Meine volle Erwerbsminderungsrente wurde mir nach acht Jahren entzogen und ich suche auf diesem Weg Betroffene, denen es auch so geht, bzw. ergangen ist.

Leser in diesem Thema...

Grizou

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Apr 2020
Beiträge
8
Bewertungen
1
Guten Abend liebe Foristen.

Ich suche auf diesem Weg Betroffene denen es auch so geht, bzw. gegangen ist.

Kurz zu mir:

Gehe auf die 40 zu und habe bis letztes Jahr, 8 Jahre volle EM-Rente wegen gesundheitlicher Probleme bezogen, bis ich zu vier Gutachtern musste, die was ein Zufall, mich nach 8 Jahren als plötzlich offensichtlich gesundet und annähernd voll einsatzfähig eingestuft haben.

Man hätte wohl laut der Sachbearbeiterin der DRV jetzt von Befristung auf Unbefristung umstellen müssen und das hätte man wohl nicht gewollt.

Die Gutachten waren eine Farce an sich, wo kein Befundmaterial vorlag und man direkt wusste, wo lang der Hase läuft. Jetzt liegt die Angelegenheit bei einem Anwalt, der den Widerspruch eingelegt, respektive auch begründet hat.

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob seine Herangehensweise die richtige oder ausreichend ist. Unter anderem wäre ich auch gerne gegen die Gutachten in der Begründung zum Widerspruch vorgegangen, etc.

Eventuell hat hier jemand einen ähnlichen Verlauf erlebt und mehr Erfahrung mit diesem Thema.

Würde mich über einen Austausch sehr freuen.
 
Wichtig ist zuerst die Frist zum Wiederspruch einzuhalten. Deswegen kann das zunächt formlos sein. Ich würde mir dann unbedingt die Gutachten anfordern. Denn eigentlich kann man erst auf Grundlage der Gutachten einen Wiederspruch formulieren.
Manchmal schickt die DRV die Gutachten nicht direkt an den Versicherten, sondern nur an einen Arzt. So war es bei mir. Dann würde ich am besten den Hausarzt oder einen Deiner hauptsächlichen Behandler angeben.

Leider passiert das wohl sehr oft, dass kurz vor der 9-Jahresfrist zur Dauerrente die ersehnte Wunderheilung kommt.
 
Wenn Du das Gutachten von der DRV hast, mit Deinen Arzt, der dich die letzten Jahre behandelt hat durch gehen.
Im Gutachten wird gerne etwas nicht richtig dargestellt. Das alles muss dann in der Begründung vom Widerspruch rein. Incl Befunde und Berichte

Dein Anwalt ist die eine Seite, die Rechtliche und dein Arzt die andere Seite, die Gesundheitliche. Das was Du dann von Deinen Arzt bekommst, damit zum Anwalt. Dann kann Dein Anwalt inhaltlich die Begründung ausformulieren
 
Wie Krautkopf schrieb, Gutachten anfordern und am besten gleich einen Arzt mit angeben.
Dann kann auch ein Widerspruch begründet werden. Ein Widerspruch ist allerdings nur gegen den Bescheid möglich, dem eigentlichen Gutachten kann man nicht widersprechen, die dienen nur als Begründung.
Drücke dir die Daumen, dass der Widerspruch durchgeht und du nicht klagen musst.
Bei mir ging die EMR nach 8 Jahren problemlos in unbefristet über.
 
Wichtig ist zuerst die Frist zum Wiederspruch einzuhalten. Deswegen kann das zunächt formlos sein. Ich würde mir dann unbedingt die Gutachten anfordern. Denn eigentlich kann man erst auf Grundlage der Gutachten einen Wiederspruch formulieren.
Manchmal schickt die DRV die Gutachten nicht direkt an den Versicherten, sondern nur an einen Arzt. So war es bei mir. Dann würde ich am besten den Hausarzt oder einen Deiner hauptsächlichen Behandler angeben.

Leider passiert das wohl sehr oft, dass kurz vor der 9-Jahresfrist zur Dauerrente die ersehnte Wunderheilung kommt.
Die Gutachten liegen mir vor. Aus diesen geht hervor, das die Gutachter die Erwerbsfähigkeit zufällig gleich einschätzen. Einer dieser Gutachter sieht wohl eine vorgeschaltete Therapie als Voraussetzung an. Allerdings ignoriert auch dieser Gutachter Fakten und widerspricht sich, da ich aufgrund von sehr schlechten Blutwerten seit Jahren, praktisch von Ärzten belegt, am besten keinerlei Medikamente einnehmen sollte. Habe leider über zig Jahre offensichtlich zu viele einnehmen müssen, was meinen Körper zusätzlich dauerhafte Probleme bereitet.

Die Begründung des RA beruht auf der These des einen Gutachters. Mehr sei zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll als Begründung des Widerspruchs.

