Meine Sachbearbeiterin verweigert mir einen Vorschuß auf meine Leistung. Ist das rechtens?

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Jennyy

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Hallo,

ich habe hier schon oft gelesen dass ein Vorschuss meistens gewährt werden muss wenn man absolut mittellos ist, und habe das bei anderen Sachbearbeitern auch schon problemlos bekommen. Allerdings habe ich nun eine neue Sachbearbeiterin die mir heute einen Vorschuss verweigert hat.
Das Problem ist, dass ich schon lange Raten abzahle und in manchen Monaten kommen dann vielleicht zusätzliche Kosten und schon reicht das Geld eben nicht mehr.
In den letzten 2-3 Jahren habe ich pro Jahr ca 2x um Vorschuss bitten müssen, 3 unterschiedliche Sachbearbeiterinnen hatten das immer gewährt auch wenn sie immer dazu gesagt hatten "sie dürfen das ja eigentlich nicht mehr".

Ich habe noch ein paar Cent und bin eben tatsächlich ohne Geld für den Rest des Monats, mir werden die Lebensmittel nicht reichen bis zum 30. und habe außerdem 2 Arztrezepte gestern bekommen die ich ebenfalls nicht einlösen kann.
Die Sachbearbeiterin meinte dass das so bei mir nicht mehr geht weil das schon zu oft vorgekommen ist, wegen der Medikamente hätte ich den Arzt fragen sollen ob er mir eine Packung umsonst aus der Praxis mitgibt...und ansonsten hatte sie mich zur Sozialberatung weiter geschickt wegen einem Lebensmittelgutschein, obwohl ich ihr gesagt hatte dass ich dort nichts bekommen werde weil ich dieses Jahr schon mal einen Gutschein bekam und man diesen nur 1x pro Jahr bekommen darf. Ich war dann trotzdem dort und wie erwartet hat auch diese Sachbearbeiterin mir gesagt, einen Gutschein gibt es eh nicht mehr und ein Notfall wäre das ja auch nicht. Man hatte mir eine Liste mit Essensausgaben gegeben wofür man Bahntickets benötigt um überhaupt hinzukommen.
Morgen ist meine Sachbearbeiterin nicht im Haus und Vertretungen wären Freitags eh auch fast keine da und Montag hat sie dann auch keine Zeit und generell, sie kann es nicht genehmigen und Dienstag wird das Geld eh schon weitergeleitet so dass sie sowieso nicht mehr dran käme.

Habe ich also tatsächlich Pech weil ich schon öfter einen Vorschuss bekam und es muss nicht gewährt werden? Wenn doch, was soll ich machen wenn die mich einfach nicht zu einem Sachbearbeiter lassen?

Liebe Grüße
 

Curt The Cat

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Moinsen Jennyy und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Grundsicherung Vorschuss[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Jennyy

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Hallo,

ah ok danke, das wusste ich nicht, normalerweise ist in den Foren eher ein kurzer treffender Betreff erwünscht und keine Roman Überschriften :D
Aber dann weiß ich das ja nun ;)
Ich hatte zu dem Thema auch extra die Suche vorher betätigt und überwiegend muss es wohl genehmigt werden, ich weiß aber nicht wie es in meinem Fall ist, da es eben schon mehrmals vor kam, plus dass die neue Sachbearbeiterin sich jetzt eben so quer stellt und mir keinen Termin geben will bevor das Geld für den nächsten Monat schon weitergeleitet wird und dann für einen Vorschuss nicht mehr erreichbar ist. Vielleicht weiß dazu ja jemand etwas.
Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße
 

erwerbsuchend

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@ Jennyy,

hast du die Ablehnung des Vorschusses in Schriftform von deiner SB erhalten? Wenn nein, dann lasse dir das schriftlich geben, vorallem die Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlage. Dieses Schriftstück lässt du dir direkt im Gespräch geben und gehst anschließend direkt zu deren Teamleitung und trägst dort deinen Fall erneut vor. Lenkt auch die Teamleitung nicht ein, legst du einen schriflichen Widerspruch gegen die Ablehnung des Vorschusses ein.
 

