sunshine25
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Guten Tag,
ich hoffe hier kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen.
Ich werde am 15.5.2011 in einen neuen Landkreis verziehen, ich habe mich im Jobcenter am 3.5.2011 abgemeldet, nun behauptet jedoch mein ehemaliger Vermieter ich wär schon im Feb. ausgezogen.
Nun verlangt das JC eine Meldebescheinigung, die kann ich vorlegen, diese ist jedoch auf den 18.4. datiert, diese brauchte ich um mir Neuanträge im neuen Landkreis holen zu können. Im neuen Landkreis habe ich meine Anträge am 3.5. abgegeben mit der Mitteilung, dass ich aber erst am 15.5. umziehe und dann verfügbar bin.
Ich bin, bis auf das Umzugsdatum für das alte JC jederzeit erreichbar gewesen. Kann das alte JC nun eine Rückzahlung von mir verlangen?
Für Hilfe bin ich dankbar.
ich hoffe hier kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen.
Ich werde am 15.5.2011 in einen neuen Landkreis verziehen, ich habe mich im Jobcenter am 3.5.2011 abgemeldet, nun behauptet jedoch mein ehemaliger Vermieter ich wär schon im Feb. ausgezogen.
Nun verlangt das JC eine Meldebescheinigung, die kann ich vorlegen, diese ist jedoch auf den 18.4. datiert, diese brauchte ich um mir Neuanträge im neuen Landkreis holen zu können. Im neuen Landkreis habe ich meine Anträge am 3.5. abgegeben mit der Mitteilung, dass ich aber erst am 15.5. umziehe und dann verfügbar bin.
Ich bin, bis auf das Umzugsdatum für das alte JC jederzeit erreichbar gewesen. Kann das alte JC nun eine Rückzahlung von mir verlangen?
Für Hilfe bin ich dankbar.