Wie Krautkopf schrieb, Gutachten anfordern und am besten gleich einen Arzt mit angeben.
Dann kann auch ein Widerspruch begründet werden. Ein Widerspruch ist allerdings nur gegen den Bescheid möglich, dem eigentlichen Gutachten kann man nicht widersprechen, die dienen nur als Begründung.
Drücke dir die Daumen, dass der Widerspruch durchgeht und du nicht klagen musst.
Bei mir ging die EMR nach 8 Jahren problemlos in unbefristet über.
Vielen Dank für Deine Aufmunterung. Allerdings realistisch gesehen, wird die DRV sich sehr wahrscheinlich der Begründung zum Widerspruch nicht anschließen. Somit müsste der Klageweg beschritten werden. Eine kleine Restchance mag bestehen. Persönlich als Novum habe ich auch noch nie vier Gutachter, vier verschiedener Fachrichtungen gesehen. Alles ein bisschen darauf ausgelegt, einen mundtot bzw. handlungsunfähig zu machen. Von der Fachrichtung, die zur Bewilligung der Rente damals geführt hat, gab es kein neuerliches Gutachten.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Gerne hätte ich am Widerspruch ein Stück mitgewirkt, allerdings wurde die Begründung vom Anwalt leider ohne vorher mit mir etwas inhaltlich abgesprochen zu haben, versendet.
 
Es gehört leider zu den Tricks der DRV bei unbefristeter voller EMR je nach alter des Betroffenen hier den vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergang in die unbefristete volle EMR zu umgehen, leider.

Ähnlich verhält es sich ja auch bei den Fällen nach § 302b SGB VI, wo die DRV (z.B. in meinem Fall) sich auch streubt den Übergang von der befristeten in die unbefristete volle EMR alleine wegen des überschreitens der 60er Grenze zu bewilligen. Da bleibt einem dann nur noch ein kopfschütteln übrig. In meinem Fall dann erst recht wenn man im Gutachten lesen darf das eine gesundheitliche Verbesserung ausgeschlossen ist und die Verlängerung der vollen EMR 1 Jahr vor der Regelaltersrente ausläuft. Sowas betrachte ich dann nur noch schlicht als Bürokratieirrsinn.

Vorliegend muß man sich allerdings schon fragen, wie es kommen kann das gleich vier Gutachter zum selben Ergebnis kommen, wie Grizou ja ausführte die offenbar auch noch aus unterschiedlichen Fachrichtungen kommen wohingegen offensichtlich der damalige Gutachter nicht erneut involviert war. Schon ein äußerst merkwürdiger Vorgang.

Das hier der Anwalt dann auch noch einen Widerspruch verfasst hat ohne ihn mit seinem Mandanten abzusprechen darf man gleichfalls als merkwürdig bezeichnen.

Da kann es durchaus so kommen, daß hier der Anwalt eher auf eine Klageverfahren hin arbeit - verdient er ja damit sein Geld.
 
Es gehört leider zu den Tricks der DRV bei unbefristeter voller EMR je nach alter des Betroffenen hier den vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergang in die unbefristete volle EMR zu umgehen, leider.

Ähnlich verhält es sich ja auch bei den Fällen nach § 302b SGB VI, wo die DRV (z.B. in meinem Fall) sich auch streubt den Übergang von der befristeten in die unbefristete volle EMR alleine wegen des überschreitens der 60er Grenze zu bewilligen. Da bleibt einem dann nur noch ein kopfschütteln übrig. In meinem Fall dann erst recht wenn man im Gutachten lesen darf das eine gesundheitliche Verbesserung ausgeschlossen ist und die Verlängerung der vollen EMR 1 Jahr vor der Regelaltersrente ausläuft. Sowas betrachte ich dann nur noch schlicht als Bürokratieirrsinn.

Vorliegend muß man sich allerdings schon fragen, wie es kommen kann das gleich vier Gutachter zum selben Ergebnis kommen, wie Grizou ja ausführte die offenbar auch noch aus unterschiedlichen Fachrichtungen kommen wohingegen offensichtlich der damalige Gutachter nicht erneut involviert war. Schon ein äußerst merkwürdiger Vorgang.

Das hier der Anwalt dann auch noch einen Widerspruch verfasst hat ohne ihn mit seinem Mandanten abzusprechen darf man gleichfalls als merkwürdig bezeichnen.

Da kann es durchaus so kommen, daß hier der Anwalt eher auf eine Klageverfahren hin arbeit - verdient er ja damit sein Geld.
Stand jetzt geht's gesundheitlich schlechter als bei Bewilligung der Rente und ob die Wahl auf den richtigen Anwalt gefallen ist, kann man auch noch nicht einschätzen. Das ist ziemlich bescheiden...
 