Jennyy

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Hallo,

nein, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid habe ich nicht, ich hatte auch mündlich darum gebeten. Das Amt ist leider extrem unterbesetzt, es ist nicht das erste mal dass Zuständige nicht anwesend sind, auch die Infothek darf nicht einmal bei Sachbearbeitern anrufen wenn man etwas möchte und keinen Termin hat. Von daher fraglich ob ich da vor Montag/Dienstag eine Chance habe, aber vielleicht reicht es ja aus das so zu verlangen? Oder sie wird dann erst recht unhöflich und zieht es absichtlich in die Länge? Dann hätte ich ab Dienstag eben wirklich Pech weil das Geld nicht mehr für einen Vorschuss verfügbar ist :/
Aber danke für deinen Tipp, ich werde das so morgen versuchen, sofern es eine Vertretung gibt.
 

erwerbsuchend

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nein, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid habe ich nicht, ich hatte auch mündlich darum gebeten.

Es spielt keine Rolle, auf welchem Weg du etwas anforderst. Das JC muss dir auf dein Verlangen jede Aussage in Schriftform geben.

Das Amt ist leider extrem unterbesetzt, es ist nicht das erste mal dass Zuständige nicht anwesend sind, auch die Infothek darf nicht einmal bei Sachbearbeitern anrufen wenn man etwas möchte und keinen Termin hat.

Auch das spielt keine Rolle. Das JC muss so organisiert sein, dass es jederzeit alle seine Aufgaben erfüllen kann. Ein Vertreter aus der Teamleitung oder Geschäftsführung ist immer anwesend. Du kannst dich auch direkt an diese wenden.
 

Jennyy

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Ok danke, dann kann ich hoffentlich besser argumentieren und lasse mich nicht so schnell wegschicken.
Wobei natürlich fraglich ist, ob sie es auf diese Weise genehmigen und es nicht doch, auch rechtlich korrekt, abgelehnt werden darf, eben weil es schon öfter vor kam mit dem Vorschuss.
 

Doppeloma

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Hallo Jennyy,

ich habe hier schon oft gelesen dass ein Vorschuss meistens gewährt werden muss wenn man absolut mittellos ist, und habe das bei anderen Sachbearbeitern auch schon problemlos bekommen.

Hast du dir den § 42 SGB I schon mal durchgelesen, besonders den ersten Absatz ???

§§ 42 SGB I Vorschüsse

Allerdings habe ich nun eine neue Sachbearbeiterin die mir heute einen Vorschuss verweigert hat.

Dann hattest du bisher "Glück", denn diese Vorschussregelung betrifft nur eine längere Wartezeit nach der Antragstellung und ist nicht dafür gedacht häufiger mal (durch Raten) selbst erzeugte "Versorgungslücken" zu überbrücken.

Das Problem ist, dass ich schon lange Raten abzahle und in manchen Monaten kommen dann vielleicht zusätzliche Kosten und schon reicht das Geld eben nicht mehr.

Das ist allerdings komplett dein Problem, ALG II ist NICHT dafür vorgesehen Schulden abzuzahlen, sondern soll NUR DIREKT deinem Lebensunterhalt dienen.

Für ungeplante Ausgaben und Schuldentilgung ist da eigentlich keine "Luft" vorhanden bzw. es wird (rein theoretisch) erwartet, dass man für den Notfall was beiseite legen kann aus der monatlichen Leistung UND bis zum nächsten "Zahltag" damit auskommt.

In den letzten 2-3 Jahren habe ich pro Jahr ca 2x um Vorschuss bitten müssen, 3 unterschiedliche Sachbearbeiterinnen hatten das immer gewährt auch wenn sie immer dazu gesagt hatten "sie dürfen das ja eigentlich nicht mehr".

