Hallo saurbier,
es paßt in der Tat (wahrscheinlich) etwas nicht, und zwar zu meinen Gunsten (dazu unten mehr). Allerdings kannst Du das nicht schlußfolgern aus dem, was ich geschrieben habe, denn der Fall könnte anders liegen. Es ist wohl ein Mißverständnis Deinerseits.
Ausführlich: Wenn ich ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis hätte (und m.W. evtl. die DRV mit dem Arbeitgeber erörtert hätte, ob man mich innerhalb des Betriebs in Teilzeit und auf einer passenden Stelle weiterbeschäftigen hätte können, mit negativem Ergebnis), dann spricht doch nichts dagegen, daß aufgrund der festgestellten Teilwerwerbsminderung (und der Krankmeldung für eben diese Stelle) das Arbeitsverhältnis ruht. Bei einer befristeten Rente (egal ob voll oder teilweise) endet das Arbeitsverhältnis laut TV-L nicht, erst bei einer unbefristeten. Sondern es ruht während der Befristung. Man könnte zwar Weiterbeschäftigung beantragen, aber das wäre nicht leidensgerecht, denn an den Umständen hat sich ja nichts geändert. Dann folgte ein Jahr lang der vergebliche Versuch der AfA, einem einen passenden Teilzeitarbeitsplatz zu vermitteln, und daraufhin wurde korrekterweise von der DRV (wohl in Rücksprache mit der AfA) die Arbeitsmarktrente bewilligt.
Soweit würde doch alles passen?
Tatsächlich habe ich wie geschrieben den ALG1-Anspruch voll ausgeschöpft, d.h. ein Jahr lang, und mich bei der AfA abgemeldet (ja, ich glaube auch mit dem Rentenbescheid). Dort erhielt ich die Information, daß ich mich erst wieder vor der Verlängerung melden solle. Dann brauche ich jetzt also nichts machen, gibt ja keinen ALG-Anspruch mehr.
Tatsächlich ist es aber so, daß ich nur einen Teilzeitarbeitsplatz innehabe (<6h täglich), was aber wohl irgendwie von den Behörden nicht bemerkt wurde, wohl schon nicht von der AfA. Man hat mich dort das ganze Jahr über auch in Ruhe gelassen, auch weil ich vorher schon die Teil-EMR zugesprochen bekommen hatte und eine volle EMR beantragen wollte - worüber erst nach Ende des einen Jahres ALG1-Bezugs entschieden wurde, nämlich daß die teilweise Erwerbsminderung weiterbesteht, aber in Form der (vollen) Arbeitsmarktrente gezahlt wird. Ich habe von einem Vorgehen gegen die medizinische Entscheidung abgesehen, weil ich nicht riskieren wollte, daß ich in der Folge dann die Arbeitsmarktrente verliere.
Mit der Kündigung ist das sozusagen behoben.