Kann hier jemand bedingungslos einen Rechtsanwalt empfehlen, der deutschlandweit agiert? Gerne auch per Nachricht. Bei dem Vorgehen meines RA bin ich wohl gut beraten, noch einen Lösungsweg zu haben, finde ich. Gerne lass ich mich eines besseren belehren, dass die Herangehensweise die richtige und erfolgversprechend ist.
 
Hallo Grizou,

Gehe auf die 40 zu und habe bis letztes Jahr, 8 Jahre volle EM-Rente wegen gesundheitlicher Probleme bezogen, bis ich zu vier Gutachtern musste, die was ein Zufall, mich nach 8 Jahren als plötzlich offensichtlich gesundet und annähernd voll einsatzfähig eingestuft haben.

eine ähnliche Entscheidung steht bei mir im Juli 2020 an. Was meinst Du mit "annähernd voll einsatzfähig"? Wurde da keine "teilweise Erwerbsminderung" zwischen 4-6 Stunden mehr bewilligt? Das wäre ja vielleicht noch nachzuvollziehen. Wie regelst Du dann so Sachen wie die Krankenversicherung? Wird die nicht mehr von der Deutschen Rentenversicherung übernommen?

Wäre nett wenn Du etwas dazu schreiben könntest.
 
Moinsen Grizou und willkommen hier ...!
Ich war mal so frei und hab den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein vollständiger Satz oder eine Frage ist immer freundlich und - soviel Zeit sollte sein. Ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf ausreichend Zeichen erweitert und zudem einen deutlichen Hinweis ...... im Texteingabefeld hinterlassen. Da passt deutlich mehr als fünf Worte, eine Abkürzung und eine Ziffer rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
Das wäre natürlich kein riesiges Problem gewesen. Vielen Dank für die Ausformulierung. Dachte halt, in der Kürze liegt die Würze. 😉
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Hallo Grizou,



eine ähnliche Entscheidung steht bei mir im Juli 2020 an. Was meinst Du mit "annähernd voll einsatzfähig"? Wurde da keine "teilweise Erwerbsminderung" zwischen 4-6 Stunden mehr bewilligt? Das wäre ja vielleicht noch nachzuvollziehen. Wie regelst Du dann so Sachen wie die Krankenversicherung? Wird die nicht mehr von der Deutschen Rentenversicherung übernommen?

Wäre nett wenn Du etwas dazu schreiben könntest.
Natürlich antworte ich Dir. Die Krankenversicherung wird von alten Ersparnissen beglichen, da es keine andere Möglichkeit gibt. Alternativ können die Beiträge über eine Familienversicherung übernommen werden, falls das möglich ist. Definitiv raus ist die DRV , die nichts mehr zahlt oder übernimmt. Die Erwerbsfähigkeit wurde teilweise eingeschränkt was Haltung und Umgebung angeht. Allerdings laut Stundenzahl mehr als 6 Stunden täglich. Also von weniger als 3 auf mehr als 6 Stunden. Nur leider, weiß man nicht woher diese Einschätzung kommt. Schon gar nicht, wenn man mitgeteilt bekommt, dass nur das jeweilige Vorgutachten (als Befundmaterial) aus dem laufenden Verfahren vorlag. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Eine Lanze muss man trotzdem für die Sachbearbeiterin brechen, die mich frühzeitig warnte und sie es laut ihrer Aussage noch nie erlebt hat, was in meinem Verfahren alles passiert ist, etc.

Wünsche Dir vorab viel Glück für Dein Verfahren, denn ich weiß wie man sich fühlt, wenn es so wie bei mir läuft. Das wünscht man niemandem, diese Ungerechtigkeiten aushalten zu müssen.
 
Hallo Grizou,

auch wenn es sich jetzt vielleicht doch etwas blöd anhören mag, aber der beste Weg ist leider wenn man das Verfahren so weit wie auch nur möglich selbst führt - was ja beim Sozialgericht durchaus erlaubt ist.

Entwender man macht es komplett selbst, oder sucht sich halt einen Rechtsanwalt der als Fachanwalt kompetent ist und mit einem - vor dem absenden der Schriftsätze - diese bespricht. Ich hab damals bei meinem Rentenprozeß z.B. eine Fachanwältin gehabt, der ich meine eigenen Entwürfe zugeschickt hatte und diese dann lediglich etwas aufgepeppt auf ihrem Briefpapier ans Gericht und per Durchschrift gleich an mich schickte.

Nun ja, sowas mag nicht jedem liegen, aber nichts desto trotz sollte man das Verfahren nie ganz aus den Händen geben, denn über eines sollte man sich im klaren sein, einem Rechtsanwalt geht es in erster Linie ums Geld verdienen und da bringen Prozeße erst richtig Geld - leider -. Echt ganz gute Rechtsanwälte die mit Herzblut dabei sind, sind leider extrem rar gesät. Wenn man das weiß, dann kann man vielleicht ja auch verstehen warum es wichtig ist, über jeden Schritt des Anwaltes informiert zu sein.