Das dürfen die in der Form überhaupt NICHT, das gilt nur wenn der Antrag noch läuft und noch nicht dazu entschieden wurde und nicht weil man das bereits bewilligte, laufende Geld für andere Dinge schon Mitte des Monats ausgegeben hat. :icon_evil:

Du schreibst, dass du deine Medikamente nicht mehr abholen kannst wegen der Zuzahlung, im November sollte man die Zuzahlungsgrenze (bei regelmäßigem Bedarf) eigentlich lange erreicht haben und bekommt dann einen Befreiungs-Ausweis von der KK , damit man keine Zuzahlungen mehr leisten muss. :icon_kinn:

Dafür ist ein Antrag an die KK nötig und der Nachweis welche Zuzahlungen man im laufenden Jahr schon geleistet hat, im Bezug von ALGII sind das bei 2 % (Jahres-Einkommen) rund 100 € und als chronisch Kranker (1%) knapp 50 €.

Bei Bezug von ALGII zählt dafür nur der reine Regelsatz ... der soll im Prinzip über den Monat für alles Notwendige reichen können, wenn du schon öfter mal einen Vorschuss bekommen hast, war Niemand dazu wirklich verpflichtet und das fehlt doch im nächsten Monat auch wieder. :icon_kinn:

Wir bekommen Renten am Rande der üblichen Sozial-Leistungen (Existenz-Minimum knapp erreicht), haben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld von irgendeinem Amt und einen Vorschuss zahlt die Rentenkasse auch NICHT, weil wir mal im einzelnen Monat mehr Ausgaben haben als sonst üblich ... :sorry:

MfG Doppeloma
 

Jennyy

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Hallo,

deinem Beitrag nach zu urteilen, Doppeloma, brauche ich mich jetzt also gar nicht erneut auf den Weg ins Amt machen, denn es ist also doch rechtlich erlaubt einen Vorschuss zu verweigern, auch wenn man nichts mehr hat?

Ich beziehe übrigens nicht ALG2 sondern Grundsicherung und dass ich davon keine Schulden abzahlen soll ist mir bewusst. Ich besitze allerdings 2 Hunde, alt und teilweise chronisch krank, auch das ist mein Problem ich weiß, aber diese Hunde sind für mich lebensnotwendig und einziger "sozialer Kontakt". Ich muss also die Tierarztrechnungen begleichen ansonsten werden sie logischerweise nicht mehr behandelt und auch wenn ich eine zusätzliche Rechnung wegen einem Notfall in der Klinik habe, muss ich das begleichen weil sonst im nächsten Notfall ebenfalls nicht mehr behandelt wird. Bitte jetzt keine Vorschläge wie Tiertafel und Co. das habe ich schon vor Jahren abgeklappert, es gibt hier keine Hilfe für solche Dinge.
Ich habe mich längst damit eingespielt dass mir jeden Monat ca 100 Euro fehlen und verzichte dann eben auf anders, aber wenn dann eben zusätzliches dazu kommt, wird es schwierig.
Tja, dann hab ich wohl Pech gehabt, aber danke für die Infos.
 

Helga40

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Das SGB II hat eine eigene Vorschussnorm, § 42 Abs. 2 SGB II. § 42 SGB I greift hier schon allein deshalb nicht, weil es nicht um dem Grunde nach bestehende, also noch nicht bewilligte Leistungen geht, sondern um bereits bewilligte Leistungen. Die TE will anscheinend eine teilweise Vorauszahlung ihrer erst im Dezember zustehenden Leistungen.

§ 42 Abs. 2 SGB II nennt 3 Punkte, wonach ein Abschlag auf die Leistungen des Folgemonats gar nicht geht, ob einer dieser Punkte zutrifft, muss die TE erstmal klarstellen, aus dem "hab schon zu oft" kann man nichts rauslesen.

