Wenn man aus einer Beschäftigung direkt in ALG2 geht, gibt es dann ebenfalls eine Meldefrist, in welcher man sich beim Jobcenter melden muss, um Ansprüche zu haben, oder reicht die Meldung innerhalb des Monats, ab welchem man Leistungen beziehen wird ?
Bzw. bin ich bei Kündigung dennoch erst verpflichtet mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden, damit diese den ALG1-Anspruch erst prüfen kann (auch wenn offensichtlich keiner vorliegt).
Bzw. bin ich bei Kündigung dennoch erst verpflichtet mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden, damit diese den ALG1-Anspruch erst prüfen kann (auch wenn offensichtlich keiner vorliegt).