Und Rechtsanwälte die gleich mal Deutschland weit agieren, na was soll das bitte kosten, hier ist doch kein Staranwalt für einen Strafprozeß erforderlich, gute Fachanwälte für Sozialrecht gibt es in den meisten Großstädten/Ballungsgebieten.

Die Krankenversicherung wird von alten Ersparnissen beglichen, da es keine andere Möglichkeit gibt.

Wieso bitte das, wenn du doch bisher eine befristete volle EMR bezogen hast, dann - und das sollte dir eigentlich ja auch dein Rechtsanwalt sagen - hast du doch einen Anspruch auf ALG-I. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bist du seitens der DRV ja versichert. Heißt also du müßtest dich dann umgehend auch bei der AfA arbeitslos melden, sobald deine volle EMR endet und darauf sollte dich die DRV auch schriftlich hingewiesen haben (so zumindest stand es in meinen Schreiben seitens der DRV zum Auslaufen der Befristung auch immer drin,

Um Nachteile bei unterlassener oder nicht rechtzeitiger Antragstellung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eventuell zustehende Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z.B. von der Agentur für Arbeit) unverzüglich zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine WeiterzahIung Ihrer Rente beantragen oder bereits beantragt haben. Zitat DRV im Anschreiben

Da bedarf es dann auch keiner privaten KV-Absicherung, denn die läuft ja über die AfA automatisch. Wäre dann der ALG-I Anspruch ausgeschöpft (12 Monate) dann wäre als nächster Schritt das JC mit ALG-II dran.

Nur leider, weiß man nicht woher diese Einschätzung kommt.

Nun ja, woher die Einschätzung kommt, sollte jetzt doch wohl klar sein, wenn immerhin mal vier Gutachter bei dir eine Erwerbsfähigkeit sehen, oder.

Schon gar nicht, wenn man mitgeteilt bekommt, dass nur das jeweilige Vorgutachten aus dem laufenden Verfahren vorlag.

Diese Aussage kann doch wohl eher nicht zutreffen, schreibst du doch zu Anfangs selbst,

bis ich zu vier Gutachtern musste, die was ein Zufall, mich nach 8 Jahren als plötzlich offensichtlich gesundet und annähernd voll einsatzfähig eingestuft haben.

und weiter,

Die Gutachten waren eine Farce an sich, wo kein Befundmaterial vorlag und man direkt wusste, wo lang der Hase läuft.

über den Ablauf, daß hier vier Gutachten erfolgten die offenbar zur selben Einschätzung kamen. Da spielt es dann wohl eher bei der Entscheidung seitens der DRV eine untergeordente Rolle was hier vor 8 Jahren mal ein Gutachter so alles festgestellt hat.

Eine Lanze muss man trotzdem für die Sachbearbeiterin brechen, die mich frühzeitig warnte und sie es laut ihrer Aussage noch nie erlebt hat, was in meinem Verfahren alles passiert ist, etc.

Da solltest du dich mal lieber nicht drauf verlassen, denn genau die erzählen leider viel zu viel Blödsinn meist um die Kundschaft zu beruhigen, das hab ich auch leidlich erfahren dürfen, wie verlogen da mitunter agiert wird.

Bei meinem Weiterzahlungsantrag zum letzten Sommer meinte die zuständige SB vom SMD der DRV auch lapidar,

Nach Aktenlage reichen die vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht aus, um die von lhnen geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen. Zur medizinischen Sachaufklärung ist lhr behandelnder Arzt daher gebeten worden, einen medizinischen Befundbericht zu erstellen.

Sowas schreibt die SB nachdem man mir seit über 20 Jahren bereits ein EMR zahlt und bereits ein Rentenurteil diesbezüglich vorliegt und vor mehr als 8 Jahren in drei aufeinander folgenden Reha´s immer das gleiche Ergebnis heraus kam. Ein Schelm der dabei böses denkt, worum es in Wahrheit doch geht. Anstatt nun seitens der DRV mir gemäß § 302b SGB VI jetzt die volle EM-Arbeitsmarktrente nun unbefristet zu bewilligen - ich bin ja inzwischen ü60 - kommt man mit einer neuerlichen 3-jährigen Verlängerungen die 1 Jahr vor der Regelaltersrente ausläuft. So ticken die SB ´s der DRV !


Grüße saurbier
 
Hallo Grizou,

auch wenn es sich jetzt vielleicht doch etwas blöd anhören mag, aber der beste Weg ist leider wenn man das Verfahren so weit wie auch nur möglich selbst führt - was ja beim Sozialgericht durchaus erlaubt ist.