Ansonsten ist es eine reine Ermessensentscheidung. Was war diesen Monat anders als in den anderen Monaten? Die Schulden bestehen ja sicherlich jeden Monat, da ist nix anders. Irgendwas muss diesen Monat extra dazu gekommen sein, dass bereits Mitte des Monats das Geld alle ist. Was war das?

Das SGB XII enthält m. W. n. keine entsprechende Norm. Leistungen nach dem 4. Kapitel werden nach § 44 Abs. 4 SGB XII monatlich im voraus erbracht. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung besteht nicht, § 42 SGB I greift aus den o. g. Gründen nicht
 

Jennyy

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Hallo,

das ist richtig, die Raten zahle ich jeden Monat, seit mind. 3 Jahren bei meiner Haustierärztin die mir eh sehr entgegen kommt und trotz offener Beträge die Behandlung nicht verweigert, das ist sehr selten und daher kann und will ich es mir dort nicht verscherzen und muss eben jeden Monat pünktlich zahlen.
Es kam eben schon mehrmals vor dass ich zusätzlich einen Notfall hatte der in der Klinik behandelt werden musste, und in der Klinik sieht es schwieriger mit Ratenzahlung aus und auch da war ich jedesmal froh dass man eine Behandlung gemacht hatte obwohl ich erst beim nächsten Geldeingang bezahlen konnte. Und schon fehlen statt 100Euro, 200Euro pro Monat und es reicht nicht mehr fürs alltägliche Leben.
Aktuell zahle ich 2 Raten, die übliche Haustierarztrate und ich hatte nun noch 3x Raten für das Tierkrematorium, die letzte Rate ist Ende Nov/Dez so dass es im Dez auch nochmal schwieriger wird. Ich hatte zusätzlich diesen Monat mehr Fahrtkosten für 2 Arzttermine plus der 3. Arzttermin wo ich nun auch Rezepte bekam wofür nun eben auch kein Geld mehr da ist. Eine Befreiung für Rezepte lohnt sich bei mir nicht, da es bisher nie 50Euro pro Jahr überstiegen hat.
Auf meinem Konto befinden sich 16 Cent.
In diesem Jahr hatte ich im April schon mal einen Vorschuss, es wäre jetzt also der 2. in diesem Jahr.

Wenn das ganze im Ermessen der Sachbearbeiterin liegt, habe ich bei dieser nun eben wirklich Pech, die 3 vorherigen waren die letzten Jahre eben entgegenkommend und es war wohl Glückssache.

PS ich bekomme übrigens nicht Grundsicherung für Arbeitssuchende, ich bin erwerbsunfähig und beziehe daher Grundsicherung .
 

Helga40

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Wie schon geschrieben: im SGB XII gibt es überhaupt keine solche Regelung, demnach auch keinen Abschlag.

Ich bin kein (Groß)Tierhalter, meine Aquarienfische müssen nicht zum Tierarzt, aber gibt es da nicht auch Versicherungen? Käme das nicht billiger?
 

Jennyy

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Leider nicht, bzw macht es evtl Sinn wenn man es bei ganz jungen Hunden abschließt. Aber sobald die Tiere älter sind, bestimmten Rassen angehören oder es Vorerkrankungen gibt, sind auch die Versicherungen sehr teuer, und letztendlich wird dann ja auch gar nicht alles übernommen. "Kleinkram" wie eine simple Blasenentzündung (wo man aber eben auch schnell mit 50Euro dabei ist) muss man generell trotz Versicherung selbst bezahlen, somit wäre das Risiko bei mir zu groß dass ich dann Versicherung, plus Tierarztraten zahlen muss.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Meine Sachbearbeiterin verweigert mir einen Vorschuß auf meine Leistung. Ist das rechtens?

