Heinzelmann
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 12 Mrz 2014
- Beiträge
- 210
- Bewertungen
- 14
Hallihallo,
ich bin zurzeit als Krankheitsvertretung beim örtlichen Landkreis beschäftigt. Was mir letztens eingefallen ist: Als Arbeitnehmer habe ich ja diese 3-monatige Frist einzuhalten, damit ich bei ALGII keine Abzüge bekomme. Wie ist das allerdings geregelt, wenn man als Krankheitsvertretung eingestellt ist? Die zu Vertretende ist auf unbestimmte Zeit krank geschrieben, eine Frist habe ich nicht im Arbeitsvertrag sondern nur den Hinweis, dass ich bei Gesundmeldung der Stelleninhaberin noch 2 Wochen frist habe.
Ich nehme mal an, dass ich mich am Tag der Kenntnisnahme, dass die Stelleninhaberin wieder zurückkommt, melden müsste beim Amt, oder wie sind die Fristen geregelt? Ich konnte per Suchmaschine nix dazu finden
ich bin zurzeit als Krankheitsvertretung beim örtlichen Landkreis beschäftigt. Was mir letztens eingefallen ist: Als Arbeitnehmer habe ich ja diese 3-monatige Frist einzuhalten, damit ich bei ALGII keine Abzüge bekomme. Wie ist das allerdings geregelt, wenn man als Krankheitsvertretung eingestellt ist? Die zu Vertretende ist auf unbestimmte Zeit krank geschrieben, eine Frist habe ich nicht im Arbeitsvertrag sondern nur den Hinweis, dass ich bei Gesundmeldung der Stelleninhaberin noch 2 Wochen frist habe.
Ich nehme mal an, dass ich mich am Tag der Kenntnisnahme, dass die Stelleninhaberin wieder zurückkommt, melden müsste beim Amt, oder wie sind die Fristen geregelt? Ich konnte per Suchmaschine nix dazu finden