Hallo Daniel1984,
fange mal oben in deinem ersten Beitrag an, dann kann ich das für mich besser "sortieren" ...
Einige sehr wichtige Hinweise hast du ja schon bekommen ... für frühere "DDR-Arbeitszeiten" gab es so ein kleines grünes Versicherungsbuch, da war
ALLES dazu eingetragen wo man mal wie lange (und mit welchem Einkommen) gearbeitet hat.
Ob das für deine Mutter auch Bedeutung haben kann (DDR-Versicherungszeiten) wissen wir
NICHT, es wäre gut wenn du das beantworten würdest.
Trifft das nicht zu kann man sich weitere Hinweise auf diese Möglichkeiten nämlich sparen.
Ich vermute bisher mal es geht nicht um solche Zeiten, wenn du von "Minijobs" schreibst ab 1984 oder war das eine reguläre (versicherungspflichtige) Beschäftigung ???
Hat sie denn nie vorher schon Informationen dazu von der DRV bekommen, da hätte das doch schon früher auffallen müssen, dass es da Fehlzeiten gibt ???
Aber mal der Reihe nach ...
meine Mutter wird demnächst ihre Altersrente beantragen. Sie wird laut letztem Schreiben der Rentenversicherung nur eine sehr sehr kleine Rente bekommen (ca 250 Euro) da sie sehr sehr viele Fehlzeiten hat wo die Rentenversicherung nicht weiß was sie in den Jahren gemacht hat. Mein Vater bekommt aktuell ca 970 Euro Rente. Er zahlt Miete usw alles.
Welche sozialen Zuschüsse bekommen deine Eltern denn aktuell dazu, das ist doch so schon viel zu wenig, um wenigstens ihren gesetzlichen Mindestbedarf (2 X 382 € + Wohnkosten aktuell ca. 560 €) decken zu können (ergibt einen Gesamt-Bedarf von aktuell 1324 €) ???
Abzüglich der Rente vom Vater verbleibt ein Fehlbetrag (am Existenz-Minimum) von aktuell schon 354 €.
Dafür
KANN doch seine Rente alleine
JETZT auch gar nicht reichen ... sie sollten mindestens Wohngeld-Anspruch haben, ist das schon mal geprüft worden oder beziehen sie sogar schon Wohngeld ???
Das ist wichtig, denn Wohngeld wäre auch (weiterhin) vorrangig
VOR "Grundsicherung im Alter" nach dem SGB XII in Anspruch zu nehmen ... muss dann natürlich mit dem schriftlichen Rentenbescheid deiner Mutter neu beantragt oder zumindest überprüft (angepasst) werden ...
Guten Abend sorry es ist die Regelaltersrente die sie bekommen wird. im Schreiben der DRV steht nur der Betrag den sie ab dann und dann bekommen wird. also wohl Netto. die Miete ist ca 560 € warm
Der Betrag in den Renten-Informationen ist immer Brutto, wie es dir schon erklärt wurde, die Versicherungen (Krankenversicherung / Pflegeversicherung) werden vor der Überweisung noch abgezogen, dabei beteiligt sich die DRV mit 50 % (zusätzlich zum Rentenbetrag) an den KK-Beiträgen (inzwischen auch am Zusatzbeitrag), die Pflege - Beiträge muss der Rentner voll alleine zahlen (reduzierter Beitrag wenn man mal Kinder großgezogen hat).
Nach Bewilligung der Altersrente deiner Mutter dürfte sich der Fehlbetrag soweit reduzieren, dass es zumindest noch einen sicheren Anspruch auf Wohngeld geben dürfte ...
Ich denke
NICHT, dass sie aus der Grundsicherung (SGB XII) was bekommen werden, wenn Wohngeld schon diese Lücke dann schließen kann, das wäre auch gesetzlich gesehen vorrangig zu nutzen und ist auch deutlich "angenehmer", als mit dem Sozial-
AMT zu tun zu bekommen.
Meine Mutter ist über meinen Vater bei der Krankenkasse familienversichert das wird sie ja denke ich mal nicht mehr sein wenn sie Rente bekommt! Kann sie beim zuständigen Sozialamt Unterstützung beantragen wenn sie die Rente beantragt hat? wenn ja kann man irgendwie errechnen wieviel das sein wird?
Wenn deine Mutter bisher keine Leistungen irgendwo her bezogen hat (Hartz 4 vom JC ???) verstehe ich
NICHT warum sich deine Eltern nicht längst mal um Wohngeld bemüht haben, auch dein Vater hätte bei Bedarf schon einen Antrag auf Grundsicherung stellen können, er
KANN doch von seiner Rente die Ehe-Partnerin gar nicht regulär mit ernähren (müssen) und ist ihr gesetzlich aber zum Unterhalt verpflichtet.
Haben sie darauf verzichtet weil man deine Mutter dann (als arbeitslose, erwerbsfähige Person) zum JC geschickt hätte ???
Wohngeld hätten sie trotzdem (sehr wahrscheinlich) bekommen können ... das ist auch Vorrangig
VOR Hartz 4 ... und mit dem JC hat man dann auch nichts mehr zu tun, die Wohngeldstelle verlangt keine "Bewerbungen" ...
Es sieht (für mich) leider im Moment danach aus, dass deine Eltern schon bisher auf durchaus mögliche finanzielle Unterstützung verzichtet haben ... aus reiner Unwissenheit ... oder welchen Scham-Gründen auch immer ...
