tunga
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Hallo Leutz,
ja da habe ich heute doch eine Einladung zum Termin bei SB bekommen mit dem im Anhang `netten Schreiben´, das ich Euch nicht vorenthalten wollte.
Es soll künfigt keine AU Meldung mehr akzeptiert werden, wenn man zur Vorladung, bzw. Massnahme wegen Krankheit nicht kann, sondern ein `ergänzendes, aussagekräftiges Attest des behandelnden Arztes´muss her, denn man ist grundsätzlich verpflichtet, solche Termine wahrzunehmen, trotz AU , sonst Sanktion.....
Aber lest selber!
Mir tun sich Fragen auf:
- was ist, wenn ich krankgeschrieben bin, und mir unterwegs zum Termin was passiert (ich ausrutsche und mir die Gräten breche, etc.)?
- die Kosten für das Attest können (auf Antrag) übernommen werden, aber erstmal muss ich in Vorleistung treten?
- seit wann schliesst eine AU lediglich eine berufliche Tätigkeit aus?
- Welches Gesetz, welcher Paragraph findet hier Anwendung?
- Ich bin ja nicht aus Spass an der Freud krankgeschrieben, und nicht nur wenn ich Termine habe
- Ist das ein zu beachtendes Schreiben, oder gehörts in den Rundordner?
tunga
ja da habe ich heute doch eine Einladung zum Termin bei SB bekommen mit dem im Anhang `netten Schreiben´, das ich Euch nicht vorenthalten wollte.
Es soll künfigt keine AU Meldung mehr akzeptiert werden, wenn man zur Vorladung, bzw. Massnahme wegen Krankheit nicht kann, sondern ein `ergänzendes, aussagekräftiges Attest des behandelnden Arztes´muss her, denn man ist grundsätzlich verpflichtet, solche Termine wahrzunehmen, trotz AU , sonst Sanktion.....
Aber lest selber!
Mir tun sich Fragen auf:
- was ist, wenn ich krankgeschrieben bin, und mir unterwegs zum Termin was passiert (ich ausrutsche und mir die Gräten breche, etc.)?
- die Kosten für das Attest können (auf Antrag) übernommen werden, aber erstmal muss ich in Vorleistung treten?
- seit wann schliesst eine AU lediglich eine berufliche Tätigkeit aus?
- Welches Gesetz, welcher Paragraph findet hier Anwendung?
- Ich bin ja nicht aus Spass an der Freud krankgeschrieben, und nicht nur wenn ich Termine habe
- Ist das ein zu beachtendes Schreiben, oder gehörts in den Rundordner?
tunga