Vanyschnucki
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Hallo Liebes Forum,
ich muss mir das nun von der Seele schreiben, ich hatte heute meinen ersten Meldetermin nach drei monatiger ALG II Pause (hatte geerbt) und meine SB pocht immer noch wie von Sinnen auf Maßnahmen bei mir. Habe leider keine Ausbildung und soll über Praktika in Arbeit kommen.
Ich bin schon seit einer Weile bei dieser SB und konnte mich bisher eigentlich immer gut gegen solche Maßnahmen wehren, ich war selber schon in zwei solcher „sinnlos“ Maßnahmen drin, die dann nach zwei drei Tagen abgebrochen wurden, weil ich entweder nix unterschrieben habe, es keinen Sinn hatte und ich dann auch noch krank war.
Heute war es dann so, als das Thema Maßnahmen wieder auf den Tisch kam, dass ich mir innerlich die im Forum gegebenen Tipps vor Augen geführt habe (DANKE dafür!) und dann Argumentierte ich mit ihr über die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf mich. Der ganze Termin ging ca. zwei Stunden, leider ohne Beistand.
Lange Rede, kurzer Sinn: Meine SB ist davon überzeugt, ich MUSS an so einer Maßnahme früher oder später teilnehmen, ich hätte ja in den insgesamt drei Jahren die ich nun ALG II bekomme, noch keine Maßnahmen gemacht oder nur kurzfristig besucht. Mir würde das ja alles helfen, bla bla, dass Übliche und ich wäre die einzigste Person, die sich so wehement bei Maßnahmen zur wehr setzt (traurig wenn es wahr ist), alle anderen Kunden berichten nur Positives.
Als ich dann frage, ob Sie mir das schriftlich geben kann, dass ich verpflichtet bin irgendeine Maßnahme zu machen, hat meine SB dann einen Auszug aus dem SGB II ausgedruckt, Es war der § 31 SGB II Absatz 3.
Sie ließ sich auch nicht davon abbringen, als ich fragte, wie mir diese Maßnahmen denn helfen würden, in Arbeit zu kommen oder meine Lücken im Lebenslauf zu schließen? Ich sehe darin keinen Sinn, ein 6 monatiges Bewerbungstraining zu machen, wenn meine Bewerbungen, nachweislich TIP-TOP sind und ich genügend positive Resonanz darauf erhalte.
Ich pochte im weiteren Verlauf des Gespräches mehr und mehr darauf, Sie solle mir das doch bitte Alles schriftlich und mit der richtigen Rechtsgrundlage niederlegen, wieso ich doch zu dieser oder jener Maßnahme muss und dann werde ich das von meinem Rechtsbeistand prüfen lassen. Dies wäre dann für Sie und mich eine ganze Menge zusätzlicher Arbeit.
Daraufhin, Schweigen im Walde.
Sie meinte dann nach einer Weile, sie macht nun eine EGV fertig ohne die Verpflichtung zu einer Maßnahme und nur mit den üblichen Floskeln, fünf Bewerbungen im Monat etc. pp, nach zwei Minuten war das Ding ausgedruckt. (kanns gerne einscannen, wenn es wichtig sein sollte)
Habe die EGV auch direkt unterschrieben nachdem ich diese 20 Minuten lang aufmerksam durchgelesen hab, ist ziemlicher Murks, doch sonst kommt das Ding per VA
Ich hatte diesbezüglich mit meiner SB leider schon oft Unterhaltungen, von wegen Prüfen und mitnehmen, NIX, direkt VA , also wäre wieder ein Widerspruch meinerseits notwendig und diesen Stress hatte ich schon und momentan vertrag ich keinen weiteren Stress (aus privaten Gründen), sonst hätt ich den Wisch nicht unterzeichnet.
Sie sagte am Ende noch, ich soll mir das mit den Maßnahmen überlegen, gab mir mehrere VVs in die Hand, Fahrtkostenantrag für den heutigen Tag und das wars.
So, meine Sorge ist nun folgende, meine SB wird weiterhin auf diese Maßnahmen bestehen, wie kann ich dagegen etwas Langfristiges tun? In Arbeit kommen ist eine Sache, klar, Vollzeit um ganz vom Amt wegzukommen, doch ohne Ausbildung ist es schwer, seitens des Amtes gibt es NULL Förderung, eher nur immer Forderung.
Ich mag nicht erst warten, bis mir der Ärger wieder zu Kopfe steigt, oder gar eine Zuweisung zu einer Maßnahme die nächsten Tage per Post rein flattert... ich rechne immer mit dem Schlimmsten bei der SB .
Ich weis, ist sicher viel Glaskugel dabei, doch was kann ich beim nächsten Meldetermin besser machen? Sie hört ja nie damit auf, muss es wirklich dann bis vors Sozialgericht damit die Ämter mal aufwachen?
