Meine Freundin ist in Elternzeit (2 jährige Tochter) und ich arbeite. Mein Verdienst ist so hoch, das wir ganz knapp kein ALG II mehr bekommen. Verdiene ca. 30 Euro zu viel. Meine Freundin bekommt 150 Euro Betreuungsgeld, welches selber aber keine KV Pflicht auslöst.
Jetzt muss sich meine Freundin freiwillige versichern in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Kosten belaufen sich auf ca. 180 Euro.
Wenn ich die 180 Euro als Ausgaben der Bedarfsgemeinschaft geltend mache, würde wir ja theoretisch wieder Anspruch auf Hartz IV haben.
Da aber bei Anspruch auf Hartz IV diese Ausgaben gar nicht Anfallen, besteht wiederum kein Anspruch.
Ein Teufelskreislauf oder übersehe ich was?
Jetzt muss sich meine Freundin freiwillige versichern in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Kosten belaufen sich auf ca. 180 Euro.
Wenn ich die 180 Euro als Ausgaben der Bedarfsgemeinschaft geltend mache, würde wir ja theoretisch wieder Anspruch auf Hartz IV haben.
Da aber bei Anspruch auf Hartz IV diese Ausgaben gar nicht Anfallen, besteht wiederum kein Anspruch.
Ein Teufelskreislauf oder übersehe ich was?