@Jennyy

mal zu deinem Problem mit deinen 2 Hunden, schau doch mal im Net
in deiner Stadt, hier mal ein Beispiel:

Tierarzt-Hilfe fur Bedurftige

und die Futterkosten kannst du etwas mindern eventuell bei der Tiertafel auch mal einfach im Net unter diesem Suchbegriff nachsehen.

Du kannst auch falls vorhanden beim Tierheim nachfragen, wo es in
deiner Stadt Tierärzte gibt die ehrenamtlich tätig sind.
 

Jennyy

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Hallo,
die Liste kenne ich, trotzdem danke.
Ich habe wirklich schon alles durch und für meine Situation gibt es keine Hilfe .
Die Tiertafel unterstützt nur Menschen die ihre Tiere vor Erwerbsunfähigkeit hatten und nicht währenddessen angeschafft haben mit dem Wissen dass das Geld nun mal knapp ist, der Ansatz ist sicher richtig, aber für mich keine Option da es für mich eben wichtig ist meine Hunde zu haben, da sie Lebensgrund sind.
Ehrenamtliche Tierärzte gibt es hier auch nicht, es ist eben schon sehr großes Glück dass ich eine Tierärztin habe die sich auf Raten einlässt, das machen die meisten nicht, meine macht sowieso alles so billig wie möglich.
Das Tierheim hat mich einmalig mit einer Diagnostik Untersuchung unterstützt die sehr teuer war (das Tierheim unterstützt jeden im Notfall bis zu einem Betrag von 800Euro) Die Diagnostik hatte 1100Euro, somit hatte ich die 300Euro noch selbst bezahlt und habe diese Hilfe ausgeschöpft und bete wirklich dass es in den letzten wenigen Jahren nicht erneut zu einem größeren Notfall kommt.
 

Doppeloma

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Hallo Jennyy,

es tut mir leid wenn es da vielleicht Missverständnisse gegeben hat, ich werde dein Thema in den Bereich "SGB XII" verlegen, möglicherweise haben dort noch ähnlich Betroffene User andere Ratschläge für dich.

Deinem 1. Beitrag war ja nicht zu entnehmen, dass es um Leistungen des SGB XII geht bei dir und da dürften die Probleme wohl eher noch größer sein, wie hier schon angedeutet wurde.

Tierhaltung (und die damit verbundenen Kosten) ist letztlich im gesamten Sozial-Leistungs-System nicht vorgesehen und daher auch in den Bedarfsbeträgen nicht enthalten, auch wenn ich deine persönliche Einstellung dazu durchaus nachvollziehen kann.

Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern, denn die Sozial-Leistungen sollen ausschließlich das (Über-)Leben von Menschen ermöglichen.

MfG Doppeloma
 

Jennyy

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Hallo,

ja ich hatte es in der Überschrift dass es um Grundsicherung geht, aber die Überschrift war wohl nicht aussagekräftig genug und wurde abgeändert.

Und ja, ich weiß schon dass Tierhaltung Luxus ist und somit nicht mit Grundsicherung vereinbar ist. Ich verzichte eben auf andere Dinge. Tierfutter, und auch Tierarztkosten im normalen Rahmen sind für mich kein Problem. Ich hatte/habe nun einfach nur schon länger eine richtige Pechsträhne so dass es zu mehreren OPs kam und einige Kleinigkeiten und ich somit von der Ratenzahlung nicht wirklich wegkomme und dann bei allen zusätzlichen Dingen die dann anfallen, eben Probleme habe über die Runden zu kommen.

Ich habe gestern Nachmittag noch die Nachricht erhalten dass mir ein Stiftungsantrag genehmigt wurde und ich somit im nächsten Monat trotz der 2 Raten um die Runden kommen werde, wo mir jetzt ein riesen Stein vom Herzen fällt. Allerdings würde mich die Erfahrung zu dem Thema von anderen nach wie vor interessieren, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass ich nochmal in diese Situation komme.

