Aktuelle Infos gibt es - mit weiteren Verlinkungen auf nützliche Dokumente - hier:
https://www.rehadat-bildung.de/de/wieder-einsteigen/finanzielle-foerderung/index.html
Die Voraussetzungen für LTA (Zitat):
"- Die oder der Betroffene ist behindert oder schwerbehindert oder konkret von einer Behinderung bedroht.
- Aufgrund der Behinderung kann die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden oder der Einstieg in den Beruf ist ohne Unterstützung nicht möglich."
@Interessierter:
Mein aktueller Informationsstand ist, dass beides
nicht auf die Threadstarterin zutrifft. Die DRV wäre in ihrem Fall auch nicht zuständig, sondern - wenn überhaupt - die BA. Aber die wird das Ersuchen abschmettern, wenn dem Reha-Berater als Grund der gewünschten LTA genannt wird:
"Mein Job mit Klienten verstärkt meine bestehende Depression."
Der Grund der Ablehnung ist in dem bereits verlinkten Dokument, das zu lesen du mir empfahlst, klar ersichtlich. Das Dokument kenne ich nebenbei bemerkt, weil ich knapp 6 Jahre in der Berufsberatung gearbeitet habe.
Ich zitiere: "In Abhängigkeit von den Anforderungsmerkmalen im so genannten Bezugsberufist zu prüfen, ob die bei dem Versicherten festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen seine Leistungsfähigkeit in diesem Beruf erheblich gefährden oder mindern und daher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind."
Die bisherige Tätigkeit der Threadstarterin war die Arbeit mit sozial randständigen Gruppen. Ihr
Beruf ist aber Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (B.A. schätze ich mal).
In diesem Beruf kann sie sehr wohl noch arbeiten, wenn ihre Probleme aus der Arbeit mit sozial randständigen Gruppen resultieren. Denn wie gesagt: Da gibt es andere Tätigkeiten. Ich selbst bin Sozialpädagoge M.A. und arbeite als Koordinator im Büro, wo ich keinerlei Kundenkontakt habe.
Daher würde ich der jungen Frau empfehlen, sich im JC um eine FbW zu bemühen, damit sie eine passende Organisations/Management-Weiterbildung erhält, um so in den Verwaltungsbereich wechseln zu können. Das ist aussichtsreicher, als sich aufgrund der oben skizzierten Problematik um LTA zu bemühen.
Damit LTA eine reale Chance auf Erfolg hat, würde weit mehr als die Begründung "
Mein Job mit Klienten verstärkt meine bestehende Depression" gegeben werden müssen. Es müsste umfänglich ärztlich, am besten psychiatrisch, via Gutachten bestätigt werden, dass eine Arbeit
im gesamten Sozialwesen gar nicht mehr möglich ist.
Eben das halte ich für
sehr unwahrscheinlich. Denn wie Kerstin_K schon richtig schrieb: Soziale Arbeit ist ein weites Feld. Da finden sich Stellen, die für die junge Frau in Frage kommen.
Des Weiteren steht zu bedenken, dass, wenn es wirklich LTA geben sollte, das keineswegs auf eine Umschlung hinauslaufen muss. Auch der Reha-Berater ist der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Auch er wird daher prüfen, ob nicht mit einer FbW ein Wechsel in einen anderen Tätigkeitsbereich erfolgen kann, bevor er eine ganz neue Ausbildung finanziert.
Aber es ist eigentlich müßig, dass ich hier meine Sicht schildere, woraufhin du dann schilderst, es anders zu sehen, worauf ich dann wieder...
Am besten wäre, die Threadstarterin stellt (1) ihren LTA Antrag (schriftlich) und nimmt (2) einen Beratungstermin z. B. bei einem Berufsberater oder bei ihrem pAp/FM teil. Dann hat sie die Antwort schwarz auf weiß, wenn sie um einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid bittet.