Entwender man macht es komplett selbst, oder sucht sich halt einen Rechtsanwalt der als Fachanwalt kompetent ist und mit einem - vor dem absenden der Schriftsätze - diese bespricht. Ich hab damals bei meinem Rentenprozeß z.B. eine Fachanwältin gehabt, der ich meine eigenen Entwürfe zugeschickt hatte und diese dann lediglich etwas aufgepeppt auf ihrem Briefpapier ans Gericht und per Durchschrift gleich an mich schickte.

Nun ja, sowas mag nicht jedem liegen, aber nichts desto trotz sollte man das Verfahren nie ganz aus den Händen geben, denn über eines sollte man sich im klaren sein, einem Rechtsanwalt geht es in erster Linie ums Geld verdienen und da bringen Prozeße erst richtig Geld - leider -. Echt ganz gute Rechtsanwälte die mit Herzblut dabei sind, sind leider extrem rar gesät. Wenn man das weiß, dann kann man vielleicht ja auch verstehen warum es wichtig ist, über jeden Schritt des Anwaltes informiert zu sein.

Und Rechtsanwälte die gleich mal Deutschland weit agieren, na was soll das bitte kosten, hier ist doch kein Staranwalt für einen Strafprozeß erforderlich, gute Fachanwälte für Sozialrecht gibt es in den meisten Großstädten/Ballungsgebieten.



Wieso bitte das, wenn du doch bisher eine befristete volle EMR bezogen hast, dann - und das sollte dir eigentlich ja auch dein Rechtsanwalt sagen - hast du doch einen Anspruch auf ALG-I. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bist du seitens der DRV ja versichert. Heißt also du müßtest dich dann umgehend auch bei der AfA arbeitslos melden, sobald deine volle EMR endet und darauf sollte dich die DRV auch schriftlich hingewiesen haben (so zumindest stand es in meinen Schreiben seitens der DRV zum Auslaufen der Befristung auch immer drin,



Da bedarf es dann auch keiner privaten KV-Absicherung, denn die läuft ja über die AfA automatisch. Wäre dann der ALG-I Anspruch ausgeschöpft (12 Monate) dann wäre als nächster Schritt das JC mit ALG-II dran.



Nun ja, woher die Einschätzung kommt, sollte jetzt doch wohl klar sein, wenn immerhin mal vier Gutachter bei dir eine Erwerbsfähigkeit sehen, oder.



Diese Aussage kann doch wohl eher nicht zutreffen, schreibst du doch zu Anfangs selbst,



und weiter,



über den Ablauf, daß hier vier Gutachten erfolgten die offenbar zur selben Einschätzung kamen. Da spielt es dann wohl eher bei der Entscheidung seitens der DRV eine untergeordente Rolle was hier vor 8 Jahren mal ein Gutachter so alles festgestellt hat.



Da solltest du dich mal lieber nicht drauf verlassen, denn genau die erzählen leider viel zu viel Blödsinn meist um die Kundschaft zu beruhigen, das hab ich auch leidlich erfahren dürfen, wie verlogen da mitunter agiert wird.

Bei meinem Weiterzahlungsantrag zum letzten Sommer meinte die zuständige SB vom SMD der DRV auch lapidar,



Sowas schreibt die SB nachdem man mir seit über 20 Jahren bereits ein EMR zahlt und bereits ein Rentenurteil diesbezüglich vorliegt und vor mehr als 8 Jahren in drei aufeinander folgenden Reha´s immer das gleiche Ergebnis heraus kam. Ein Schelm der dabei böses denkt, worum es in Wahrheit doch geht. Anstatt nun seitens der DRV mir gemäß § 302b SGB VI jetzt die volle EM-Arbeitsmarktrente nun unbefristet zu bewilligen - ich bin ja inzwischen ü60 - kommt man mit einer neuerlichen 3-jährigen Verlängerungen die 1 Jahr vor der Regelaltersrente ausläuft. So ticken die SB ´s der DRV !


Grüße saurbier
Ich habe aufgrund des Gehaltes meiner Frau keinen Anspruch und brauche keinen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen. Deshalb die Übernahme des KV über Ersparnisse. Da hast Du noch einen Stiefel mehr mitgemacht, dass kann ich mir gut vorstellen. Die Frage die am Ende bleibt, wo der Sozialstaat genau ist oder wie er ausgelegt wird.
Grüße Grizou
 
Ich habe aufgrund des Gehaltes meiner Frau keinen Anspruch und brauche keinen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen.

Was bitte heißt hier keinen Anspruch.

Alleine aus den Versicherungsrechtlichen Gründen solltest du dich bei der AfA melden, damit deine Sozialrechtsansprüche nahtlos erhalten bleiben, denn die Zeiten bei der AfA werden immerhin bei deinen Rentenansprüchen später mit berücksichtigt. Erfolgt hier keine Meldung fehlt die später in deiner Regelaltersrente die Zeit.

Du magst aufgrund der Höhe des Einkommens deiner Frau vielleicht keinen finanziellen ALG-I Anspruch haben, aber die Anrechnungszeit sind dennoch später für dich wichtig (§ 58 SGB VI).

