Hallo welle10,
Habe heute einen Anruf meiner KK erhalten, das sie nach Ablauf der 6 Wochenkrankmeldung kein Krankengeld zahlen werden und eine weitere Krankmeldungen nicht akzeptieren. Ich soll nach der Krankmeldung (19.02.2019) mich wieder beim Jobcenter melden oder die Rente einreichen.
Ich denke mal ganz so "einfach" wie meine Vorschreiber das sehen möchten ist dein Problem nicht zu lösen, mir fallen da zumindest erst mal ein paar aufklärende Fragen ein.
Ein "Anruf" hat allerdings rechtlich keine ernsthafte Bedeutung, das muss man dir schon schriftlich mitteilen und natürlich auch entsprechend begründen, warum du kein Krankengeld mehr bekommen sollst.
Gegen Telefonate kann man ja keinen Widerspruch einlegen und das ist durchaus nötig wenn die KK unberechtigt die Zahlungen beenden möchte.
Die KK-SB haben das ohnehin nicht am Telefon zu entscheiden, dafür muss der MDK beauftragt werden, um festzustellen ob du wirklich nicht mehr AU geschrieben sein musst.
OHNE persönliche Vorstellung beim MDK-Arzt ist die Einstellung des Krankengeldes gar nicht rechtmäßig zulässig, leider nehmen viele KK das inzwischen nicht mehr so besonders genau.
Bin seit 01.01.2019 Arbeitslos und seit 07.01.2019 Krankgeschrieben auf Schwere Depression.
Hier taucht für mich allerdings eine sehr wichtige Frage auf, denn wenn du seit dem 01.01. bereits arbeitslos gewesen bist warst du am 07.01.2019 für den Anspruch auf Krankengeld gar nicht mehr versichert ...
Dann überrascht es mich eher, dass bisher überhaupt Krankengeld gezahlt wurde ...
Magst du uns dazu etwas aufklären, was war denn vom 01.01. - 06.01.2019 oder hast du dich da irgendwie mit den Daten vertan ???
Mein Psychiater sagte mir, das ich eine sehr Schwere Depression habe und lange nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen werde.
Dann sollte er das auch bei Bedarf
DIREKT dem MDK mitteilen als "medizinischen Widerspruch", das hat allerdings nur Bedeutung wenn dein Anspruch auf Krankengeld aktuell überhaupt besteht ... ich weiß im Moment noch nicht wo der herkommen soll ab dem 07.01. ... aus dem Arbeitsverhältnis ja wohl nicht mehr, da hätte die AU bereits früher beginnen müssen ...
Hast du denn schon Geld bekommen von der KK seit Beginn deiner AU am 07.01. 2019 ???
Habe deshalb auch meinen Job gekündigt.
Ob das wirklich klug gewesen ist kann ich nicht beurteilen, wie lange warst du denn in diesem Job, hast du keinen Anspruch auf ALGI erworben damit ???
Weil die KK dich direkt zum JC schicken will ... dort bekommst du aber auch eine Sanktion wenn du selbst gekündigt hast = 30 % weniger vom Regelsatz für 3 Monate ...
Trotz schwerer Depressionen sollte man sich die Folgen (auch die finanziellen) seiner Handlungen schon klar machen, ehe man solche schwerwiegenden Entscheidungen trifft.
Du bist ja auch schon länger hier angemeldet und es gibt sehr viele Themen zu Krankengeld und den Bedingungen dafür und wie die Ämter (AfA / JC) das sehen mit Eigenkündigungen ...
Wenn man wegen Krankheit eine Arbeit nicht mehr machen kann, dann ist eine AU das richtige Mittel, da muss man nicht den Job hinwerfen, meist kündigen dann die AG sowieso.
Dein Arzt hätte dich doch offenbar auch mit Job länger AU geschrieben und dein Krankengeld wäre dir relativ sicher gewesen ...
Vor 20 Jahren hat mich der Amtsarzt vom Arbeitsamt schon auf Depressionen Kaputt geschrieben und mir gesagt das ich die Rente (damals war ich 36 Jahre) einreichen soll.
Na-Ja, was die "Amtsärzte" beim Arbeitsamt so als EM-Rentenwürdig ansehen wollen, muss die DRV dann noch lange nicht genau so sehen wollen, ich denke auch nicht, dass ein Allgemeinmediziner / Arbeitsmediziner das ausreichend beurteilen könnte ... die Psychiater der DRV hätten dir schon erzählt, was du noch alles leisten kannst ...
Brauchst dich
NICHT angegriffen fühlen, das habe ich genau so am eigenen Leibe erlebt ... die AfA "begutachtet mich kaputt", ich beantrage die geforderte EM-Rente (weil ich mich auch kaputt genug fühle mit Ü 50, nach fast 40 Jahren Berufstätigkeit) und die DRV lehnt nach 2 "Gutachten" die EM-Rente ab, weil mich die AfA (Vollzeit) "einfach" in andere / leichtere Arbeit vermitteln soll ...

Das ÄD-Gutachten der AfA (was dabei war) müssen die wohl völlig übersehen haben ... das war vor gut 10 Jahren ... ich habe meine EM-Rente dann nach knapp 3 Jahren (und weiteren Gutachten) am Sozialgericht erkämpft ...
Habe dann aber trotzdem einen neuen Job angefangen und hatte bis letztes Jahr eigentlich beschwerdefrei arbeiten können.
Damit bestätigst du ja selber, dass der "Amtsarzt" vor 20 Jahren wohl doch nicht besonders viel Ahnung hatte ... und das hätte bei dir wohl auch die DRV dann so gesehen ..., dass du noch gar keine EM-Rente brauchst.
Was kann ich jetzt machen? die wollen mir kein Krankengeld zahlen, ist das überhaupt rechtens???
Beantworte bitte die Fragen dazu, daraus ergibt sich ziemlich schnell ob das rechtens ist oder nicht ... wenn deine AU wirklich erst am 07.01.2019 begonnen hat, dann ist das rechtens, dann hast du
versicherungsrechtlich KEINEN Anspruch auf Krankengeld mehr gehabt, zum Zeitpunkt der Krankschreibung.
Dann verstehe ich nur noch nicht warum man dir überhaupt zusagt bis in den Februar zahlen zu wollen, aber am Telefon können die ja viel erzählen "wenn der Tag lang ist" ....
Stehen mir nicht 18 Monate Krankengeld zu???
Nicht unbedingt, man muss bei Erstausstellung einer AU auch mit Krannkengeld-Anspruch versichert sein ... das ist man nur
IM noch laufenden Arbeitsverhältnis
ODER im Bezug von ALGI bei Arbeitslosigkeit.
Um ALGI zu bekommen darf man aber bei der Antragstellung
(noch) NICHT AU geschrieben sein (die Ausnahme nach § 145 SGB III ist bei dir nicht zutreffend), zu deinen Ansprüchen an die AfA generell ist ja bisher nichts bekannt.
Ob du bei regulärem Krankengeld-Anspruch auch die vollen 78 Wochen Krankengeld bekommen wirst ist eine ganz andere Frage, das hängt von der konkreten Krankheit und auch von der "Standhaftigkeit" deines behandelnden Arztes ab, denn die KK wollen keineswegs gerne so lange Krankengeld zahlen (müssen) bis der Anspruch tatsächlich mal (mit der Aussteuerung nach 78 Wochen) abgelaufen wäre.
MfG Doppeloma