Ich hatte auch als Beispiel mal den Fall, dass mir mein Handy kaputt gegangen ist und ich dringend einen Vorschuss von 100Euro gebraucht hatte da ich nun mal nur ein einziges Handy hatte worüber sämtliche Kommunikation läuft (kein Festnetztelefon/Wlan Anschluss) Damals hatte ich eine Vertretung meiner Sachbearbeiterin die dann meinte mich von oben herab belehren zu müssen, wie ich dann im nächsten Monat klar kommen will, aber was soll man in so einer Situation machen ausser sich das nächst beste, billige Handy zu kaufen um sofort wieder ein Telefon zur Verfügung zu haben? Genehmigt wurde es jedenfalls, ob das auch Ermessenssache war, kann ich allerdings nicht beurteilen.
 

gila

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Liebe Jenny, auch mein Töchterlein, SGB XII und Katzenmami, kennt diese Nöte zur Genüge. Futter etc. geht irgendwie immer - aber Tierarzt, bei einer kürzlich verstorbenen Katze die Kosten Krematorium etc. - nun das verbleibende Tier noch mit einer Erbkrankheit - das kann man einfach nicht stemmen - aber was will man machen, wenn es der tägliche Kamerad ist, der einem den Alltag ja auch oft erleichtert ...

Ich erzähle dir mal, wie wir/sie dies gelöst haben derzeit:
wir haben auf meinen Namen ein "Katzenkonto" bei einer Bank im Internet eröffnet, welches auch keine Gebühren kostet.
(Natürlich nicht auf ihren Namen, sonst gibts Erklärungsbedarf für das Sozialamt). Aber: das Geld ist ja absolut zweckgebunden.

Hier zahlt sie mtl. 20 Euro selbst ein - eine Versicherung war auch nicht drin - kostet aber auch jeden Monat einiges an Geld!

Dann hat sie (obwohl total skeptisch auf meinen Vorschlag) einmal über Facebook ihren Freunden und Kontakten von den Katzensorgen erzählt, ebenso haben wir Emails an unsere ganze Family und Freunde verschickt und gefragt, ob nicht der ein oder andere für diese Zweck ein paar Euro übrig hat.

Das Ergebnis war total rührend: Es kamen in kurzer Zeit Spenden auf das Katzenkonto und Arzt und Krematorium konnten bezahlt werden. Es gab Leute, die 5, welche die sogar 50 und mehr Euro gespendet haben - obwohl sie die nicht mal kannte! Ein junges Mädel aus der Schweiz spendet jeden Monat 5 Euro, solange die kann ... ein paar Flohmarktsachen (Klamotten, die sie nicht mehr brauchte) wurden auch verscherbelt - und nun ist eine gute vierstellige (!) Summe als "Katzenpolster" vorhanden, denn das Katerchen braucht immer wieder Medikamente und Untersuchungen.

Dann übernimmt sie für den ein oder anderen Spender mal den "Urlaubsdienst" für sein Haustier als Gegenleistung.

Mal hilft sie auch im städtischen Tierheim - und bekommt dann etwas Katzenfutter, jetzt erst hat sie (weil der kranke Kater aus dem Tierheim war) eine großzügige Spende für teure Untersuchungen erhalten - vom Tierheim selbst!

Vielleicht überlegst du auch mal in diese Richtung und baust dir ein kleines "Hundehelfernetz" auf?

Man ist erstaunt, wie großherzig doch viele Menschen sind und was sich auch für nette Kontakte ergeben, die dir regelrecht auch deinen Alltag und deine Sorgen etwas "erhellen" können!

Für den Monat jetzt, wo es "klemmt" und bald weihnachtet: frage doch mal deine Haustierärztin, ob du eine Rate aussetzen oder kleiner halten kannst - im Gegenzug biete ihr doch an, in der Praxis mal einen kleinen Dienst zu leisten?

Es gibt soooo viele Wege um nach "Rom" zu gelangen ... :wink:
und Spaß kann das auch noch machen!
 
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