Ich frage mich in dem Zusammenhang allerdings auch, wieso du aus deinen Ersparnissen deine KV finanzierst, denn immerhin kannst du doch in die Familienkasse deiner Frau absichert werden, es sei denn deine Frau hat aufgrund des hohen Einkommens den Weg über die private KV gewählt, dann hast du natürlich Pech.

Ähnlich ist es einem Freund seinerzeit ergangen, war ein teures Vergnügen, denn vieles was die PKV der Frau an Einsparung brachte ist dann für die KV-Absicherung des Mannes drauf gegangen und zum guten Schluss erstattete die DRV nicht einmal die voraus verauslagten KV-Beträge, da solltest du dann bei deiner Klage mit drauf achten.
 
Was bitte heißt hier keinen Anspruch.

Alleine aus den Versicherungsrechtlichen Gründen solltest du dich bei der AfA melden, damit deine Sozialrechtsansprüche nahtlos erhalten bleiben, denn die Zeiten bei der AfA werden immerhin bei deinen Rentenansprüchen später mit berücksichtigt. Erfolgt hier keine Meldung fehlt die später in deiner Regelaltersrente die Zeit.

Du magst aufgrund der Höhe des Einkommens deiner Frau vielleicht keinen finanziellen ALG-I Anspruch haben, aber die Anrechnungszeit sind dennoch später für dich wichtig (§ 58 SGB VI).

Ich frage mich in dem Zusammenhang allerdings auch, wieso du aus deinen Ersparnissen deine KV finanzierst, denn immerhin kannst du doch in die Familienkasse deiner Frau absichert werden, es sei denn deine Frau hat aufgrund des hohen Einkommens den Weg über die private KV gewählt, dann hast du natürlich Pech.

Ähnlich ist es einem Freund seinerzeit ergangen, war ein teures Vergnügen, denn vieles was die PKV der Frau an Einsparung brachte ist dann für die KV-Absicherung des Mannes drauf gegangen und zum guten Schluss erstattete die DRV nicht einmal die voraus verauslagten KV-Beträge, da solltest du dann bei deiner Klage mit drauf achten.
Exakt so ist es, es besteht keine Möglichkeit zur Versicherung über meine Frau, da sie privat versichert ist. Laut dem Anwalt sollte ich mich nicht, respektive macht es keinen Sinn sich bei den Sozialbehörden zu melden, da ich keinerlei Anspruch auf irgendetwas habe, somit würden auch die KV-Beiträge nicht übernommen werden.
 
Ist schon toll, was da der Fachmann zu sagt.

Bist du bei der AfA nicht gemeldet, dann bekommst du also für die Zeit auch keine Anrechnungzeit für deine Regelaltersrente später - also verlorene Jahre wenn du Pech hast - schon lustig.

Wenn du mit der DRV jetzt tatsächlich einen Prozeß um die Fortführung deiner EMR führen mußt, dann sollte es ggf. so kommen das du später mal (so ein Prozeß kann durchaus Jahre dauern) rückwirkend auch deine EMR erhälst, womit du wieder einen nahtlosen Versicherungsverlauf hättest, wenn du aber Pech haben solltest und die DRV gewinnt den Prozeß nun dann sind die Jahre mal weg und fehlen dann in deiner Regelaltersrente und aktuell bedeutet jedes Jahr mal 33,05 €/mtl. an Rente.

Gleiches gilt ja auch für die KV die du jetzt aus eigener Tasche zahlen darfst. Unterm Strich dürfte der finanzielle Vorteil den deine Frau mit ihrer PKV hat wohl eher gegen Null laufen, oder.

Wenn die DRV dann recht bekäme wäre das Geld auch mal futsch.

Solltest du hingegen den Prozeß gewinnen dann muß die DRV dafür nachträglich aufkommen, also gilt es beim Prozeß auch auf diese Kosten zu achten und nicht nur das du deine volle EMR wieder bekommst.

Tatsache ist, daß du aktuell natürlich die KV-Beträge nicht von der AfA bekommst, aber da du ja seitens der DRV als voller EMR während der EMR-zeit gegen Arbeitslosigkeit pauschal versichert warst, hast du jetzt ein Anrecht dich bei der AfA arbeitslos zu melden und das solltest du auch machen.

Ungeachtet dem Umstand ob dir wegen dem hohem Einkommen deiner Frau ALG-I zusteht oder nicht, du bist dann zumindest bezüglich der Anrechnungszeiten ordnungsgemäß gemeldet und die AfA hat dies wiederum der DRV zu melden.

