Meldetermine nicht erhalten, Widerspruch zur Sanktion wurde abgelehnt. Wie sind meine Chancen?

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Schattenlied

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Hallo ihr Lieben,

ich denke, ich brauche allmählich mal euren Rat. Konkret geht es um zwei Sanktionen aufgrund zweier versäumter Meldetermine, deren Einladungen ich allerdings nie bekommen habe.

Begonnen hat das ganze Theater bereits im Dezember, als ich - ohne schriftliche oder wenigstens telefonische Vorwarnung - klammheimlich aus dem Leistungsbezug gefallen bin. Begründung damals: Ich würde meiner Pflicht zur Senkung meiner Bedürftigkeit nicht nachkommen.

Also stand ich am 01.12.2017 bei meinem Jobcenter auf der Matte und bat darum, mich wieder in den Leistungsbezug aufzunehmen. Das hat auch überraschend problemlos geklappt. Ich erhielt einen Wisch zur Bestätigung zur Wiederaufnahme der Leistung, sowie eine schriftliche Bestätigung darüber, dass die Zahlung des ALG 2 bis Ende der folgenden Woche wieder aufgenommen werden würde. Außerdem teilte man mir mit, dass ich einen Meldetermin auf postalischem Wege erhalten würde.

Am 08.12., also gut eine Woche später, erreichten mich dann sogar gleich drei Briefe: Zum einen der Meldetermin, zum anderen zwei Sanktionsbescheide, weil ich angeblich einen Termin im August und einen weiteren im September nicht wahrgenommen hätte. Da mich die genannten Einladungen nie erreicht haben, legte ich natürlich Widerspruch mit ebendieser Begründung ein.

Hinzu kam noch etwas Merkwürdiges: Beide Sanktionen sollten meinen Regelbedarf um 10%, also um rund 40€ senken. Rechnet man beide Sanktionen zusammen, wären es 80€. Auf dem angehefteten Berechnungsbogen wurden mir allerdings stolze 120€ abgezogen. Ich bat also zusätzlich und unabhängig vom eingelegten Widerspruch um eine schriftliche Erklärung des zu hohen Sanktionsbetrags. Diese Erklärung habe ich bis heute nicht erhalten, die genannten 120€ wurden mir aber natürlich nicht ausgezahlt.

Soweit, sogut. Nun erreichte mich heute - endlich - eine Antwort bezüglich meines Widerspruchs. Da ich nichts zum einscannen oder fotografieren habe, tippe ich sie hier mal wortgetreu ab:

Sehr geehrter Herr X,

zur Begründung Ihrer Widersprüche gegen die Sanktionsbescheide vom 08.12.2017 tragen Sie vor, die Einladungen zu den Meldeterminen am 29.08.2017 und 11.09.2017 nicht erhalten zu haben.

In der Anlage übersende ich Ihnen eine Kopie der jeweiligen Einladung und dem entsprechenden Zugangsnachweis mittels Postzustellungsurkunde. Ihre Widerspruchsbegründung geht damit ins Leere.

Ich gebe Ihnen nochmals bis zum 25.01.2018 Gelegenheit, einen wichtigen Grund für die Meldeversäumnisse mitzuteilen und den Widerspruch zurückzunehmen.

Zunächst das Seltsame: Bei beiden Terminen handelte es sich um Folgeeinladungen zu einem Termin am 14.08.2017, den ich - oh Wunder - ebenfalls nicht erhalten habe. Das würde theoretisch die zu hohe Sanktion auf dem Berechnungsbogen erklären, nicht jedoch die Tatsache, dass ich für den 14.08.2017 bis heute weder eine Einladung, noch einen Sanktionsbescheid erhalten habe.

Die Kopien der PZUs existieren tatsächlich, allerdings wurde bei beiden vermerkt, dass ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend war und mir die Briefe deshalb nur in den Briefkasten geworfen wurden.

Nun habe ich ein paar Fragen, weil mir doch einiges merkwürdig erscheint:

1. Die Kopien der PZUs bestehen aus zwei Seiten. Auf der Vorderseite sind meine Adresse und meine Kundennummer ganz richtig angegeben. Auf der Rückseite aber, also dort, wo der Zusteller den Einwurf per Unterschrift bestätigt, sind weder mein Name, noch meine Adresse, noch meine Kundennummer vermerkt. Ist das üblich so? Denn bei mir kam durchaus der Gedanke auf, dass die Rückseite der Kopie auch gut zu einer anderen PZU gehören könnte, die Kopien somit gefälscht wurden, um mich ruhigzustellen. Lohnt es sich, beim Jobcenter um Akteneinsicht zu bitten, um mich zu vergewissern, dass die PZUs tatsächlich echt sind?