Nun wird es (wahrscheinlich) erst Sinn machen wenn der Bescheid zu ihrer Rente vorliegt endlich mal die richtigen Schritte einzuleiten ... denn einen "Allein-Anspruch" auf Grundsicherung des SGB XII hat deine Mutter dann auch nicht, auch dort gelten deine Eltern als "Bedarfsgemeinschaft" und die Renten werden
BEIDE VOLL auf alle (gemeinsamen) Ansprüche angerechnet, ehe es überhaupt was geben könnte.
Das gilt auch bei der Wohngeldstelle aber da geht es eben nur um einen Zuschuss für die Mietzahlungen, der übrige "Lebensbedarf" wäre ja auch durch die beiden Renten dann schon sicher gedeckt ...
Selbst wenn man von den rund 250 € Rente deiner Mutter noch ca. 10 % für die Versicherungen abzieht verbleiben ca. 225 € zur Überweisung (also Netto) und das addiert mit der Rente deines Vaters (also + 970 €) ergibt 1195 € im Monat.
Kranken- und Pflegeversichert ist deine Mutter dann wieder selbst über ihre eigenen Beiträge aus der Rente, die Familienversicherung ist nicht mehr nötig aber die war ja sowieso beitragsfrei.
Ca. 1324 € (gesetzlicher Mindestbedarf für deine Eltern) minus ca. 1195 € (Gesamteinkommen aus beiden Renten) ergibt nur noch einen "überschaubaren" Fehlbetrag von ca. 147 €, dieser Betrag sollte eigentlich problemlos über Wohngeld abzudecken sein.
Bitte beachte, dass es sich hier nur um eine Beispielberechnung handelt, die realen Zahlen dürften aber sehr nahe dran liegen ... die konkreten Wohngeldbeträge sind örtlich sehr unterschiedlich ... je nach den "üblichen Mietpreisen".
Das kann nur die zuständige Wohngeldstelle vor Ort korrekt prüfen und berechnen.
Hi, sorry für die späte Antwort aber ich war im Krankenhaus. Also: meine Mutter hat kommenden Donnerstag den Termin bei der kostenlosen Rentenberatung. Ich werde sie da begleiten.
Finde ich sehr nett, dass du sie begleiten wirst, auch wenn man beim Antrag auf Altersrente nichts weiter "befürchten" muss ... darf ich fragen ab welchem Monat die Altersrente dann gezahlt werden soll / kann ???
Es könnte ja möglicherweise doch sinnvoll sein noch vorher schon mal Wohngeld zu beantragen (nur mit dem Rentenbescheid des Vaters), das braucht dann später nur noch angepasst werden, auf die neue Einkommenshöhe.
Die Bearbeitung dauert (leider) oft sehr lange, besonders beim Erst-Antrag auf Wohngeld, dann wird aber alles nachgezahlt wenn der Bescheid fertig ist.
Aktuell kann noch ein Antrag auf Wohngeld ab 01. August gestellt werden, das könnte sich noch lohnen wenn die Rente deiner Mutter erst zum Ende des Jahres überhaupt gezahlt wird ... sie hätten es bis dahin vermutlich finanziell schon etwas leichter.
Ich habe mir das Schreiben der DRV nochmal genau angeguckt. Es geht ua um die Jahre 1985 bis 2003.(durchgehend) Dort weiß die DRV nicht was meine Mutter da gemacht hat.Und das steht als "ungeklärte Zeiten" im Brief.
Dazu kann ich dir leider auch nicht sonderlich weiterhelfen, es ist eben so, dass man die Versicherungszeiten
IMMER auch selber nachweisen können
MUSS wenn da bei der DRV was fehlt ...
Meiner Mutter ging es ähnlich, sie hatte fast 15 Jahre (versichert) Vollzeit in einem Privat-Haushalt gearbeitet aber es gab
KEINE Nachweise (mehr) darüber in ihren Unterlagen und war wohl auch nicht an die DRV gemeldet worden ...
Die privaten AG waren lange vestorben als sie das benötigt hätte, also fehlten ihr diese 15 Jahre im Rentenkonto und sie bekam entsprechend deutlich weniger Rente ...
Das tut verdammt weh wenn man (seit frühester Jugend)
IMMER (Vollzeit) berufstätig war und dabei noch alleine die Verantwortung für 5 Kinder hatte ...
Um solche "Lücken" in seinem Rentenkonto sollte sich
JEDER möglichst frühzeitig kümmern, denn oft kann man da kurz vor dem Rentenalter
NICHTS mehr bekommen, um diese Lücken noch zu füllen .... frühere AG sind dann oft schon "pleite" oder ins Ausland gegangen ...
Da hat sie Gehaltsabrechnungen und Meldungen zur Sozialversicherung gefunden. Wir nehmen das alles am Donnerstag mal mit zur Rentenberatung und gucken was er dazu sagt
Das ist sehr gut und sollte sie unbedingt mitnehmen (bitte
VORHER zur Sicherheit kopieren), die DRV will da meist die Originale sehen und das dann selber kopieren, in der Regel kann man das gleich wieder mitnehmen aber man sollte wenigstens noch Kopien zu Hause haben wenn da was "verloren" geht ...
Ich musste damals für die erste Kontenklärung bei der DRV
ALLE Kopien von Arbeitsunterlagen bei der Meldestelle vergleichen und "beglaubigen" lassen (das machen die in der Regel kostenfrei), so brauchte ich aber die Originale nicht aus der Hand geben.
MfG Doppeloma