Ob die DRV hier auf den Widerspruch deines Rechtsanwaltes jetzt plötzlich wieder die Zahlung deiner EMR aufnimmt, nun ja da hätte ich meine Zweifel, vor allem wenn gleich vier Gutachter dies nicht als Notwendig erachten. Da dürfte es dann eher zu einem längerem Prozeß kommen, bei welchem dann irgendwann mal ein Gerichtsgutachter ein abschließendes Gutachten vorlegen dürfteund das kann ggf. 3 bis 5 Jahre dauern und nach dem jetzigen Prozeßstau bei den Gerichten wegen Corona vielleicht noch etwas länger dauern.

Bei mir dauerte der Rentenprozeß seinerzeit fast 5 Jahre bis ich dann meine damalige BU bekam, daß war vor gut 20 Jahren.
 
Sicher ?

Also meinem Bekannten wurde damals wegen dem Einkommen seiner Lebensgefährtin auch das ALG-I nicht bewilligt.

Was mich hingegen dabei dann doch verwundert hat, war der Umstand das er eine Schulungsmaßnahme erhielt.
 
Ist schon toll, was da der Fachmann zu sagt.

Bist du bei der AfA nicht gemeldet, dann bekommst du also für die Zeit auch keine Anrechnungzeit für deine Regelaltersrente später - also verlorene Jahre wenn du Pech hast - schon lustig.

Wenn du mit der DRV jetzt tatsächlich einen Prozeß um die Fortführung deiner EMR führen mußt, dann sollte es ggf. so kommen das du später mal (so ein Prozeß kann durchaus Jahre dauern) rückwirkend auch deine EMR erhälst, womit du wieder einen nahtlosen Versicherungsverlauf hättest, wenn du aber Pech haben solltest und die DRV gewinnt den Prozeß nun dann sind die Jahre mal weg und fehlen dann in deiner Regelaltersrente und aktuell bedeutet jedes Jahr mal 33,05 €/mtl. an Rente.

Gleiches gilt ja auch für die KV die du jetzt aus eigener Tasche zahlen darfst. Unterm Strich dürfte der finanzielle Vorteil den deine Frau mit ihrer PKV hat wohl eher gegen Null laufen, oder.

Wenn die DRV dann recht bekäme wäre das Geld auch mal futsch.

Solltest du hingegen den Prozeß gewinnen dann muß die DRV dafür nachträglich aufkommen, also gilt es beim Prozeß auch auf diese Kosten zu achten und nicht nur das du deine volle EMR wieder bekommst.

Tatsache ist, daß du aktuell natürlich die KV-Beträge nicht von der AfA bekommst, aber da du ja seitens der DRV als voller EMR während der EMR-zeit gegen Arbeitslosigkeit pauschal versichert warst, hast du jetzt ein Anrecht dich bei der AfA arbeitslos zu melden und das solltest du auch machen.

Ungeachtet dem Umstand ob dir wegen dem hohem Einkommen deiner Frau ALG-I zusteht oder nicht, du bist dann zumindest bezüglich der Anrechnungszeiten ordnungsgemäß gemeldet und die AfA hat dies wiederum der DRV zu melden.

Ob die DRV hier auf den Widerspruch deines Rechtsanwaltes jetzt plötzlich wieder die Zahlung deiner EMR aufnimmt, nun ja da hätte ich meine Zweifel, vor allem wenn gleich vier Gutachter dies nicht als Notwendig erachten. Da dürfte es dann eher zu einem längerem Prozeß kommen, bei welchem dann irgendwann mal ein Gerichtsgutachter ein abschließendes Gutachten vorlegen dürfteund das kann ggf. 3 bis 5 Jahre dauern und nach dem jetzigen Prozeßstau bei den Gerichten wegen Corona vielleicht noch etwas länger dauern.

Bei mir dauerte der Rentenprozeß seinerzeit fast 5 Jahre bis ich dann meine damalige BU bekam, daß war vor gut 20 Jahren.
Vielen Dank für den Hinweis. Allerdings ist auch eine Tatsache, dass wenn ich mich arbeitslos melde, ich gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Das Spiel habe ich ja jahrelang mitgemacht. Was wiederum bedeutet, dass ich mich nahtlos krankschreiben lassen muss, sei es drum wie die Gutachter meine Erwerbsfähigkeit einschätzen. Gleichzeitig würde das bedeuten, dass ich in Zeiten von Corona regelmäßig zum Arzt müsste und dies in der Tat als Risikopatient. Dazu kommt noch, dass ich den Arzt natürlich im laufenden Verfahren niemals wechseln würde und dieser noch 45 Minuten weit entfernt seine Praxis hat. Hat man aus einer Rente kommend Anspruch auf ALG I ? Ich dachte dieser Anspruch begründet sich nur darin, vorher einer Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein. Bin ich da völlig falsch informiert? Des weiteren müsste ich das AA oder JC davon überzeugen, dass ich unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin, damit ich nicht in die Mangel gerate. Dem anschließend erfolgt dann wieder eine Begutachtung durch diese Behörden...
 