2. Auf beiden PZUs sind drei verschiedene Datumsangaben, die ich mir (auch nach Recherche via Google) nicht so recht erklären kann. Um das besser zu erläutern schreibe ich einfach mal die Datumsangaben der ersten PZU (Meldetermin 29.08.2017) auf:

Zustellung: 17.08.2017
Stempel unter “1.2 ggf. weitere Kennz.”: 23.08.2017
Stempel unter “Zustellungsurkunde zurück an Absender”: 29.08.2017

Das erste und das letzte Datum sind für mich klar, aber was bedeutet der datierte Stempel vom 23.08.2017? Und vor allem: Wie konnte das Jobcenter am 23.08.2017 das Dokument abstempeln, wenn das Dokument vor dem 17.08. in Auftrag gegeben und erst am 29.08. an das Jobcenter zurückgegeben wurde?

3. Ist eine durchgeführte Sanktion (aufgrund des versäumten Termins am 14.08.2017) OHNE nachweislich erhaltenen Sanktionsbescheid überhaupt rechtsgültig?

4. Da es sich bei den beiden letzten Terminen um Folgeeinladungen handelt, stellt sich mir die Frage, ob solcherlei überhaupt sanktioniert werden dürfen. Reine Anhörungen sind doch, soweit ich weiß, kein zulässiger Meldegrund. Oder sehe ich das hier falsch?

5. Ich habe irgendwo hier im Forum (den genauen Thread habe ich mir leider nicht abgespeichert) mal gelesen, dass zwei Sanktionen am selben Tag unzulässig seien. Gibt es dafür Gesetzestexte oder Urteile, die das belegen?

6. In der Ablehnung meines Widerspruchs steht, dass mir bis zum 25.01.2018 noch Zeit gegeben wird, meinen Widerspruch zurückzuziehen. Was passiert denn, wenn ich das nicht tue? Dieser Absatz klingt für mich nach einer Drohung, die - um es mit den Worten meines Sachbearbeiters zu sagen - ins Leere geht. :icon_mrgreen: Aber vielleicht übersehe ich auch etwas?

7. Last but not least: Sollte ich einen Anwalt konsultieren? Bis jetzt konnte ich mich immer ganz gut alleine durchschlagen, aber vielleicht ist jetzt so langsam die Zeit gekommen, mir rechtlichen Beistand zu suchen.

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und wünsche euch ein wunderschönes Restwochenende.

Grüße,
euer Schattenlied
 

Solanus

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Alles sehr dubios. Meine Empfehlung, dringends Beratungsschein beim zuständigen AG holen und dann zum Anwalt. Hier scheint tatsächlich so einiges konstruiert zu sein.

Akteneinsicht wäre m. E. sehr sinnvoll.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Scan mal eine PZU ein.

Und hast du während dieser Zeiträume andere normale Post bekommen?
Kann man aus deinem Briefkasten was klauen?
Kann man deinen Briefkasten mit anderen verwechseln?
Hast du schon mal was von anderen in deinem Briefkasten gehabt?
 
E

ExitUser

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Schwer zu beurteilen von hier aus: liegt aber ein Postzustellungsnachweis für alle Einladungen beim JC vor haben sie aber schlechte Karten die Sanktionen abzuwehren.
 

saurbier

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Also wenn ich mich richtig erinnere, kann man bei der Deutschen Post ja alle Postsendungen ab (Einschreiben etc.) nachverfolgen.

Mein letztes Schreiben an die DRV (Überprüfungsantrag , abgeschickt als Einschreiben mit Rückschein) ergab bei der Sendungsverfolgung 1. die Sendungsnummer, 2. eine Kopie des Zustellvermerkes mit Unterschrift des Empfängers bzw. der Bevollmächtigten Person.

Also wenn du die Sendungsnummer hast (welche ja eigentlich auf der Beweiskopie vorhanden sein sollte, dann schau hier mal nach, ob die Belege übereinstimmen.

Deutsche Post | Brief | Sendungsstatus

Briefe können leider immer mal wieder abhanden kommen, ist mir auch schon öfters passiert.

Deswegen sollen wichtige Briefe ja auch nur per Einschreiben versendet werden, eben weil man deren Zustellung bzw. Posteingang beim Empfänger über die Post inzwischen Online prüfen kann.

Solltest du die besagten Schreiben nicht erhalten haben, bliebe dir leider nichts anderes übrig als gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Sozialgericht zu klagen.

Da muss das JC die erfolgreiche Zustellung bei dir beweisen.

Das Problem was ich dabei allerdings sehe, ist der Umstand, dass man zwar ggf. einen Zustellumschlag mit Datum vorlegen kann, nur ob da ein Brief für dich drin war stünde dann eben wieder auf einem anderen Blatt, ausgenommen auf der Rückseite wäre dein Name vermerkt, bzw. wer den Zustellurkunde angenommen hat.


Grüße saurbier
 
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