.
 
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