Sicher ?

Also meinem Bekannten wurde damals wegen dem Einkommen seiner Lebensgefährtin auch das ALG-I nicht bewilligt.

Was mich hingegen dabei dann doch verwundert hat, war der Umstand das er eine Schulungsmaßnahme erhielt.
Ganz sicher. Zeig mir bitte mal, wo man bei der Antragstellung ein Partnereinkommen überhaupt angeben kann. Eine Arbeitsbescheinigung gibt man auch nur vom eigenen Arbeitgeber ab.
 
Hallo Gast,

genau deshalb ja auch meine Frage.

Ich persönlich kann dem aus mangel an eigenen Umständen ja schlecht folgen, aber bei meinem Bekannten war es damals so, das er kein ALG-I erhalten hat.

Da man ja gar nicht nach Vermögen fragt noch weniger was der Partner für ein Einkommen hat, frag ich mich schon woher die AfA - die ja eine Versicherungsleistung darstellt dies denn auch wissen will.


-----------------


@ Grizou,

Allerdings ist auch eine Tatsache, dass wenn ich mich arbeitslos melde, ich gleichzeitig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Das dürfte wohl eine logische Konsequenz sein. Du bist ja mit dem Entzug der vollen EMR in den Augen der DRV auch wieder voll vermittelbar.

Was wiederum bedeutet, dass ich mich nahtlos krankschreiben lassen muss, sei es drum wie die Gutachter meine Erwerbsfähigkeit einschätzen.

Das wäre dann gleichfalls ein konsequenz daraus, wenn du weiterhin entsprechende gesundheitliche Beschwerden hast.

Gleichzeitig würde das bedeuten, dass ich in Zeiten von Corona regelmäßig zum Arzt müsste und dies in der Tat als Risikopatient.

Ob sich das jetzt wirklich so darstellt, keine Ahnung. Das dürfte dann alleine dein behandelnder Arzt selbst entscheiden wie oft er dich ggf. sehen will/muss.

Hat man aus einer Rente kommend Anspruch auf ALG I ?

Hat man, deshalb hab ich ja auf den § 26 SGB III verwiesen. Hier gilt lediglich als Ausnahme, das man auch aus dem ALG-I nahtlos in die EMR wechselte. Wer aus dem ALG-II heraus in die volle EMR wechselte dem steht kein ALG-I zu, denn in den Fällen zahlt die DRV keine Beiträge an die BA . Also muß man aufpassen, ob man a) eine rückwirkende Bewilligung erhielt die in die ALG-I Zeit oder noch davor reicht, oder man b) direkt aus dem ALG-I Bezug heraus die volle EMR bewilligt bekam.

Ich dachte dieser Anspruch begründet sich nur darin, vorher einer Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein.

Na ja, wer keiner Erwerbsfähigkeit nachgegangen ist, da muß man halt den kompletten Umstand prüfen. Im Regelfall kommt man ja aus einer Erwerbsfähigkeit in eine AU mit KG (78 Wochen) dem dann ein ALG-I folgen dürfte (12-24 Monate) aus welchem dann der EMR Antrag mitunter bis in ALG-II läuft. Davon abweichende Fälle müßte man gesondert prüfen.

Des weiteren müsste ich das AA oder JC davon überzeugen, dass ich unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig bin, damit ich nicht in die Mangel gerate. Dem anschließend erfolgt dann wieder eine Begutachtung durch diese Behörden...

Tja, daß gehört dann leider zum alltäglichen Behördenirrsinn.


Grüße saurbier
 
@saurbier Jo, wenn man schon kein ALG 1 bewilligt bekommt, bleibt ja nur noch der Antrag auf ALG 2 über, wo das Einkommen des Lebenspartner
etc. mit eine Rolle spielt und durchaus Sinnlosmaßnahmen "Schulungsmaßnahmen" verabreicht werden gelle ? Die Info deines Bekannten ist also nicht koscher..
 
Da euch das Thema so beschäftigt, ob Partner im ALG I eine Umschulung bekommen können und keinen ALG I .
Das scheint es tatsächlich zu geben, hörte ich auch schon. Ich kenne jemanden, bei der es früher wegen der Kinder so war. Der Mann kam für den Lebensunterhalt für sie und ihre Kinder auf (verdiente genug) und die AfA (damals noch Arbeitsamt) für die Schulkosten. Das war noch viele Jahre vor Einführung des SGB II.
Rechtliche Grundlage weiß ich leider nicht und suche auch nicht danach. Vorstellen kann ich mir, dass das Modell auch funktioniert, wenn der Partner kein Ehepartner ist. Denn die AfA spart sich den Lebensunterhalt und rechnet damit, wenn sie Schulgeld finanzieren, dass in Zukunft kein ALG I mehr anfällt. Ob ich das richtig interpretiere, weiß ich nicht.
 
Zurück
Oben Unten