Eure Meinungen Interessieren mich, ich bin auch für alle Tipps offen, ich danke Euch.
ich muss mir das nun von der Seele schreiben, ich hatte heute meinen ersten Meldetermin nach drei monatiger ALG II Pause (hatte geerbt) und meine SB pocht immer noch wie von Sinnen auf Maßnahmen bei mir. Habe leider keine Ausbildung und soll über Praktika in Arbeit kommen.
Ich bin schon seit einer Weile bei dieser SB und konnte mich bisher eigentlich immer gut gegen solche Maßnahmen wehren, ich war selber schon in zwei solcher „sinnlos“ Maßnahmen drin, die dann nach zwei drei Tagen abgebrochen wurden, weil ich entweder nix unterschrieben habe, es keinen Sinn hatte und ich dann auch noch krank war.
Heute war es dann so, als das Thema Maßnahmen wieder auf den Tisch kam, dass ich mir innerlich die im Forum gegebenen Tipps vor Augen geführt habe (DANKE dafür!) und dann Argumentierte ich mit ihr über die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf mich. Der ganze Termin ging ca. zwei Stunden, leider ohne Beistand.
Lange Rede, kurzer Sinn: Meine SB ist davon überzeugt, ich MUSS an so einer Maßnahme früher oder später teilnehmen, ich hätte ja in den insgesamt drei Jahren die ich nun ALG II bekomme, noch keine Maßnahmen gemacht oder nur kurzfristig besucht. Mir würde das ja alles helfen, bla bla, dass Übliche und ich wäre die einzigste Person, die sich so wehement bei Maßnahmen zur wehr setzt (traurig wenn es wahr ist), alle anderen Kunden berichten nur Positives.
Als ich dann frage, ob Sie mir das schriftlich geben kann, dass ich verpflichtet bin irgendeine Maßnahme zu machen, hat meine SB dann einen Auszug aus dem SGB II ausgedruckt, Es war der § 31 SGB II Absatz 3.
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1.
sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
2.
sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3.
eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.
Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
Sie ließ sich auch nicht davon abbringen, als ich fragte, wie mir diese Maßnahmen denn helfen würden, in Arbeit zu kommen oder meine Lücken im Lebenslauf zu schließen? Ich sehe darin keinen Sinn, ein 6 monatiges Bewerbungstraining zu machen, wenn meine Bewerbungen, nachweislich TIP-TOP sind und ich genügend positive Resonanz darauf erhalte.
Ich pochte im weiteren Verlauf des Gespräches mehr und mehr darauf, Sie solle mir das doch bitte Alles schriftlich und mit der richtigen Rechtsgrundlage niederlegen, wieso ich doch zu dieser oder jener Maßnahme muss und dann werde ich das von meinem Rechtsbeistand prüfen lassen. Dies wäre dann für Sie und mich eine ganze Menge zusätzlicher Arbeit.
Daraufhin, Schweigen im Walde.
Sie meinte dann nach einer Weile, sie macht nun eine EGV fertig ohne die Verpflichtung zu einer Maßnahme und nur mit den üblichen Floskeln, fünf Bewerbungen im Monat etc. pp, nach zwei Minuten war das Ding ausgedruckt. (kanns gerne einscannen, wenn es wichtig sein sollte)
Habe die EGV auch direkt unterschrieben nachdem ich diese 20 Minuten lang aufmerksam durchgelesen hab, ist ziemlicher Murks, doch sonst kommt das Ding per VA
Ich hatte diesbezüglich mit meiner SB leider schon oft Unterhaltungen, von wegen Prüfen und mitnehmen, NIX, direkt VA , also wäre wieder ein Widerspruch meinerseits notwendig und diesen Stress hatte ich schon und momentan vertrag ich keinen weiteren Stress (aus privaten Gründen), sonst hätt ich den Wisch nicht unterzeichnet.
Sie sagte am Ende noch, ich soll mir das mit den Maßnahmen überlegen, gab mir mehrere VVs in die Hand, Fahrtkostenantrag für den heutigen Tag und das wars.
So, meine Sorge ist nun folgende, meine SB wird weiterhin auf diese Maßnahmen bestehen, wie kann ich dagegen etwas Langfristiges tun? In Arbeit kommen ist eine Sache, klar, Vollzeit um ganz vom Amt wegzukommen, doch ohne Ausbildung ist es schwer, seitens des Amtes gibt es NULL Förderung, eher nur immer Forderung.
Ich mag nicht erst warten, bis mir der Ärger wieder zu Kopfe steigt, oder gar eine Zuweisung zu einer Maßnahme die nächsten Tage per Post rein flattert... ich rechne immer mit dem Schlimmsten bei der SB .
Ich weis, ist sicher viel Glaskugel dabei, doch was kann ich beim nächsten Meldetermin besser machen? Sie hört ja nie damit auf, muss es wirklich dann bis vors Sozialgericht damit die Ämter mal aufwachen?
Eure Meinungen Interessieren mich, ich bin auch für alle Tipps offen, ich danke Euch.
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